Direkt zum Hauptbereich

Corona-Aufarbeitung - Carl Schmitts politische Theologie und der Umgang des Staates mit der Pandemie

Prolog: Die Wiederkehr des Verdrängten

Es gehört zu den unheimlichsten Ironien der deutschen Geistesgeschichte, dass die Bundesrepublik – jenes sorgfältig konstruierte Anti-Weimar, jene institutionelle Abschwörung aller despotischer Versuchungen – in ihrer tiefsten Krise seit 1945 zu Instrumenten griff, deren theoretische Architektur jenem Denker verdächtig nahekam, dessen Namen auszusprechen bereits als intellektuelle Kontamination galt: Carl Schmitt.

Der „Kronjurist des Dritten Reiches" und umstrittene Staatsrechtler, hatte in den 1920er und 1930er Jahren ein Theoriegebäude errichtet, das die Schwachstellen des liberalen Konstitutionalismus mit chirurgischer Präzision offenlegte. Seine Hauptwerke – Politische Theologie (1922), Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923), Der Begriff des Politischen (1932), Die Diktatur (1921) – bilden ein Korpus, das die Gründerväter des Grundgesetzes zu überwinden trachteten.

Sie glaubten, mit der Ewigkeitsklausel, dem starken Verfassungsgericht, dem Föderalismus und der Bindung aller Staatsgewalt an die Grundrechte ein Bollwerk gegen die Wiederkehr des Souveräns und des Ausnahmezustands errichtet zu haben. Die Pandemie hat diese Illusion zerstört.

Eine weitere Kuriosität besteht darin, dass der Autor dieser Zeilen selbst in 2021 als Rechtsberater und Teamleiter am Corona-Stab eines mecklenburgischen Landkreises ausführender Akteur des Staates im Ausnahmezustand war. Die Sorgen und Nöte von Veranstaltern als auch die Schwierigkeiten innerhalb der Kommunalverwaltung mit den stellenweise fast täglich ändernden Normen Schritt zu halten, hallen in Gedanken noch nach. Der Beitrag ist letztlich auch Teil der eigenen Verarbeitung des Verdrängten.

Was folgt, ist keine juristische Anklageschrift, sondern eine Studie in politischer Theologie – eine Untersuchung der strukturellen Ähnlichkeiten und Zusammenhänge zwischen Schmitts Denken und dem Handeln der Regierung während der Jahre 2020 bis 2022.

I. Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet

Der erste Satz von Schmitts Politischer Theologie ist zugleich sein berühmtester:

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet."

— Schmitt, Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, München/Leipzig 1922, S. 9.

Diese Formel enthält im Kleinen Schmitts gesamte Staatstheorie. Die Souveränität, so sein Argument, zeigt sich nicht im Normalzustand, in dem die Rechtsordnung reibungslos funktioniert. Sie zeigt sich in der Ausnahme – jenem Moment, in dem die normale Ordnung versagt und eine Dezision erforderlich wird, die sich nicht mehr aus der Norm selbst ableiten lässt.

Was geschah am 25. März 2020? Der Deutsche Bundestag verabschiedete mit atemberaubender Geschwindigkeit das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". In einer einzigen Sitzung wurde ein Regelwerk geschaffen, das dem Bundesgesundheitsminister Befugnisse übertrug, die jeden Staatsrechtler der alten Bundesrepublik in ungläubiges Staunen versetzt hätten.

Die Parallele ist frappierend: Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde nicht an objektive, justiziable Kriterien geknüpft, sondern an die Feststellung durch den Bundestag – eine reine Dezision, die sich jeder materiellen Überprüfbarkeit entzog. Der Ausnahmezustand wurde nicht erklärt, weil eine objektiv messbare Schwelle überschritten war; er wurde erklärt, weil die politische Macht ihn für opportun hielt.

Schmitt hätte diese Struktur sofort erkannt. In seiner Analyse des Ausnahmezustands schreibt er:

„Die Ausnahme ist das, was sich nicht subsumieren läßt; sie entzieht sich der generellen Fassung, aber gleichzeitig offenbart sie ein spezifisch-juristisches Formelement, die Dezision, in absoluter Reinheit."

