Gespannt blickten viele Augen Anfang Dezember auf das erste großes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Maßnahmen. In Karlsruhe standen allerlei Maßnahmen auf dem Prüfstand, u.a. die sogenannte "Bundesnotbremse" als auch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Bereits zu Beginn der Pandemie sprach ich von der schwierigsten Prüfung des Grundgesetzes in seiner Nachkriegsgeschichte - und meine Erwartungen an das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Handeln zu beschränken - wie es das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebietet - hat das Gericht mit seinem Urteil enttäuscht, und zwar deutlich. Mit diesem Eindruck stehe ich nicht alleine in meiner Zunft. Heribert Prantl, Justiz-Kommentator der Süddeutschen, hat seinen Eindruck in einem Interview gegenüber der Berliner Zeitung auf die folgenden Zeilen verdichtet, denen ich zustimme: "Erst war ich nur enttäuscht über...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.