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Zum Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG bei offenkundigen Verfassungsverstößen durch staatliches Unterlassen

Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG ist im Verfassungsleben der Bundesrepublik ein Mysterium geblieben. Gut so, möchte man meinen, denn es stünde um das Land ziemlich schlecht, sollte ein solches zur Anwendung gelangen. Wo stehen wir heute nach Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und historisch hoher Inflation? Womöglich ist es erstmals an der Zeit an das Widerstandsrecht zu denken, lautet meine Antwort in diesem Beitrag. Durch die lang anhaltende expansive Geldpolitik der EZB wurde, befeuert durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg, eine historisch hohe Inflation entfesselt, welche gegenwärtig den Sozialstaat vor schwere Herausforderungen stellt, mit heftigen Verteilungskämpfen um begrenzte staatliche Gelder. Die Not ist derzeit bei Beziehern von Grundsicherung nach SGB2 ("Hartz IV") groß, weil Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Strom und Sachen des täglichen Bedards bei einem begrenzten Einkommen prozentual deutlich höher niederschlagen und jener Teil der Bevölkerung üb