— Schmitt, Politische Theologie, S. 19.

Genau dies geschah: Die Regierung traf eine Entscheidung, die sich nicht aus dem bestehenden Recht ableiten ließ, sondern das Recht selbst neu konstituierte. Das Infektionsschutzgesetz in seiner pandemischen Modifikation schuf eine Meta-Rechtsebene, auf der die Exekutive durch Rechtsverordnungen agieren konnte, ohne den Weg parlamentarischer Deliberation gehen zu müssen. Die Krise ist eben die Stunde der Exekutiven.

Die Verordnungsermächtigungen für Notmaßnahmen des modifizierten § 28a IfSG lasen sich wie ein Katalog suspendierbarer Grundrechte: Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Berufsfreiheit – alles unter dem Vorbehalt der exekutiven Dezision. Der Staat konnte per Federstrich in fundamentale Freiheitsrechte eingreifen.

Schmitt hatte in seiner Schrift Die Diktatur (1921) zwischen der „kommissarischen" und der „souveränen" Diktatur unterschieden. Die kommissarische Diktatur suspendiert die Verfassung, um sie zu retten; die souveräne Diktatur suspendiert sie, um eine neue zu schaffen. Die Pandemie-Politik bewegte sich in einer Grauzone: Sie beanspruchte, die Ordnung zu schützen, etablierte aber faktisch eine Parallelordnung, in der die normalen Rechtsgarantien nur mehr stark eingeschränkt galten.

II. Die Ausnahme und die Norm

Schmitt entwickelt in der Politischen Theologie einen Gedanken, der für das Verständnis der Pandemie-Politik zentral ist: das Verhältnis zwischen Ausnahme und Norm.

„Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme."

— Schmitt, Politische Theologie, S. 21.

Diese Passage ist keine bloße Provokation. Schmitt argumentiert, dass erst die Ausnahme offenlegt, was im Normalzustand verborgen bleibt: die Frage, wer wirklich die Macht hat. Die Norm, so Schmitt, setzt eine normale Situation voraus; sie kann nicht selbst die Normalität herstellen, die ihre Voraussetzung ist.

Die Corona-Krise hat diese Einsicht auf dramatische Weise bestätigt. Im Normalzustand der Bundesrepublik schien die Macht diffus verteilt: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Länder, Kommunen. Sobald jedoch die „epidemische Lage" festgestellt wurde, zeigte sich die wahre Machtstruktur.

Die Bund-Länder-Konferenzen – ein Gremium ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage – wurden zum eigentlichen Entscheidungszentrum. In nächtlichen Runden, deren Protokolle unter Verschluss blieben, entschieden Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten über die fundamentalsten Eingriffe in die Freiheitsrechte seit 1949. Das Parlament wurde zum Vollzugsorgan degradiert, die Länderexekutiven setzten um, was die Runde beschlossen hatte.

Schmitt hätte diese Entwicklung als Bestätigung seiner These gelesen: Die Norm gilt nur im Normalfall. Sobald der Ausnahmezustand eintritt, zeigt sich, dass die rechtlichen Garantien auf Sand gebaut waren. Der wahre Souverän – jener, der über die Ausnahme entscheidet – tritt hervor.

III. Die Freund-Feind-Unterscheidung

In seiner Schrift "Der Begriff des Politischen" entwickelt Schmitt das Konzept, das sein Denken am nachhaltigsten geprägt hat: die Unterscheidung zwischen Freund und Feind als das spezifische Kriterium des Politischen.

„Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind."

— Schmitt, Der Begriff des Politischen, München/Leipzig 1932, S. 14.

Schmitt betont, dass der politische Feind nicht persönlich gehasst werden muss; er ist nicht der private Widersacher, sondern der öffentliche Gegner. Er ist der Andere, der Fremde, dessen Existenz die eigene Identität konstituiert. Ohne Feind, so Schmitt, gibt es keine politische Gemeinschaft.

Man könnte einwenden, diese Kategorie sei auf eine Pandemie nicht anwendbar. Die Bundesregierung bekämpfte ein Virus, keinen menschlichen Feind. Doch dieser Einwand verkennt die politische Dynamik, die sich ab 2020 entwickelte.

