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Der digitale Leviathan: Wie Brüssel die Meinungsfreiheit administrativ abwickelt

Eine verfassungsrechtliche Analyse des Berichts des US-Justizausschusses zum „Digital Services Act“

Es gibt Momente in der Politik, in denen der Schleier der wohlklingenden Rhetorik zerreißt und die kühle Mechanik der Macht sichtbar wird. Ein solcher Moment ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses vom 3. Februar 2026 mit dem Titel „The Foreign Censorship Threat, Part II“. Was auf den ersten Blick wie ein transatlantisches Scharmützel um die politische Deutungshoheit wirken mag, entpuppt sich bei genauerer Lektüre der tausenden internen Dokumente, E-Mails und Protokolle als eine bankrotterklärung des liberalen Rechtsstaats europäischer Prägung. Die Dokumente belegen, dass die Europäische Kommission unter dem Deckmantel des Digital Services Act (DSA) ein Regime der globalen Zensur etabliert hat, das sich der demokratischen und gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzieht. Es ist die Chronik einer schleichenden Entmündigung des Souveräns, exekutiert durch eine Bürokratie, die den freien Diskurs nicht als Lebenselixier der Demokratie, sondern als „systemisches Risiko“ begreift.

Vom Recht zur Risikobewältigung: Die Architektur der Unfreiheit

Das Herzstück dieser Entwicklung ist ein fundamentaler Paradigmenwechsel im Umgang mit dem freien Wort. Während das klassische Verfassungsrecht – und insbesondere Artikel 5 des Grundgesetzes – die Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegen den Staat konzipiert, das nur durch allgemeine Gesetze beschränkt werden darf, etabliert der DSA eine Logik der Gefahrenabwehr. Der Bericht des US-Kongresses zeigt minutiös auf, wie die Kommission den Kampf gegen illegale Inhalte als trojanisches Pferd nutzte, um legale, aber unerwünschte Inhalte ins Visier zu nehmen. Bereits im Vorfeld des DSA wurden sogenannte „freiwillige“ Verhaltenskodizes geschaffen, die vorgeblich dem Konsens dienten. Doch interne Dokumente der betroffenen Unternehmen strafen diese Freiwilligkeit Lügen. So schrieb ein Google-Mitarbeiter am 22. Juni 2023 in einer internen E-Mail bezüglich der Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Kommission unmissverständlich: „we don’t really have a choice“ (Report, S. 36). Es herrschte ein Klima des erzwungenen Gehorsams, in dem die Kommission die Agenda diktierte und Widerworte als mangelnde Kooperation brandmarkte.

Diese Praxis des informellen Zwangs, im amerikanischen Rechtskreis treffend als „Jawboning“ bezeichnet, wurde durch den DSA institutionalisiert. Die Verordnung verpflichtet die großen Plattformen in den Artikeln 34 und 35, „systemische Risiken“ zu identifizieren und abzumildern. Der Bericht belegt, dass die Kommission diesen unbestimmten Rechtsbegriff nutzt, um Themenfelder wie Gesundheitspolitik, Migration oder Klimawandel der freien Debatte zu entziehen. Ein internes Dokument von TikTok zur Risikobewertung offenbart, dass die Kommission explizit „Informationen, die nicht illegal sind“ („information which is not illegal“), als Risiko definiert, das durch Änderungen der globalen Nutzungsbedingungen bekämpft werden muss (Report, S. 42). Damit verlässt die Exekutive den Boden des Legalitätsprinzips. Nicht mehr das Strafgesetzbuch bestimmt die Grenzen des Sagbaren, sondern das bürokratische Ermessen darüber, was als „schädlich“ oder „desinformativ“ gilt. Dies ist eine Rückkehr zum Obrigkeitsstaat, der dem Bürger die Fähigkeit abspricht, zwischen Wahrheit und Lüge selbst zu unterscheiden.

