Die rechtsstaatliche Verwaltung lebt von der gleichmäßigen und nachvollziehbaren Anwendung des Rechts. Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt ein aktueller Fall aus Mecklenburg-Vorpommern, der exemplarisch offenbart, wie Behörden durch mangelnde Sorgfalt das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädigen. Der Ausgangspunkt: Verweigerter Kostenerlassantrag trotz klarer Rechtslage Ein Empfänger von Grundsicherung beantragt den Erlass von Gerichtskosten in Höhe von 66 Euro, die im Berufungsverfahren aufgrund eines zuvor gestellten und ordnungsgemäßen PKH-Antrags von vornherein eigentlich gar nicht erst hätten anfallen dürfen. Die Vorinstanz hatte bereits PKH gewährt - ein deutlicher Hinweis auf die bestehende Bedürftigkeit. Was folgt, ist ein Lehrstück behördlicher Ignoranz: Missachtung des Untersuchungsgrundsatzes (§ 24 VwVfG M-V) Das Landesamt für Finanzen M-V ignorierte die bereits aktenkundige Bedürftigkeit des Antragstellers, an der sich zwischenzeitlich auch keine Verbesserung ...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.