Das Virus war der äußere Anlass; der innere Feind wurde konstruiert. Die „Corona-Leugner", „Querdenker", „Impfgegner" und „Maßnahmenkritiker" wurden zu politischen Gegnern stilisiert, deren Existenz die Einheit der „Solidargemeinschaft" bedrohte.

Die Rhetorik der Ausgrenzung eskalierte schrittweise:

- Früherer Bundespräsident Gauck nannte Impfgegner „Bekloppte"

- Gesundheitsminister Spahn prägte die Bemerkung der „Pandemie der Ungeimpften"

- Die ZDF-Moderatorin Sarah Bosetti sprach vom „Blinddarm", auf den man getrost verzichten könne

- SPD-Politiker Stegner forderte "Im Kern sollten wir jetzt sagen: Impft, was Beine hat"

Dies war keine rhetorische Entgleisung Einzelner – es war die Etablierung einer Freund-Feind-Logik im öffentlichen Diskurs. Die Impfung wurde zum Loyalitätsbeweis, zur Markierung der Zugehörigkeit. Wer sich verweigerte, stellte sich außerhalb der politischen Gemeinschaft.

Die 2G- und 3G-Regelungen institutionalisierten diese Unterscheidung rechtlich. Es entstanden zwei Klassen von Bürgern: jene, die am gesellschaftlichen Leben teilnehmen durften, und jene, die davon ausgeschlossen waren. Der Ausschluss betraf unter anderem:

- Gastronomie und Kultur

- Einzelhandel (außer Grundversorgung)

- Arbeitsplätze (mit Berufsverboten im Gesundheitswesen)

- Soziale Kontakte (durch differenzierte Kontaktbeschränkungen)

- Demokratischen Protest (durch selektive Versammlungsverbote)

Schmitt schreibt über den politischen Feind:

„Der politische Feind [...] ist eben der andere, der Fremde, und es genügt zu seinem Wesen, daß er in einem besonders intensiven Sinne existenziell etwas anderes und Fremdes ist."

— Schmitt, Der Begriff des Politischen, S. 14.

Die Ungeimpften wurden zu diesem „Fremden" in der eigenen Gesellschaft. Ihre Weigerung, sich dem omnipräsenten Aufruf zum Impfen zu unterwerfen, wurde nicht als legitime individuelle Entscheidung anerkannt, sondern als existenzielle Bedrohung der politischen Ordnung interpretiert. Die medizinische Frage wurde zur politischen Frage transformiert.

IV. Die Kritik des Parlamentarismus

Schmitts Schrift "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923)" enthält eine vernichtende Kritik der parlamentarischen Demokratie, die während der Pandemie unheimliche Aktualität gewann.

Schmitt argumentiert, das Wesen des Parlamentarismus liege in der öffentlichen Diskussion – dem Austausch von Argumenten, durch den die Wahrheit gefunden und der Gemeinwille gebildet werde. Doch dieses Prinzip sei längst zur Fassade verkommen. Die wahren Entscheidungen fielen in Hinterzimmern, in Fraktionssitzungen, in Koalitionsverhandlungen. Das Plenum sei zur Bühne der Akklamation degradiert, auf der bereits gefällte Beschlüsse rituell abgesegnet würden.

„Die Lage des Parlamentarismus ist heute so kritisch, weil die Entwicklung der modernen Massendemokratie die argumentierende öffentliche Diskussion zu einer leeren Formalität gemacht hat."

— Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2. Aufl. München/Leipzig 1926, S. 10.

Die Corona-Politik bestätigte diese Analyse in erschütterndem Maße. Die Bund-Länder-Konferenzen – ein verfassungsrechtlich nicht vorgesehenes Gremium – trafen die eigentlichen Entscheidungen. Das Parlament wurde anschließend informiert und durfte akklamieren. Eine ernsthafte Debatte, ein Ringen um die beste Lösung, eine Abwägung der Grundrechte fand nicht statt.