Die Pathologisierung der Opposition: Das „EU Internet Forum“

Besonders verstörend sind die Erkenntnisse über das sogenannte „EU Internet Forum“ (EUIF). Ursprünglich 2015 gegründet, um terroristische Propaganda zu bekämpfen, wurde dieses Gremium von der Generaldirektion Inneres (DG-Home) sukzessive zu einem Instrument der politischen Meinungskontrolle umfunktioniert. Der Bericht zitiert aus einem Handbuch des EUIF, in dem legale politische Äußerungen als „Borderline Content“ klassifiziert werden, die es zu unterdrücken gilt. Darunter fallen Kategorien wie „Anti-Establishment“-Haltungen, Euroskepsis oder Kritik an der Migrationspolitik. In einer beispiellosen Begriffsverwirrung werden konservative Positionen in die Nähe von Terrorismus gerückt. So wird die Aussage „refugees do not belong“ (Flüchtlinge gehören nicht hierher) in einem EUIF-Bericht als „white supremacy idea“ und „violent right-wing extremism“ eingestuft (Report, S. 91).

Man mag diese Aussage politisch ablehnen, doch sie ist in einer Demokratie eine zulässige Meinungsäußerung. Indem die Kommission solche Positionen nicht politisch bekämpft, sondern sie administrativ als „extremistisch“ labelt und ihre Löschung oder algorithmische Herabstufung („Downranking“) fordert, betreibt sie eine unzulässige Diskursbereinigung. Sie immunisiert die eigene Politik gegen Kritik, indem sie den Kritiker zum Sicherheitsrisiko erklärt. Dies ist die Logik autoritärer Systeme, nicht die einer Wertegemeinschaft. Der Bericht zeigt zudem, dass die Kommission hierbei mit politisch einseitigen NGOs kollaboriert, die im Gewand neutraler „Faktenchecker“ auftreten, tatsächlich aber als verlängerter Arm der Exekutive fungieren, um unliebsame Narrative zu unterdrücken.

Der Eingriff in den demokratischen Primärakt: Wahlmanipulation

Die wohl gravierendste Erkenntnis des US-Berichts betrifft die direkte Einflussnahme der Kommission auf nationale Wahlen. In einer repräsentativen Demokratie ist die Wahl der einzige Moment, in dem der Souverän die Machteliten zur Rechenschaft ziehen kann. Wenn die Exekutive diesen Prozess manipuliert, indem sie den Informationsfluss filtert, greift sie die Substanz der Demokratie an. Der Bericht dokumentiert, wie die Kommission vor den Wahlen in der Slowakei 2023 und Rumänien 2024 massiven Druck auf Plattformen ausübte, um bestimmte politische Inhalte zu zensieren. Im Fall der Slowakei führte dies dazu, dass TikTok Aussagen wie „Es gibt nur zwei Geschlechter“ als „Hassrede“ löschte (Report, S. 18), obwohl dies eine legitime Position in einer gesellschaftlichen Debatte darstellt.

Noch dramatischer stellt sich die Situation in Rumänien dar. Dort wurde die erste Runde der Präsidentschaftswahl 2024 annulliert, basierend auf der Behauptung, Russland habe die Kampagne eines oppositionellen Kandidaten auf TikTok manipuliert. Interne Dokumente von TikTok, die dem Ausschuss vorliegen, widerlegen diese These jedoch. TikTok teilte der Kommission mehrfach mit, dass es „keine Beweise für ein koordiniertes Netzwerk“ gefunden habe, das dem Kandidaten zuzurechnen sei (Report, S. 18 f.). Dennoch nutzte die Kommission die unbewiesenen Vorwürfe, um ein förmliches Verfahren gegen die Plattform zu eröffnen und weitere Zensurmaßnahmen zu erzwingen. Hier zeigt sich das erschreckende Bild einer Exekutive, die Wahlergebnisse, die ihr missfallen, nicht akzeptiert, sondern unter dem Vorwand der „Desinformation“ zu korrigieren versucht. Die Leitlinien der Kommission zur Wahlsicherheit („DSA Election Guidelines“) lesen sich in diesem Licht nicht als Schutzmechanismus, sondern als Anleitung zur Gleichschaltung des politischen Wettbewerbs.

