Der Zwei-plus-Vier-Vertrag im Spannungsfeld völkerrechtlicher Verbindlichkeit und geopolitischer Neuordnung - Eine völkerrechtliche Analyse zur Frage der Kündbarkeit
Einleitung: Ein Vertrag als Schlussstein einer Epoche Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 markiert einen der bedeutendsten völkerrechtlichen Meilensteine des 20. Jahrhunderts. In der diplomatischen Praxis als Zwei-plus-Vier-Vertrag bekannt, beendete er de iure den Nachkriegszustand und die damit verbundenen Vorbehaltsrechte der alliierten Siegermächte, ermöglichte die staatliche Einheit Deutschlands und verankerte das vereinte Deutschland als souveränen Akteur in der europäischen Friedensordnung. Dass die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion erwägt, diesen Vertrag zu kündigen, wirft fundamentale Fragen des Völkerrechts auf, deren Beantwortung weit über den konkreten Fall hinausreicht und das Fundament der europäischen Nachkriegsordnung berührt. Die vorliegende Abhandlung untersucht, ob aus dem Vertrag selbst oder aus den allgemeinen Regeln des Völkervertragsrechts redliche Gründe für eine Kündigung abgeleite...