Mecklenburg-Vorpommern ist gerade weltweit im Gespräch. Der Fall einer 16-jährigen Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten sorgt für Schlagzeilen und kontroverse Debatten. Die Jugendliche wurde, nachdem sie in sozialen Medien Posts einer legalen Partei mit "Heimatliebe"-Bezug geteilt hatte, in der Schule von der Polizei einer sogenannten "Gefährderansprache" unterzogen - obwohl sich der Verdacht strafbaren Verhaltens nicht erhärtete. Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen zum schwierigen Spannungsfeld von Extremismusprävention, Meinungsfreiheit und der Rolle von Schulen auf. Alles begann mit einer E-Mail an die Schulleitung, die Schülerin habe mutmaßlich "staatsschutzrelevante Inhalte" im Netz verbreitet. Daraufhin führten Polizeibeamte in Absprache mit Schulleiter Zimmermann ein Gespräch mit der 16-Jährigen, um sie vor möglichen Anfeindungen aufgrund ihrer Social-Media-Aktivitäten zu schützen und präventiv auf die Grenzen zwischen
Amtsschimmel - Folge 5: Fragwürdige Äußerungen des Präsidenten des Bundessozialgerichts – Eine Dienstaufsichtsbeschwerde
Wie bereits an anderer Stelle im Blog thematisiert , hatte der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Schlegel, sich in einem Interview mit der FAZ vom 30.01.24 zu aktuellen sozialpolitischen Themen geäußert. Insbesondere seine Aussagen zur kürzlich erfolgten Bürgergelderhöhung und den geplanten Sanktionsverschärfungen gegen Bürgergeldbezieher warfen viele Fragen auf, etwa ob sich der oberste Repräsentant der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt dergleichen äußern darf. Die gegebene Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.3.24 durch Frau Schönfelder (Az. Za 1 - 01901) auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30.1.24/6.2.24 ist empörend oberflächlich und inhaltlich höchst defizitiär. Die Bearbeiterin hatte allein folgende formelhafte Bemerkungen zur Begründung abgegeben: "Nach Würdigung aller Umstände hat die Prüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben, dass Anhaltspunkte für ein im Wege der Dienstaufsicht zu beanstandendes Fehlverhalten des Präsidenten des