Die Fraktionsdisziplin sorgte dafür, dass kritische Stimmen marginalisiert wurden. Die wenigen Abgeordneten, die es wagten, gegen die Maßnahmen zu stimmen oder öffentlich Zweifel zu äußern, wurden nicht als legitime Opposition behandelt, sondern als Sympathisanten des Feindes gebrandmarkt.

Die parlamentarische Debatte degenerierte zur Inszenierung. Wenn Kritik geäußert wurde, dann in beide Richtungen, an der unzureichenden Härte der Maßnahmen einerseits und an ihrer zu weit gehenden Ausgestaltung andererseits, an der grundsätzlichen Notwendigkeit zweifelte kaum jemand. Die Opposition oszillierte zwischen prinzipieller Zustimmung und taktischer Kritik an Einzelheiten. Eine fundamentale Alternative wurde nicht formuliert und einzelne Vorbilder aus dem Ausland als  gefährliches Experiment und Extremposition dargestellt.

Schmitt hatte argumentiert, der Parlamentarismus setze den Glauben an die Macht des Arguments voraus. Doch dieser Glaube sei in der Massendemokratie zerstört worden. An seine Stelle sei die Akklamation getreten – die Zustimmung der Masse zu einer bereits getroffenen Entscheidung.

Die Pandemie hat gezeigt, dass diese Diagnose auch auf die Bundesrepublik zutrifft. Das Parlament hat nicht deliberiert; es hat akklamiert. Es hat nicht kontrolliert; es hat legitimiert. Es hat nicht die Regierung zur Rechenschaft gezogen; es hat sich zur Vollzugsinstanz degradieren lassen.

V. Die politische Theologie der Grundrechte

Schmitt entwickelt in der Politischen Theologie einen Gedanken, der oft übersehen wird: den Zusammenhang zwischen theologischen und staatsrechtlichen Begriffen.

„Alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre sind säkularisierte theologische Begriffe."

— Schmitt, Politische Theologie, S. 49.

Die Souveränität entspricht der Allmacht Gottes; der Ausnahmezustand entspricht dem Wunder; die Verfassung entspricht der Schöpfungsordnung. Diese Parallelen sind für Schmitt nicht bloße Metaphern.

Die Grundrechte des Grundgesetzes wurden mit einem quasi-religiösen Status versehen. Die Menschenwürde ist „unantastbar" (Art. 1 Abs. 1 GG) – ein sakraler Begriff, der Transzendenz suggeriert. Die Grundrechte „binden" alle Staatsgewalt (Art. 1 Abs. 3 GG) – als wären sie heilige Gebote. Der Wesensgehalt der Grundrechte „darf in keinem Falle angetastet werden" (Art. 19 Abs. 2 GG) – eine Ewigkeitsgarantie, die an göttliche Unveränderlichkeit erinnert.

Die Pandemie hat enthüllt, dass diese sakrale Sprache keinen sakralen Inhalt hatte. Die „unantastbaren" Rechte wurden angetastet. Die „bindenden" Grundrechte wurden gelöst. Der „unantastbare Wesensgehalt" wurde relativiert.

Was geschah?

Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) wurde durch Verordnungen suspendiert. Demonstrationen gegen die Maßnahmen wurden mit einem Eifer aufgelöst, der in bemerkenswertem Kontrast zur Toleranz gegenüber anderen Protesten stand.

Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) wurde durch Ausgangssperren und Bewegungsradien auf ein Maß reduziert, das an vormoderne Quarantänepraktiken erinnerte.

Die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wurde für ganze Branchen faktisch aufgehoben. Gastronomen, Künstler, Selbstständige verloren ihre Existenzgrundlage durch Federstrich der Exekutive, diese versuchte mit bürokratischen und zu spät fließenden Hilfszahlungen jene wirtschaftlich über Wasser zu halten.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) wich den Kontrollbefugnissen zur Überprüfung von Kontaktbeschränkungen.

Die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) wurde durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht zur Disposition gestellt.

Das Recht auf Bildung wurde monatelang suspendiert. Die psychischen und entwicklungsbezogenen Schäden der Schulschließungen sind heute umfassend dokumentiert.

