Kurz vorgestellt
Fritzsche, Fälle zum BGB Allgemeiner Teil, 3. Aufl. 2009, 19,90 €
Ausnahmsweise möchte ich an dieser Stelle einmal ein Werk vorstellen, dass sich vorwiegend an Anfänger wendet, aber auch fortgeschrittenen Semestern zur Wiederholung dienen kann. Fritzsches "Fälle zum BGB Allgemeiner Teil" wurde mir vom Beck Verlag zur Verfügung gestellt.
Gerade am Anfang des Studiums wird man vom Stoff erschlagen, der sehr abstrakt ist und sich erst erarbeitet werden muss. Zudem ist die juristische Methodik noch weitgehend unbekannt und untrainiert. Lobenswerterweise nimmt sich Fritzsche daher den Platz dem Studienanfänger über 23 Seiten eine grundlegende und leicht verständliche Einführung zu geben, wie man an die Lösung eines Falles im Zivilrecht heran geht. Jeder gedanklich notwendige Schritt wird erläutert, so dass der Leser weiß, woran man wann denken muss und was davon im Gutachten niedergeschrieben oder weggelassen werden muss.
In den 42 Fällen deckt er, soweit ersichtlich, den wesentlichen Stoff des BGB AT ab. Jeder Fall enthält Vorüberlegungen zu den jeweiligen Problemen, die bei den ersten Fällen ausführlicher gehalten sind und sich später auf die Kernprobleme beschränken, um den jungen Juristen gedanklich an den Fall und dessen Probleme heran zu führen.
Den ersten Auflagen wurde vorgeworfen ein zu hohes Niveau zu haben und Anfänger zu überfordern. Diesen Eindruck kann ich in der mir vorliegenden 3. Auflage von 2009 nicht voll bestätigen. Zwar finden sich auch nach wie vor Fälle, die Stoff beinhalten, der nicht unbedingt häufig in der Anfängerübung Gegenstand von Prüfungen sein wird, weil es sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten gibt und einige relevanter als andere sind. Auch mögen unbekannte Normen oder ungewohnte Vertragstypen (= alles außer Kaufverträgen) den Anfänger verwirren. Trotzdessen finden sich keine allzu skurrilen Gestaltungen, die nicht auch Gegenstand einer mittelschweren bis schweren Anfängerklausur sein könnten.
Da einem der BGB AT sowieso sehr lange - bis zur mündlichen Examensprüfung und darüber hinaus -begleiten wird, lohnt sich es hier einmal schwerpunktmäßig viel Fleiß reinzulegen, auch wenn man nicht alles Wissen sofort abrufbar braucht. Selten werden AT-Themen Hauptschwerpunkte nach der Anfängerübung sein, doch gehört vieles, was man in diesem Bereich lernt zu den "Basics", die später auch in anderen Rechtsbereichen einen immer wieder so oder ähnlich begegnen (z.B. Widerruf bei Fernabsatzverträgen, siehe Fall 23; auch Fall 2 geht schon recht in die Tiefe) und leider erst später die Zusammenhänge begreifbar werden.
Ein guter Fußnotenapparat unterstützt einen auch bei Hausarbeiten.
Fazit: Mit dem Fritzsche bekommt der Anfänger eine Fallsammlung auf hohem Niveau, die einsteigerfreundliche Hinweise in die juristische Arbeitsweise enthält. Manche Fälle mögen erst später im Studium relevanter werden; das tut der Qualität aber in meinen Augen keinen Abbruch, sondern sorgt dafür, dass man auch später Freude an dem Buch hat. Für fleißige Studenten, die tiefer einsteigen wollen, in jedem Fall eine Empfehlung!
Wer eine etwas einfachere Kost verschlingen mag, sei auf "Die Anfängerklausur im BGB" von Eltzschig/Wenzel verwiesen, die sich in stärkerem Maße an die Bedürfnisse von Anfängern richtet und vom Stoff her sich auf das Nötigste beschränkt, was man am Anfang wissen sollte. Dazu aber unten mehr.
Eltzschig/Wenzel, Die Anfängerklausur im BGB, 3. Aufl. 2007, 16,95 €
Von der etwas altbackenen und billig wirkenden optischen Aufmachung sollte man sich nicht täuschen lassen. Dieses Buch ist ein Juwel für den überforderten Erstsemester, der nach einer leicht verständlichen Fallsammlung sucht, die einem die allerwichtigsten Bereiche des BGB AT, die man am Anfang wissen und anwenden muss, beibringt. Die Sammlung enthält 26 Fälle.
Im Vergleich zum Werk von Fritzsche muss man aber in der Breite des vermittelten Stoffes Abstriche machen. So findet sich hier u.a. kein Fall zur AGB-Kontrolle.
Auch finden sich kaum weiterführende Literaturhinweise und keine Fußnoten. Die wenigen angegebenen sind dafür sehr hilfreich. Fußnoten sind für das Klausurenschreiben auch nicht erforderlich. Allerdings eignet sich das Buch damit zur Hilfe bei Hausarbeiten nur bedingt. Wer hierauf wert legt, sollte doch lieber zum Fritzsche greifen.
Vertiefungshinweise und abstrakter Stoff werden in eingeschobenen Kästen an entsprechender Stelle des Falles integriert. Das Layout wirkt ansonsten aber etwas bieder, es stört aber nicht beim Arbeiten. Die Übersichtlichkeit und die Lesbarkeit werden davon nicht negativ beeinträchtigt.
Fazit: Für den überforderten jungen Juristen ist das Werk eine Perle, die einem die Fallpraxis in den wichtigsten Bereichen des BGB AT näher bringt. Für alle die tiefer einsteigen wollen, entweder für Hausarbeiten oder für das Examen, seien andere Werke empfohlen.