Der Parchimer Rechtsexperte Marcus Seyfarth weist angesichts der derzeitigen Debatte um den Bundeshaushalt darauf hin, dass die Einmalzahlungen für Hartz-IV-Bezieher in den Jahren 2021 und 2022 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt haben dürften. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 im Hartz-IV-Urteil festgelegt, dass der Gesetzgeber den existenznotwendigen Bedarf von Hartz-IV-Beziehern vollständig decken muss . Die Einmalzahlungen waren jedoch viel zu spät gezahlt worden und sind der Höhe nach willkürlich festgelegt worden. Seyfarth zufolge hat die Bundesregierung damit ihre verfassungsmäßige Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums verletzt. "Millionen am Existenzminimum lebender Menschen wurden durch unzureichende Anpassungen für die entstandenen Mehrbelastungen benachteiligt", so Seyfarth. "Das ist sozialpolitischer Sprengstoff." Bisher haben die Sozialgerichte die Einmalzahlungen überwiegend als rechtmäßig bestätigt. Lediglich da...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.