Die offizielle Rechtfertigung lautete stets: Alles sei Verhältnismäßigkeit. Doch die Verhältnismäßigkeit wurde nicht wirklich geprüft, sondern behauptet. Die Eignung der Maßnahmen wurde nicht untersucht, sondern unterstellt. Die Erforderlichkeit wurde nicht begründet, sondern dekretiert.

Schmitt hätte diese Entwicklung als Bestätigung seiner These gelesen: Grundrechte sind keine absoluten Schranken der Staatsmacht, sondern Konzessionen des Souveräns, die er gewährt und zurücknehmen kann. Im Ausnahmezustand zeigt sich, dass der Schutz der Grundrechte eine Illusion war, sie wurden zu leichtfertig der Staatsräson geopfert.

VI. Das Versagen der Hüter

Die Architekten des Grundgesetzes hatten das Bundesverfassungsgericht als ultimativen Hüter des Grundgesetzes konzipiert. Es sollte das Schmitt'sche Szenario verhindern – jenen Moment, in dem der Souverän die Grundrechte nach Belieben suspendiert.

Das höchste Gericht der Bundesrepublik hat versagt.

In seiner „Bundesnotbremse"-Entscheidung vom November 2021 (BVerfG, Beschluss v. 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u.a.) akzeptierte die Senatsmehrheit nicht nur die Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen – sie etablierte eine Doktrin der exekutiven Einschätzungsprärogative, die dem Gesetzgeber einen faktischen Blankoscheck ausstellte.

Das Gericht prüfte nicht ernsthaft, ob die Maßnahmen geeignet und erforderlich waren. Es begnügte sich mit der Feststellung, der Gesetzgeber habe sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können – ohne zu untersuchen, ob diese Erkenntnisse belastbar waren, ob Gegenexpertise existierte, ob die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gewahrt blieb.

Die Senatsmehrheit formulierte Sätze, die Schmitt mit Genugtuung gelesen hätte: Der Gesetzgeber dürfe „auch bei Ungewissheit über die Wirksamkeit" von Maßnahmen handeln. Die Grundrechte werden damit unter den Vorbehalt der politischen Opportunität gestellt.

In der Politischen Theologie schreibt Schmitt über die Grenzen der Normativität:

„Es gibt keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre. Die Ordnung muß hergestellt sein, damit die Rechtsordnung einen Sinn hat."

— Schmitt, Politische Theologie, S. 19.

Das Bundesverfassungsgericht übernahm diese Logik implizit: Da eine Ausnahmesituation vorliege, könne die normale Grundrechtsprüfung nicht greifen. Der Gesetzgeber müsse handeln können, ohne durch strenge Verhältnismäßigkeitsanforderungen gelähmt zu werden.

Die wenigen Richter an Instanzgerichten, die es wagten, Maßnahmen zu kassieren, wurden nicht als unabhängige Stimmen gewürdigt. Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der die Maskenpflicht an Schulen aufhob, wurde aus dem Staatsdienst entfernt und wegen Rechtsbeugung verurteilt. Die Botschaft war unmissverständlich: Richterliche Unabhängigkeit endet dort, wo die Staatsräson beginnt.

Die Justiz insgesamt erwies sich nicht als Schutzwall gegen die Exekutive, sondern als ihr willfähriges Instrument. Die Verwaltungsgerichte übernahmen vielfach die Gefahrenprognosen der Regierung ungeprüft, delegierten ihre Prüfungskompetenz an das Robert Koch-Institut und verweigerten die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Gegenpositionen.

VII. Die Gleichschaltung des Diskurses

Schmitt argumentiert, der parlamentarische Liberalismus setze den freien Meinungsaustausch voraus. Die Wahrheit entstehe im Wettstreit der Argumente, im öffentlichen Diskurs, in der freien Presse. Dieses Ideal sei in der Massendemokratie zerstört worden.

Die Pandemie hat bestätigt, dass der freie Diskurs in der Bundesrepublik eine Schönwetterveranstaltung war.

