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Rechtsstaatsschutz als Gesetzgebungsauftrag - Die Entwürfe Maaßen und Seyfarth als Bausteine einer überfälligen Reform des deutschen Amts- und Verfassungsstrafrechts

I. Einleitung: Vom Unbehagen zur Gesetzgebung Das Verhältnis des Bürgers zum Staat ruht auf einem Fundament, das juristisch schwer zu fassen, aber politisch von überragender Bedeutung ist: auf Vertrauen. Vertrauen darauf, dass staatliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist. Vertrauen darauf, dass Amtsträger ihre Befugnisse im Interesse des Gemeinwohls ausüben. Vertrauen darauf, dass Pflichtverletzungen Konsequenzen haben. Dieses Vertrauen befindet sich in einer Krise, die nicht allein auf subjektive Wahrnehmungen zurückzuführen ist. Sie korrespondiert mit objektiven Defiziten in den Kontroll- und Sanktionsmechanismen des deutschen Rechts. Das Strafgesetzbuch, dessen Kern auf das Jahr 1871 zurückgeht, enthält zwar einen Abschnitt über Straftaten im Amt, doch die dort normierten Tatbestände erfassen das Spektrum pflichtwidrigen Amtshandelns nur fragmentarisch. Es besteht eine Asymmetrie, die dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Grundgesetzes nicht gerecht wird: Das Strafrecht schü...
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des rechtsstaatlichen Schutzes vor staatlichem Machtmissbrauch, zur Sicherung der Kommunikationsfreiheiten und zur Reform des Amtsstrafrechts

Gesetzentwurf der Abgeordneten ... Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des rechtsstaatlichen Schutzes vor staatlichem Machtmissbrauch, zur Sicherung der Kommunikationsfreiheiten und zur Reform des Amtsstrafrechts (Rechtsstaatsschutzgesetz – RStSchG) A. Problem und Ziel Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität staatlicher Institutionen ist eine tragende Säule des demokratischen Rechtsstaats. Dieses Vertrauen befindet sich gegenwärtig in einer strukturellen Krise, die nicht allein auf subjektive Wahrnehmungen zurückzuführen ist, sondern mit objektiven Defiziten in den Kontroll- und Sanktionsmechanismen des deutschen Rechts korrespondiert. Das geltende Strafrecht weist erhebliche Schutzlücken auf, wenn es um die Verantwortlichkeit von Amtsträgern für pflichtwidriges Handeln geht. Insbesondere fehlt es an wirksamen Instrumenten zur Sanktionierung von Machtmissbrauch unterhalb der Schwelle der Rechtsbeugung sowie von strukturellem Fehlverhalten auf höchster politischer Ebe...