Das Leben verändert sich stetig, so auch die Menschen und die Positionen, die in politischen Parteien vertreten werden. Nicht jede Veränderung steht aber auch im Einklang mit deren Grundüberzeugungen, oder im Marketingsprech der Parteien, deren Markenkern. Wenn man diesen immer weiter verwässert, bleibt am Ende nichts mehr davon übrig und läuft damit Gefahr seine Stammwähler zu verprellen, etwa mit Beiträgen wie diesen hier, die sich sodann eine neue politische Heimat suchen müssen. Und dass die Union gegenüber der AfD an Boden verloren hat, ist eine in der Politik Angela Merkels begründet liegende Tatsache, so wenden sich Sozialkonservative seit Jahren von der Partei ab, die sich in ihr nicht mehr vertreten fühlen.
Angesichts dieser politischen Entwicklungen ist es kaum noch überraschend, dass sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD auf eine gesetzliche Frauen-Quote in Höhe von 30% für Vorstände von bestimmten Großunternehmen und für den öffentlichen Dienst geeinigt haben. Der Gesetzentwurf basiert auf drei Säulen: 1. Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte, 2. Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen, 3. Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz), die im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widerspiegeln. Da die ersten beiden Punkte tief in die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen eingreifen, ließ Kritik auch von Seiten der Unternehmen nicht lange auf sich warten, so heißt es von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gegenüber dem Handelsblatt: "Wenn entsprechende Kandidaten oder Kandidatinnen nicht vorhanden sind oder nicht bereit [sind], eine entsprechende Position zu übernehmen, so kann eine gesellschaftlich und vor allem von den Unternehmen gewünschte Entwicklung nicht per Gesetz erzwungen werden."
Nach einer Studie der Boston Consulting Group (BCG) liege bei den 100 größten börsennotierten Unternehmen der Frauenanteil auf der ersten und zweiten Ebene unter dem Vorstand im Schnitt bei 22 Prozent, so die Studie. Besonders hoch sei der Anteil mit 31 Prozent in der Pharma- und Medizinbranche, gefolgt von Finanzdienstleistern (25 Prozent). Die wenigsten Kandidatinnen gibt es demnach in den klassischen Männerdomänen der IT-Branche (14 Prozent) und im Maschinenbau (11). Von einem Überfluss eines geeigneten Kandidatenpools lässt sich damit wohl kaum sprechen.
Es bleibt zudem kritisch zu hinterfragen, warum ein verbindlicher Frauenanteil überhaupt für sinnvoll erachtet wird. Schließlich würde ebenso kaum jemanden einleuchten, weshalb es eine gute Idee sei, wenn man von Staats wegen vorschreiben würde, dass 30 % der Studenten des Faches Maschinenbau auf einmal Frauen sein müssten. Neigung, Befähigung und Muße sind eben keine Eigenschaften, die sich staatlich verordnen lassen, sondern vom jeweiligen Individuum abhängig. Schließlich gibt es auch genug Männer, die nicht Maschinenbau studieren. Genauso ist es auch mit den Fähigkeiten und der Muße bis hinauf in die oberste Chefetage von Unternehmen vorstoßen zu wollen. Wie jeder staatliche Eingriff ist auch dieser rechtfertigungsbedürftig, doch ist bis auf die Behauptung eines angeblichen Widerspruchs zwischen Qualifikationsniveau und Repräsentanz in Führungspositionen, den es aufzuheben gelte, keinerlei Argumente genannt worden, die das Vorhaben für sinnvoll erscheinen lassen.
So bleibt der Gesetzesentwurf in seiner Begründung auf dem Niveau von Unterdrückungs-Beseitigungs-Prosa stecken. Der Gesetzgeber kann sich schlicht keinerlei andere Erklärungen vorstellen, warum trotz der Selbstverpflichtungen und mehrerer gesetzlicher Frauenförderprogramme im Einflussbereich des Bundes der Frauenanteil in Spitzenpositionen so gering geblieben ist:
"Die von politischer Seite initiierten freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht die gewünschte Wirkung erzielt und zu keiner nennenswerten Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen geführt. [...] Trotz des Gesetzes über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflußbereich des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz – BGremBG), des Gesetzes zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes (Frauenfördergesetz – FFG) – beide in Kraft getreten im Jahr 1994 – sowie des Nachfolgegesetzes des Frauenfördergesetzes, dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) von 2001, sind auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes nicht die gewünschten Wirkungen eingetreten. Der geringe Frauenanteil widerspricht einer geschlechtergerechten Teilhabe an verantwortungsvollen Positionen in der deutschen Wirtschaft und Verwaltung. Die Unterrepräsentanz von Frauen kann heute nicht mehr mit deren mangelndem Qualifikationsniveau gerechtfertigt werden. Die Zahl qualifizierter Frauen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Noch nie war sie so hoch wie heute. Auch die Erwerbstätigkeit von Frauen mit und ohne Kinder hat stetig zugenommen. Gleichzeitig steigt der Anteil jener Väter, die im Rahmen des Elterngeldes familiale Auszeiten nehmen. Es ist gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die über 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Teil in den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft und Verwaltung vertreten sind. Vor diesem Hintergrund besteht zwingender politischer Handlungsbedarf, wenn der verfassungsrechtliche Auftrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erfüllt werden soll. Erforderlich sind gesetzliche Regelungen, die den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, in der Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes sowie in Gremien im Einflussbereich des Bundes signifikant erhöhen und damit das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen erfüllen."
Lapidar heißt es dann auch bei den Alternativen: Keine. Vielleicht täte man aber besser daran die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken, etwa durch mehr Schulen, besseren öffentlichen Nahverkehr oder umfassenderen Betreuungsangeboten?! Statt Identitätspolitik zu verfolgen, welche zudem Männer unterstellt ihre Machtposition gegenüber Frauen zu missbrauchen, um sie von einer besseren Karriere abzuhalten, hätte man einmal Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Familien, in denen beide Partner stressige Karrieren verfolgen, in Augenschein nehmen können. Denn Frauen sind allgemein gesehen weniger bereit als Männer für ihre Karriere die Familie zu opfern und geben sich mit einem geringeren Gehalt und Position zufrieden, der Familie wegen. Es liegt daher nahe, dass diese geschlechtsspezifischen Charakteristika eher dafür verantwortlich gemacht werden können, warum viele Frauen trotz der vorhandenen Qualifikation nicht in die Chefetagen streben. Dann hilft aber auch keine Quote, die zudem das Leistungsprinzip aushebelt und nun qualifizierte Männer benachteiligt.
Das gesamte Vorhaben wird ad absurdum geführt, wenn wir anfangen wollten sämtliche Minderheiten auch noch in Führungsgremien abbilden zu wollen, um ein möglichst perfektes "diverses" Abbild der Gesellschaft einzufordern, denn warum sollte man alleine beim Kriterium des Geschlechts verbleiben? Ostdeutsche sind in Führungsgremien von Großunternehmen genauso unterrepräsentiert - doch habe ich noch keine Stimmen in der Politik vernommen, die in diesem Zusammenhang über eine systematische Benachteiligung durch die bestehenden Machtverhältnisse geklagt hätten, die deren Aufstieg verhindern würden. Womöglich haben Ostdeutsche einfach nur eine zu schwache Lobby?! Anderswo hat man diese Gedankengänge bereits als Unsinn erkannt, und CDU/CSU hätten gut daran getan sich jenes Gedankengut nicht zu Eigen zu machen und besser zweckgerichtetere Maßnahmen in Erwägung gezogen: