Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Seylaw zieht für Presseauskunft vor das Bundesverfassungsgericht
Liebe Leserinnen und Leser,
seit März führe ich einen juristischen Kampf, um Informationen über den umstrittenen Polizeieinsatz am Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten zu erhalten, wo Schulleiter und Polizei eine 16-Jährige wegen in ihrer Freizeit geposteten harmloser Inhalte stigmatisierten. Die Polizei M-V wollte mir sechs kritische Fragen zu dem Einsatz nicht beantworten und bekam in erster und zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgericht Greifswald als auch dem Oberverwaltungsgericht Greifswald auch noch Recht. Da ich nach eingehender Analyse jene Entscheidungen für höchst angreifbar hielt, möchte ich euch über die neueste Entwicklung in diesem anhaltenden Ringen um Transparenz und Pressefreiheit informieren.
Die Verfassungsbeschwerde
In der Überzeugung, dass diese Ablehnung meine Grundrechte verletzt, habe ich digital heute Mittag eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit gehöre ich zu den Pionieren, die in den Genuss der ab heute verfügbaren rechtssicheren digitalen Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht kam. Denn mit dem guten alten Faxgerät kam man zu gängigen Geschäftszeiten praktisch nicht mehr durch. Hier zwei Kernpunkte:
1. Verletzung des rechtlichen Gehörs: Das OVG M-V hat wesentliche Argumente zur Einordnung meines Blogs als journalistisches Medium nicht berücksichtigt und auch den Vortrag zur Eilbedürftigkeit einseitig auf einen vorgebrachten Aspekt verengt, dem Stattfinden der Europa- und Kommunalwahlen 2024 - ohne die weiteren vorgebrachten Gründe zur weiter bestehenden Relevanz des Themas angemessen zu würdigen.
2. Eingriff in die Pressefreiheit: Die Entscheidung des Gerichts behindert indirekt meine Möglichkeit, Informationen von öffentlichem Interesse zu sammeln und zu berichten, obwohl mein Blog die Kriterien für einen journalistisch-redaktionelles Telemedium erfüllt und ein Impressum hierfür auch nicht erforderlich ist, weil der Blog ausschließlich privaten Zwecken dient.
Warum das wichtig ist
Dieser Fall geht über meinen persönlichen Kampf hinaus. Er berührt grundlegende Fragen zu:
- Der Definition von "Presse" im digitalen Zeitalter: Kann ein Blog als journalistisches Medium mit verfassungsrechtlichem Schutz gelten?
- Den Grenzen staatlicher Intervention bei politischen Äußerungen junger Menschen
- Der Balance zwischen präventiver Polizeiarbeit und der Wahrung der Grundrechte
- Dem Zugang zur Justiz in der digitalen Ära
Wie geht es weiter?
Neben der Hauptbeschwerde habe ich einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Polizei zu zwingen, die angeforderten Informationen unverzüglich bereitzustellen. Die Dringlichkeit ist offensichtlich: Es handelt sich um eine laufende öffentliche Debatte, und eine Verzögerung könnte zu einem irreparablen Schaden für den öffentlichen Diskurs führen.
Während wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten, möchte ich euch allen für eure anhaltende Unterstützung danken. Dieser Kampf dreht sich nicht nur um das Recht eines Bloggers auf Information - es geht darum, die Prinzipien von Transparenz staatlicher Entscheidungen, Pressefreiheit und das Rechtsstaatsprinzip zu wahren, die für unsere Demokratie fundamental sind.
Bleibt dran für weitere Updates, und wie immer freue ich mich über eure Gedanken und Kommentare zu diesem wichtigen Thema.