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Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Überzogene Reaktion oder notwendige Prävention?

Mecklenburg-Vorpommern ist gerade weltweit im Gespräch. Der Fall einer 16-jährigen Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten sorgt für Schlagzeilen und kontroverse Debatten. Die Jugendliche wurde, nachdem sie in sozialen Medien Posts einer legalen Partei mit "Heimatliebe"-Bezug geteilt hatte, in der Schule von der Polizei einer sogenannten "Gefährderansprache" unterzogen - obwohl sich der Verdacht strafbaren Verhaltens nicht erhärtete. Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen zum schwierigen Spannungsfeld von Extremismusprävention, Meinungsfreiheit und der Rolle von Schulen auf. Alles begann mit einer E-Mail an die Schulleitung, die Schülerin habe mutmaßlich "staatsschutzrelevante Inhalte" im Netz verbreitet. Daraufhin führten Polizeibeamte in Absprache mit Schulleiter Zimmermann ein Gespräch mit der 16-Jährigen, um sie vor möglichen Anfeindungen aufgrund ihrer Social-Media-Aktivitäten zu schützen und präventiv auf die Grenzen zwischen
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Amtsschimmel - Folge 5: Fragwürdige Äußerungen des Präsidenten des Bundessozialgerichts – Eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Wie bereits an anderer Stelle im Blog thematisiert , hatte der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Schlegel, sich in einem Interview mit der FAZ vom 30.01.24 zu aktuellen sozialpolitischen Themen geäußert. Insbesondere seine Aussagen zur kürzlich erfolgten Bürgergelderhöhung und den geplanten Sanktionsverschärfungen gegen Bürgergeldbezieher warfen viele Fragen auf, etwa ob sich der oberste Repräsentant der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt dergleichen äußern darf.  Die gegebene Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.3.24 durch Frau Schönfelder (Az. Za 1 - 01901) auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30.1.24/6.2.24 ist empörend oberflächlich und inhaltlich höchst defizitiär. Die Bearbeiterin hatte allein folgende formelhafte Bemerkungen zur Begründung abgegeben: "Nach Würdigung aller Umstände hat die Prüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben, dass Anhaltspunkte für ein im Wege der Dienstaufsicht zu beanstandendes Fehlverhalten des Präsidenten des

Ist Deutschland auf dem Weg zu einem totalitären Staat?

Die Entwicklungen der letzten Woche , insbesondere die Aussagen von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU), geben berechtigten Anlass zur Sorge, dass Deutschland sich von einem freiheitlichen Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Staates bewegt. „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“  -- Lisa Paus  „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“  -- Nancy Faeser Die Aussagen der Regierungsmitglieder erinnern an die Verfolgung Andersdenkender in der DDR. In der DDR gab es u.a. den Straftatbestand der "staatsfeindlichen Hetze" (§ 106 StGB der DDR) und der "Staatsverleumdung" (§ 220 StGB der DDR) , die dazu genutzt wurden, um regimek

Warum der Präsident des Bundessozialgerichts gegen das Mäßigungsgebot verstoßen hat

Ich bin ein Bürger, der sich um die Unabhängigkeit und die Integrität der Justiz sorgt. Deshalb habe ich gegen den am 13. Februar 2024 aus dem Amt scheidenden Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel, eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil er in einem Interview mit der FAZ vom 30.01.24 als Präsident des Bundessozialgerichts private Äußerungen getätigt hat, die das Vertrauen in seine Unabhängigkeit und in die Integrität der Justiz gefährden. In dem Interview hat er sich zu aktuellen sozialpolitischen Themen geäußert, die teilweise in seinem dienstlichen Bereich liegen oder laufende Verfahren anderer Gerichte betreffen. Damit hat er aus meiner Sicht gegen das sog. Mäßigungsgebot nach § 39 Deutsches Richtergesetz (DRiG) verstoßen, das für alle Richter gilt. Das Mäßigungsgebot besagt, dass sich der Richter innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so verhalten muss, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Der R

Wie das Grundgesetz den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien im Rechtswesen erfordert

Das Grundgesetz garantiert in Art. 19 Abs. 4 den effektiven Rechtsschutz für alle Bürger, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt werden. Dies bedeutet, dass jeder Betroffene einen Zugang zu einem unabhängigen und fairen Gericht haben muss, um seine Rechte geltend zu machen und eine wirksame Abhilfe zu erhalten. Doch wie kann dieser Zugang in Zeiten der digitalen Transformation und der globalen Vernetzung gewährleistet werden? Muss der Gesetzgeber nicht auch die mit der Zeit aufkommenden Kommunikationstechnologien nutzen, um den Rechtsschutz zu verbessern und zu beschleunigen? 1. Elektronische Kommunikationswege Die elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten und den Gerichten wäre ein wesentlicher Aspekt der Digitalisierung des Rechtswesens. Sie ermöglicht eine schnellere, einfachere und kostengünstigere Übermittlung von Schriftsätzen, Beweismitteln, Beschlüssen und Urteilen. Sie reduziert den Papierverbrauch und den Platzbedarf für die Aktenführung. Sie e

Lyrik und Recht - Verwobene Rechtsmühlen: Ein Gedicht über veraltete Technik und den Kampf um Gerechtigkeit

In den Hallen des Rechts, wo Akten sich türmen, ein Faxgerät, starr und kalt, verweilt. Am Gericht, wo Justitia wacht, bäumt es sich auf, voll Niedertracht. Am anderen Ende, der Bürger wartet,  doch Justitia's Waage sinkt schwer, die Verbindung bricht ab – oh, wie unfair! Die Rädchen der Justiz, so alt und träge, das Gerät ist blockiert und Gerechtigkeit verwehrt. Doch der Bürger kämpft weiter, gibt nicht auf den Drang, gegen das Rattern und den veralteten Zwang. In den Hallen des Rechts, wo viele Faxe ruh'n, Der Bürger hofft, immer noch im Nu, und wiederholt sein Tun, doch beim Faxgerät geschieht weiterhin nichts. Die Hoffnung schwindet als der Schriftsatz verlischt im Äther. Und dass Justitia zu all dem schweigt, trägt dazu bei, dass die Frust des Bürgers in neue Höhen steigt. Säulen der Gerechtigkeit, erzittern im Schmerz, die Verbindung ist blockiert, der Bürger seufzt im Herz. Der Bürger, Pionier im digitalen Wind, verflucht die alte Technik, die ihm Widerstand bringt. Die

Amtsschimmel - Folge 4 (Fortsetzung 3) - Die Generalstaatsanwaltschaft steckt den Kopf in den Sand

Wenn es um das Sühnen staatlichen Unrechts geht, ist in der Regel auf eines Verlass: Auf eine groteske Verweigerungshaltung anderer staatlicher Stellen dies anzuerkennen und in der Folge auch zu ahnden. Wer den Ausgangsfall verpasst hat, sollte unbedingt sich zuvor den Beitrag hier noch einmal anschauen. Widmen wir uns heute dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Rostock vom 10. Januar 2024 (Az.: 2 Zs 724/23), der inhaltlich bedauerlicherweise wieder einer Arbeitsverweigerung gleich kommt. Immerhin stellt man sich dabei leicht intelligenter an als  noch die Staatsanwaltschaft Schwerin , wenn auch im Ergebnis ohne Substanz: Lieber Kollege Henkelmann , haben Sie wirklich über die Jahre alles vergessen, was Sie einmal im Staatsrecht gehört haben sollten? So grundlegende Dinge, wie die Bindung aller staatlicher Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)?! Fühlen Sie sich auch noch gut dabei, wenn Sie tatkräftig dabei mithelfen, dass ü