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Die DSGVO und die Justiz in MV - Systematische Rechtsverweigerung am OVG Mecklenburg-Vorpommern hält an

I. Prolog: Ein Déjà-vu der Willkür Es gibt Momente im Leben eines Juristen, in denen die Fassade des geordneten Rechtsstaats Risse bekommt und den Blick freigibt auf eine dahinterliegende Realität, die von institutioneller Arroganz und einer erschreckenden Resistenz gegenüber dem Gesetz geprägt ist. Mein erster Bericht über den Kampf um einen simplen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch schloss mit der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht möge die Willkür des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern korrigieren. Da das Bundesverfassungsgericht durch einen unbegründeten Nichtannahmebeschluss sich weigerte, sich der Sache anzunehmen, wurde aber auch daraus nichts (BVerfG, Az. 1 BvR 1175/25). Kein Wunder! Das Bundesverfassungsgericht ist in eigener Sache ebenso betroffen und weigert sich Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO gesetzeskonform zu beantworten (was derzeit vor dem VGH Mannheim, Az. 10 S 876/25, verhandelt wird). Da deckt man also die eigene Justizver...

Das VG Neustadt an der Weinstraße beschädigt die Demokratie - Zur OB-Wahl in Ludwigshafen

Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Die Verweigerung der OB-Kandidatur von AfD-Bewerber Joachim Paul nimmt immer groteskere Züge an. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 ist in aller Schärfe zu kritisieren. Er predigt die Beständigkeit von Wahlen, verengt aber den Zugang zum effektiven Rechtsschutz, wenn er am nötigsten ist. Er appelliert an organisatorische Vorsicht, wo die freiheitliche Ordnung nicht Vorsicht, sondern handfeste Sicherung politischer Teilhabe verlangt. Er erklärt die Klärung von Verfassungsfragen zur Sache für später, obwohl sich die entscheidende Weiche gerade jetzt stellt: auf dem Stimmzettel oder eben nicht. Damit wird die Demokratie nicht geschützt, sondern beschädigt! Wer die Prioritäten falsch setzt und so urteilt wie die 3. Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße, zeigt selbst ein mangelhaftes Verständnis von Recht und Demokratie. I. Der Fall, seine Brisanz und die verkannte Weichenstellung Der Wa...

Die Bundesverfassungsrichterwahl: Wenn Parteien ihre eigenen Richter bestellen

Einleitung: Das System der organisierten Verantwortungslosigkeit Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, oberster Garant der Grundrechte und letzte Bastion des Rechtsstaats. So die Theorie. Die Praxis offenbart ein System, das in seiner Perfidie kaum zu überbieten ist: Ausgerechnet jene, die vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert werden sollen, nämlich die politischen Parteien, bestimmen, wer sie kontrolliert. Es ist, als würden Angeklagte ihre eigenen Richter ernennen. Diese Paradoxie untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit des höchsten Gerichts, sondern das Fundament des gesamten Rechtsstaats, denn sie verkehrt die Gewaltenteilung in ihr Gegenteil und macht aus Kontrolleuren bloße Erfüllungsgehilfen der Mächtigen. Die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes sowie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz schaffen nur die formale Hülle. Die eigentliche Verfassungswirklichkeit hat sich längst zu einem Kartell der Macht entwickelt, in dem Parteien die höchsten Richterämter...

Peinlich, peinlicher, Mecklenburger Justiz und die DSGVO – Eine Anatomie des Staatsversagens

I. Prolog: Wenn das Recht auf sich selbst trifft In der abstrakten Welt der Rechtswissenschaften existiert ein Idealbild des Rechtsstaates, ein fein austariertes Gefüge aus Normenhierarchien, Verfahrensgarantien und richterlicher Kontrolle, das dem Schutz des Bürgers vor der Allmacht des Staates dient. Im Zentrum dieses Ideals steht das Gericht als unparteiischer und gesetzestreuer Dritter, als Hort der Vernunft und als letzte Bastion der Gerechtigkeit. Doch was geschieht, wenn der Apparat, der das Recht durchsetzen soll, selbst zum Objekt der rechtlichen Prüfung wird? Was geschieht, wenn ein Bürger sein verbrieftes Recht nicht gegen eine Verwaltungsbehörde, sondern gegen die Justiz selbst geltend macht? Die Antwort, die die mecklenburg-vorpommersche Justiz auf diese Frage in den vergangenen Monaten gegeben hat, ist mehr als nur eine Enttäuschung. Sie ist eine fundamental verstörende Offenbarung, einblicken lassend in eine Welt institutioneller Selbstbezogenheit, dogmatischer Ignoranz ...