Kurz vorgestellt
Gegenstand des Buches ist ebenfalls das Verwaltungsprozessrecht, welches integriert und nicht gesondert im Werk dargestellt wird. Auch finden sich Erläuterungen zum Staatshaftungsrecht, zum Kommunalverfassungsstreit und zum Recht der öffentlichen Sachen. Ebenso werde Bezüge zum Europarecht, etwa die Rücknahme EU-rechtswidriger Verwaltungsakte, angesprochen. Leider haben sich durch den Vertrag von Lissabon die Namen der Artikel verändert und das Werk ist in dieser Hinsicht leider nicht mehr aktuell. Hier muss man fortan also umdenken. Dies stört aber den sonst guten Gesamteindruck nur unwesentlich.
Erbguth, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2009, 22 €
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht gibt es einige Standardwerke, die dem Einsteiger ständig empfohlen werden. Maurer und Detterbeck seien hier beispielsweise namentlich genannt.
Neben diesen durchaus empfehlenswerten "Klassikern" möchte ich hier ein eher im Schatten der oben genannten Autoren stehendes Werk vorstellen. Etwas Sonnenlicht hat es nämlich durchaus verdient. Der Erbguth ist erst seit 2005 auf dem Markt und im September 2009 in der nunmehr 3. Auflage erschienen. Ein Exemplar hat mir dankenswerterweise der Nomos-Verlag zur Verfügung gestellt.
Der Autor versucht mit einer eingängigen Sprache und vielen kleinen eingestreuten Beispielsfällen samt Lösungen die bei Studenten eher unbeliebte Materie aufzubereiten. Im Vergleich zu den oben genannten Klassikern sticht das Buch durch sein durchdachtes, auf Studenten gerichtetes Konzept heraus. Das Buch eignet sich damit vor allem besonders für Einsteiger in die Materie, die sich die theoretischen Grundlagen das erste Mal erarbeiten wollen. Didaktisch wird dies etwa durch Wiederholungs- und Vertiefungsfragen am Ende des Kapitels unterstützt, die dabei helfen sich das Allerwichtigste des Inhaltes besser zu erarbeiten. Gerade auch eine Hilfe ist dies für das mündliche Examen, in dem auch gerne theoretische Fragen gestellt werden, auf die man eine Antwort parat haben sollte. Ebenso erfreulich ist eine Sammlung der wichtigsten verwaltungsrechtlichen Definitionen am Ende des Buches, die man unbedingt wissen muss und nicht bereits schon im Gesetz definiert sind. Im Verwaltungsrecht sind das aber glücklicherweise im Vergleich zum Strafrecht wenige, die auf gut sechs Seiten dargestellt sind und mit Fundstellen im Buch zur Vertiefung versehen wurden.
44 Übersichten und Prüfungsschemata sorgen für eine begleitende Visualisierung des Stoffes.
Gegenstand des Buches ist ebenfalls das Verwaltungsprozessrecht, welches integriert und nicht gesondert im Werk dargestellt wird. Auch finden sich Erläuterungen zum Staatshaftungsrecht, zum Kommunalverfassungsstreit und zum Recht der öffentlichen Sachen. Ebenso werde Bezüge zum Europarecht, etwa die Rücknahme EU-rechtswidriger Verwaltungsakte, angesprochen. Leider haben sich durch den Vertrag von Lissabon die Namen der Artikel verändert und das Werk ist in dieser Hinsicht leider nicht mehr aktuell. Hier muss man fortan also umdenken. Dies stört aber den sonst guten Gesamteindruck nur unwesentlich.
Das Layout der Nomos-Lehrbuchreihe ist modern und auch wenn das Schriftbild im Vergleich zum Detterbeck etwas gedrängter wirkt, ist es doch noch als zweckdienlich und übersichtlich zu bezeichnen. Stichworte heben sich durch Fettdruck vom Fließtext ab. Die kleinen eingestreuten Fälle und deren Lösungen am Ende des Kapitels sind in serifenloser Schrift und mit Icons vom Haupttext abgesetzt.
Erfreulich ist auch, dass in den Fußnoten meist leicht zugängliche Werke zur Vertiefung angegeben werden. Neben den obligatorischen Verweisen auf die Rechtsprechung, auf Zeitschriftenartikel und Standardkommentare, finden sich viele Verweise auf andere gängige Lehrbücher sowie Aufsätzen aus den Ausbildungszeitschriften.
Fazit: Der Erbguth hinterlässt insgesamt einen hervorragenden Eindruck. Endlich ein Professor, der sich an den Bedürfnissen der Studenten orientiert und ein didaktisches Konzept verfolgt, das die Bezeichnung auch tatsächlich verdient. Er ist eine gute Alternative für die (erstmalige) Erarbeitung der Theorie zu den gängigen Standardwerken.