Exterritoriale Anmaßung und der Fall „X“

Die Ambitionen der Brüsseler Regulierer enden nicht an den Außengrenzen der Union. Der Bericht weist nach, dass die Kommission gezielt versucht, ihre Zensurstandards global durchzusetzen – der sogenannte „Brussels Effect“. Da globale Plattformen aus technischen und ökonomischen Gründen oft einheitliche Moderationsregeln anwenden, führen EU-Vorgaben faktisch zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit weltweit, auch in den USA. Dies wurde besonders deutlich, als Binnenmarktkommissar Thierry Breton im August 2024 in einem offenen Brief an Elon Musk drohte, „das volle Instrumentarium“ des DSA einzusetzen, sollte ein Interview mit dem US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump ungefiltert verbreitet werden (Report, S. 14). Ein ausländischer Beamter maßt sich hier an, in den US-Wahlkampf einzugreifen und Inhalte zu zensieren, die durch den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt sind.

Die Verhängung eines Bußgeldes von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X im Dezember 2025 markiert den vorläufigen Höhepunkt dieser Eskalation. Die Begründung der Kommission, X habe durch die Änderung des „blauen Hakens“ die Nutzer getäuscht und „die historische Bedeutung“ dieses Symbols missbraucht (Report, S. 19 f.), wirkt konstruiert und vorgeschoben. Es ist offensichtlich, dass hier ein Exempel statuiert werden soll an einem Akteur, der sich dem Brüsseler Konsens der „Content Moderation“ verweigert und stattdessen auf nutzerbasierte Korrekturen („Community Notes“) setzt. Dass die Kommission zudem fordert, X müsse US-Nutzerdaten an Forscher weltweit herausgeben, stellt einen eklatanten Verstoß gegen völkerrechtliche Prinzipien und den Datenschutz dar. Es offenbart eine Hybris, die glaubt, den Rest der Welt nach europäischem Verwaltungsrecht regulieren zu können.

Fazit: Die Notwendigkeit des Widerstands

Die Lektüre des Berichts „The Foreign Censorship Threat, Part II“ hinterlässt den Leser mit einem Gefühl tiefen Unbehagens. Wir erleben die Transformation der Europäischen Union in einen paternalistischen Präventivstaat, der das Vertrauen in die Urteilskraft seiner Bürger verloren hat. Das Versprechen des Internets – die Demokratisierung der Information und die Ermächtigung des Individuums – wird durch eine Allianz aus Bürokratie und technokratischer Regulierung rückabgewickelt. Der DSA ist in seiner praktischen Anwendung zu einem Ermächtigungsgesetz der Exekutive mutiert, das Grundrechte unter einen allgemeinen Genehmigungsvorbehalt der „Risikominimierung“ stellt.

Es ist eine bittere Ironie, dass ausgerechnet jene Institutionen, die nicht müde werden, vor den Gefahren des Autoritarismus zu warnen, dessen Methoden adaptieren. Wenn die Grenze zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen zulässiger Meinung und sanktionierbarem Risiko nicht mehr von unabhängigen Gerichten auf Basis von Gesetzen, sondern von Beamten und privaten „Trusted Flaggern“ in Hinterzimmern gezogen wird, dann ist der Rechtsstaat in Gefahr. Dieser Bericht aus Washington hält Europa einen Spiegel vor, in den zu blicken schmerzt. Doch das Wegsehen ist keine Option mehr. Es bedarf einer Renaissance des verfassungsrechtlichen Widerstandsgeistes, um die Freiheit des Wortes gegen ihre administrativen Verwalter zu verteidigen. Denn eine Demokratie, in der die Regierung bestimmt, was gesagt werden darf, hat ihren Namen nicht mehr verdient.

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