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Amtsschimmel - Folge 7: Systemversagen in der Mecklenburger Justiz? Der Fall Richter Figura und Staatsanwalt Henkelmann

Wie unzureichend in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Recht umgegangen wird, zeigt ein weiteres Mal der heutige Fall. Ich habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Staatsanwalt Henkelmann von der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB gestellt. Staatsanwalt Henkelmann steht im Verdacht, wissentlich und willkürlich Ermittlungen gegen Richter Figura vom Sozialgericht Schwerin verhindert zu haben, obwohl hinreichende Anhaltspunkte für schwere Rechtsverstöße des Richters vorliegen. Und dass nicht zum ersten Mal.

Hintergrund der Vorwürfe gegen Richter Figura:

Richter Figura hat in den Verfahren S 11 AS 37/22 und S 11 AS 11/23 des Sozialgerichts Schwerin gleich mehrfach gegen elementare Rechtsgrundsätze verstoßen:

  1. Willkürliche Verneinung der Wiederholungsgefahr im Verfahren S 11 AS 37/22
    Der Fall spielt während einer Hochphase der Corona-Pandemie. Richter Figura verneinte die Gefahr einer erneuten persönlichen Vorladung (im Sozialrecht euphemistisch als "Einladung" bezeichnet) durch das Jobcenter Ludwigslust-Parchim. Dies geschah trotz der eindeutigen Ankündigung des Jobcenters in seinem Schreiben vom 23.03.2022, dass weitere persönliche Einladungen erfolgen würden, falls telefonische Kontaktversuche scheiterten. Doch für solche telefonischen Meldetermine gab es keine Rechtsgrundlage, weshalb man sich auch nicht auf solche verweisen lassen musste. Die Bundesregierung hat dies in der Bundestagsdrucksache 19/25435 (S. 120) klargestellt, in der Praxis versucht man Rechtsunkundige trotzdem damit zu behelligen - auf freiwilliger Basis ist das auch kein Problem. Es darf nur keine Nachteile geben, wenn man diese nicht wahrnimmt. Eine Sanktionierung erfolgte zwar nicht, doch wollte der Kläger in einer Fortsetzungsfeststellungsklage die Rechtswidrigkeit der Einladung festgestellt wissen. Richter Figura hat den Sachverhalt aber grob missgedeutet, aus dem Zusammenhang des Schreibens ergab sich gerade, dass nicht allein telefonische Meldetermine angekündigt wurden sondern auch künftig bei deren Nichtwahrnehmung unzulässigerweise auf persönliches Erscheinen bestanden wurde - und dass bei hohen Inzidenzen während der Corona-Pandemie bei einem Angehörigen aus einer vulnerablen Gruppe. Somit missachtete Richter Figura das geltende Recht in grob willkürlicher Weise, was eine Grundlage für den Vorwurf der Rechtsbeugung bildet.

  2. Missachtung des Befangenheitsantrags im Verfahren S 11 AS 11/23
    Trotz eines am 23.11.2023 gestellten Befangenheitsantrags erließ Richter Figura am 27.11.2023 einen Gerichtsbescheid, ohne zuvor über den Befangenheitsantrag zu entscheiden. Dies stellt einen schwerwiegenden Verfahrensverstoß dar, da es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BSG, Beschluss v. 02.05.2001, B 2 U 29/00 R) zwingend ist, über einen Befangenheitsantrag vor der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden. Ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) ist hier offensichtlich.

Der Verdacht der Rechtsbeugung gegen Staatsanwalt Henkelmann:

Staatsanwalt Henkelmann hat trotz dieser eindeutigen Verstöße gegen geltendes Recht entschieden, keine Ermittlungen gegen Richter Figura einzuleiten. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft stellt jedoch selbst einen erheblichen Verstoß gegen die Pflichten eines Staatsanwalts dar, die umfassende Prüfung und Verfolgung von Straftaten sicherzustellen. Es besteht der dringende Verdacht, dass Staatsanwalt Henkelmann bewusst eine unrechtmäßige Entscheidung getroffen hat, um Richter Figura vor einer Strafverfolgung zu schützen – ein Verhalten, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) den Tatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllen kann.


Besonders schwerwiegend ist in diesem Zusammenhang:

  • Die Ignoranz gegenüber der klaren Rechtslage: Henkelmann übernahm die Argumentation des Richters zur Verneinung der Wiederholungsgefahr einfach, obwohl es weder rechtliche noch faktische Grundlagen für diese Einschätzung gab. Das Schreiben des Jobcenters und die Stellungnahme der Bundesregierung wurden völlig unberücksichtigt gelassen.
  • Der Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter: Anstatt den Verfahrensverstoß bei der Missachtung des Befangenheitsantrags als Anzeichen einer gravierenden Rechtsverletzung zu werten, stufte Staatsanwalt Henkelmann diesen lediglich als einfachen Verfahrensfehler ohne Folgen ab. Ein solcher Fehler, der das verfassungsrechtliche Grundrecht auf einen unvoreingenommenen Richter verletzt, kann jedoch nicht als bloßes Versehen betrachtet werden.

Rechtsbeugung aus Sicht der Rechtsprechung:

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass die Rechtsbeugung auch aus den Umständen und der Schwere des Rechtsverstoßes abgeleitet werden kann. In Fällen, in denen das Recht offensichtlich und schwerwiegend missachtet wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Amtsträger wissentlich gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 2 StR 479/13). Vor diesem Hintergrund ist es höchst wahrscheinlich, dass sowohl Richter Figura als auch Staatsanwalt Henkelmann bei seiner Entscheidung, keine Ermittlungen aufzunehmen, bewusst und willkürlich gegen ihre Pflichten verstoßen haben.

Bedeutung für den Rechtsstaat:

Der vorliegende Fall zeigt eindrücklich, wie tiefgreifend elementare Rechtsgrundsätze in ganz alltäglichen Fällen durch willkürliche Entscheidungen untergraben werden können. Es ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats, dass Richter und Staatsanwälte nicht über dem Gesetz stehen und allein nach ihrem Gutdünken entscheiden. Wenn Staatsanwälte wissentlich und vorsätzlich gravierende Rechtsverstöße vertuschen, ist die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz in Gefahr. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass dieser Fall umfassend untersucht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

Die Strafanzeige gegen Staatsanwalt Henkelmann soll sicherstellen, dass der Verdacht der Rechtsbeugung gründlich geprüft wird und keine Amtsträger über dem Gesetz stehen. Die Vorwürfe gegen Richter Figura sowie gegen Staatsanwalt Henkelmann zeigen auf erschreckende Weise, wie wichtig es ist, dass Justizvertreter nicht nur für ihre Entscheidungen verantwortlich gemacht werden, sondern dass auch Transparenz und Überwachung innerhalb der Justiz gewährleistet sein müssen.

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz mit diesem Fall von möglicher Rechtsbeugung umgeht. Ich werde den Fortgang der Verfahren weiterhin verfolgen und die Öffentlichkeit über die Entwicklungen in diesem Fall informieren.

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