Meine Daten, Meine Rechte? Nichts da! VG Karlsruhe verweigert mir Auskunft gegen das Bundesverfassungsgericht
Als Bürger, der seine Datenschutzrechte ernst nimmt, stehe ich vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, die mich nicht nur persönlich betrifft, sondern auch grundlegende Fragen über die Effektivität des Datenschutzes in Deutschland aufwirft. Mit Beschluss vom 25. April 2025 (Az. 3 K 506/25) hat das Gericht meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverfassungsgericht, zurückgewiesen. Ich hatte beantragt, mir vorläufig Kopien meiner personenbezogenen Daten aus zahlreichen Verfahren zugänglich zu machen, die ich seit 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht geführt habe – ein Anspruch, der sich klar aus Artikel 15 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung ergibt. Die Begründung des Gerichts, mit der mein Antrag und auch die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurden, basiert jedoch auf einer Rechtsauffassung, die ich für grundlegend fehlerhaft halte und die im klaren Widerspruch zur bindenden Rechtsprechung...