Anlässlich der 1,3 Mrd. Euro teuren Übernahme des Vorzeigeunternehmen der Web 2.0-Industrie - den Videodienstanbieter YouTube - durch den Suchmaschinenbetreiber Google ist eine alte Diskussion wieder neu entflammt. Was ist zu tun mit illegalen Inhalten, die offensichtlich gegen geltende Urheberrechtsbestimmungen verstoßen?
Laut den Angaben des Videoportals werden auf YouTube pro Tag rund 100 Millionen Mal Videos angesehen und 65.000 Clips hochgeladen. Mit einem geschätzten Anteil von 46 Prozent im wichtigsten US-Markt im August ist es der populärste Dienst dieser Art. Ein Problem dabei: Vielfach handelt es sich um Ausschnitte aus populären Musikvideos, Fernsehsendungen oder Kinofilmen. Bisher reagierte YouTube auf konkrete Hinweise durch TV-Sender mit der Löschung der betroffenen Clips.
So beispielsweise Anfang Mai 2006 bei der vielbeachteten Ausstrahlung des Politiksenders C-SPAN zum jährlichen White House Correspondents Dinner, auf der Satiriker Stephen Colbert in einer Festrede den ebenfalls geladenen US-Präsidenten George W. Bush "röstete". Clips der von den Mainstreammedien weitgehend unbeachteten Rede Colberts sorgten auf YouTube zu einem regelrechten Besucheransturm. Sie mussten jedoch auf Verlangen C-SPANs wieder entfernt werden.
Hendrik Speck, Professor der Informatik an der FH Kaiserslautern, verlangt von YouTube in einem Interview mit Tagesschau.de auf illegale Inhalte restlos zu verzichten.
Doch nicht die Marktmacht von Google hat erste große Rechteinhaber davon abgelassen gegen Urheberrechtsverletzungen entschiedener vorzugehen, sondern die Nutzer des Videodienstes.
Das junge Publikum, welches tagtäglich mehr und mehr Zeit mit dem Anschauen von Internetvideos verbringt, ist eine viel zu lukrative Zielgruppe, um sie durch überschwengliche Klagen zu verprellen. Wird YouTube verklagt, werden nämlich indirekt auch die Nutzer auf die Anklagebank gesetzt, denen dieses in kürzester Zeit populär gemachte milliardenschwere Unternehmen seinen Erfolg verdankt.
Statt das neue Medium mit Rechtsbegehren zu bekämpfen, schließen immer mehr Medienunternehmen Partnerschaften ab, in denen sich die Rechteinhaber die von ihren Clips generierten Werbeeinnahmen mit dem Onlinevideodienst teilen.
Statt in den Archiven zu verstauben, liegen noch einige Schätze zu heben bereit, die für eine Internetverwertung taugen.
Nicht die Nutzer sollten die Filme bezahlen, sondern man teile sich einfach die durch die hohe öffentliche Aufmerksamkeit generierten Werbeeinnahmen mit dem Onlinevideodienst und schwups mutiert das althergebrachte Prinzip des Privatfernsehens im Onlinezeitalter zu neuem Glanz. Mit Gewinnern auf allen Seiten: den Rechteinhabern, den Nutzern und der Werbebranche.
Laut den Angaben des Videoportals werden auf YouTube pro Tag rund 100 Millionen Mal Videos angesehen und 65.000 Clips hochgeladen. Mit einem geschätzten Anteil von 46 Prozent im wichtigsten US-Markt im August ist es der populärste Dienst dieser Art. Ein Problem dabei: Vielfach handelt es sich um Ausschnitte aus populären Musikvideos, Fernsehsendungen oder Kinofilmen. Bisher reagierte YouTube auf konkrete Hinweise durch TV-Sender mit der Löschung der betroffenen Clips.
So beispielsweise Anfang Mai 2006 bei der vielbeachteten Ausstrahlung des Politiksenders C-SPAN zum jährlichen White House Correspondents Dinner, auf der Satiriker Stephen Colbert in einer Festrede den ebenfalls geladenen US-Präsidenten George W. Bush "röstete". Clips der von den Mainstreammedien weitgehend unbeachteten Rede Colberts sorgten auf YouTube zu einem regelrechten Besucheransturm. Sie mussten jedoch auf Verlangen C-SPANs wieder entfernt werden.
Hendrik Speck, Professor der Informatik an der FH Kaiserslautern, verlangt von YouTube in einem Interview mit Tagesschau.de auf illegale Inhalte restlos zu verzichten.
"YouTube war bisher so etwas wie ein kriminelles Unternehmen, das jetzt durch den Deal mit Google eine Legitimation erlangt. Google hat durch seine Marktmacht die ersten großen Rechteinhaber dazu bewegen können, nicht gegen Urheberrechtsverletzungen bei YouTube zu klagen. Durch die Verbindung mit Google wird YouTube aber auch angreifbar: Urheberrechtlich geschützte Inhalte sollten künftig nicht mehr illegal bei YouTube laufen, wenn man keine Klage riskieren will."
Doch nicht die Marktmacht von Google hat erste große Rechteinhaber davon abgelassen gegen Urheberrechtsverletzungen entschiedener vorzugehen, sondern die Nutzer des Videodienstes.
Das junge Publikum, welches tagtäglich mehr und mehr Zeit mit dem Anschauen von Internetvideos verbringt, ist eine viel zu lukrative Zielgruppe, um sie durch überschwengliche Klagen zu verprellen. Wird YouTube verklagt, werden nämlich indirekt auch die Nutzer auf die Anklagebank gesetzt, denen dieses in kürzester Zeit populär gemachte milliardenschwere Unternehmen seinen Erfolg verdankt.
Statt das neue Medium mit Rechtsbegehren zu bekämpfen, schließen immer mehr Medienunternehmen Partnerschaften ab, in denen sich die Rechteinhaber die von ihren Clips generierten Werbeeinnahmen mit dem Onlinevideodienst teilen.
Statt in den Archiven zu verstauben, liegen noch einige Schätze zu heben bereit, die für eine Internetverwertung taugen.
Nicht die Nutzer sollten die Filme bezahlen, sondern man teile sich einfach die durch die hohe öffentliche Aufmerksamkeit generierten Werbeeinnahmen mit dem Onlinevideodienst und schwups mutiert das althergebrachte Prinzip des Privatfernsehens im Onlinezeitalter zu neuem Glanz. Mit Gewinnern auf allen Seiten: den Rechteinhabern, den Nutzern und der Werbebranche.