Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom März, 2024 angezeigt.

Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Polizei Stralsund will kritische Fragen trotz Rechtsanspruch nicht beantworten

Der Skandal um die Gefährderansprache am Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten erreicht nun auch die Gerichte des Landes! So wird das Verwaltungsgericht Greifswald über einen Eilantrag von seylaw.blogspot.com entscheiden müssen (Az.: 2 B 487/24 HGW), nachdem sich die zuständige Polizeiinspektion Stralsund nunmehr endgültig weigerte, dem Blog gegenüber mehrere übermittelte kritische Fragen  zu beantworten. Zur Begründung der Versaungsentscheidung führt die Polizeiinspektion per E-Mail vom 21.3.24 an: "[...] insbesondere auch nach Rücksprache mit dem Dezernat 4 (Justiziariat) des Polizeipräsidiums Neubrandenburg muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keine weiteren Auskünfte zu Ihrer Anfrage erhalten werden – gemäß Landespressegesetz besteht lediglich gegenüber Vertretern der Presse die Verpflichtung. Diese formellen Voraussetzungen, auch Ihren Blog als Qualifizierung eines Online Journalismus betreffend, sehen wir bei Ihnen als nicht erfüllt. Sie verweisen auf Art. 5 Abs 1 S. 2 GG.

Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - NDR, GEW: Alles nur eine rechte Hetzkampagne?

Die Landesregierung bekommt auch Tage nach dem Vorfall am Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten  die Lage einfach nicht unter Kontrolle. Sie befeuert mit ihrem dilettantischen Krisenmanagement vielmehr die Kritik an den Zuständen im Land weiter. Und dass trotz aller verzweifelten Versuche den Vorfall kleinzureden und über staatsaffine Medien  (NDR, ähnlich auch die SVZ) oder  Berufsverbände  (GEW) kritische Stimmen als Teil einer "öffentlichen Hetzkampagne" zu diskreditieren. Allein die Art und Weise die Kritik vor den Europa- und Kommunalwahlen im Keim ersticken zu wollen, lässt bereits am Demokratieverständnis zweifeln, welcher vom Diskurs lebt. Dieser ist ganz offensichtlich in Mecklenburg-Vorpommerns Amtsstuben und Medienhäusern bei dem Thema unerwünscht. Stammleser des Blogs, die meine Reihe Amtsschimmel kennen, dürften von diesen Zuständen in Mecklenburg-Vorpommern nicht länger überrascht sein. Zur Versachlichung der Debatte trugen jedenfalls bislang weder di

Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Überzogene Reaktion oder notwendige Prävention?

Mecklenburg-Vorpommern ist gerade weltweit im Gespräch. Der Fall einer 16-jährigen Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten sorgt für Schlagzeilen und kontroverse Debatten. Die Jugendliche wurde, nachdem sie in sozialen Medien Posts einer legalen Partei mit "Heimatliebe"-Bezug geteilt hatte, in der Schule von der Polizei einer sogenannten "Gefährderansprache" unterzogen - obwohl sich der Verdacht strafbaren Verhaltens nicht erhärtete. Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen zum schwierigen Spannungsfeld von Extremismusprävention, Meinungsfreiheit und der Rolle von Schulen auf. Alles begann mit einer E-Mail an die Schulleitung, die Schülerin habe mutmaßlich "staatsschutzrelevante Inhalte" im Netz verbreitet. Daraufhin führten Polizeibeamte in Absprache mit Schulleiter Zimmermann ein Gespräch mit der 16-Jährigen, um sie vor möglichen Anfeindungen aufgrund ihrer Social-Media-Aktivitäten zu schützen und präventiv auf die Grenzen zwischen

Amtsschimmel - Folge 5: Fragwürdige Äußerungen des Präsidenten des Bundessozialgerichts – Eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Wie bereits an anderer Stelle im Blog thematisiert , hatte der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Schlegel, sich in einem Interview mit der FAZ vom 30.01.24 zu aktuellen sozialpolitischen Themen geäußert. Insbesondere seine Aussagen zur kürzlich erfolgten Bürgergelderhöhung und den geplanten Sanktionsverschärfungen gegen Bürgergeldbezieher warfen viele Fragen auf, etwa ob sich der oberste Repräsentant der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt dergleichen äußern darf.  Die gegebene Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.3.24 durch Frau Schönfelder (Az. Za 1 - 01901) auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30.1.24/6.2.24 ist empörend oberflächlich und inhaltlich höchst defizitiär. Die Bearbeiterin hatte allein folgende formelhafte Bemerkungen zur Begründung abgegeben: "Nach Würdigung aller Umstände hat die Prüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben, dass Anhaltspunkte für ein im Wege der Dienstaufsicht zu beanstandendes Fehlverhalten des Präsidenten des