In den etablierten Medien – den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den großen Tageszeitungen – herrschte eine Uniformität der Meinung, die an vergangene Epochen erinnerte. Kritiker der Maßnahmen wurden nicht eingeladen, sondern denunziert. Wissenschaftler, die von der Regierungslinie abwichen, wurden nicht befragt, sondern als „Schwurbler" oder „Corona-Leugner" diffamiert.

Die wenigen Journalisten, die kritische Fragen stellten, wurden systematisch marginalisiert. Boris Reitschuster, der auf den Bundespressekonferenzen unbequeme Fragen stellte, wurde von Kollegen gemieden und schließlich aus der Bundespressekonferenz gedrängt. Die Redaktion des Magazins Multipolar, einzelne Autoren der Welt – sie alle wurden als Außenseiter behandelt, deren Positionen nicht debattiert, sondern pathologisiert wurden.

Die eigentliche Debatte fand in den alternativen Medien statt – auf Twitter (heute: X), auf Facebook und YouTube (bis zur Löschung). Doch diese Plattformen wurden nicht als legitime Diskursräume anerkannt, sondern als Brutstätten der Desinformation gebrandmarkt.

Die Wissenschaft wurde instrumentalisiert. Die Regierung erhob einzelne Wissenschaftler – Christian Drosten, Lothar Wieler – zu unfehlbaren Autoritäten. Deren Aussagen erhielten den Status von Offenbarungen, die nicht hinterfragt werden durften.

Wissenschaftler mit anderen Positionen wurden systematisch ausgeblendet, Einzelne, wie der Mediziner Winfried Stöcker, sogar strafrechtlich verfolgt.

Diese Forscher wurden nicht mit Sachargumenten widerlegt – sie wurden zumeist ignoriert, diffamiert, aus dem Diskurs ausgeschlossen. Die wissenschaftliche Methode – Hypothesenbildung, Falsifikation, offener Diskurs – wurde durch ein Modell ersetzt, in dem der Souverän entscheidet, welche Wissenschaft als "die Richtige" gilt.

Die RKI-Protokolle, deren Veröffentlichung erst durch journalistische und juristische Hartnäckigkeit des kleinen Magazins Multipolar erzwungen wurde, dokumentieren, was Kritiker vermuteten: Die Entscheidungen fielen nach politischen, nicht nach wissenschaftlichen Kriterien. Die „Wissenschaft" diente als Legitimationsfassade für politische Dezisionen.

VIII. Die ex-post-Offenbarung der Sinnlosigkeit

Die Zeit hat enthüllt, was die Kritiker von Anfang an sagten: Viele der drastischsten Maßnahmen waren nicht nur unverhältnismäßig – sie waren wirkungslos oder gar kontraproduktiv.

Die Lockdowns: Vergleichende Studien haben gezeigt, dass strenge Lockdowns keinen signifikanten Einfluss auf die Gesamtmortalität hatten. Schweden, das auf Freiwilligkeit setzte, schnitt nicht schlechter ab als Länder mit harten Restriktionen.

Die Schulschließungen: Die entwicklungspsychologischen und bildungsbezogenen Schäden sind dokumentiert; der epidemiologische Nutzen war minimal. Kinder waren nie signifikante Treiber der Pandemie – eine Erkenntnis, die früh vorlag, aber ignoriert wurde.

Die Maskenpflicht im Freien: Epidemiologisch absurd, wie mittlerweile selbst offizielle Stellen einräumen.

Die Ausgangssperren: Ohne nachweisbaren Effekt auf das Infektionsgeschehen, aber mit erheblichen Kollateralschäden.

Die 2G-Regel: Basierend auf der falschen Annahme, Geimpfte könnten das Virus nicht übertragen. Diese Behauptung war von Anfang an wissenschaftlich fragwürdig und erwies sich als falsch.

Die Kritiker haben diese Punkte in Echtzeit vorgebracht – und wurden als „Wissenschaftsleugner" gebrandmarkt. Die Wahrheit war keine Frage der Erkenntnis, sondern der Macht.

Schmitt hätte diese Entwicklung als Bestätigung seiner Grundthese gelesen: Im Ausnahmezustand geht es nicht um Wahrheit, sondern um Dezision. Der Souverän entscheidet nicht, weil er weiß, sondern weil er die Macht hat. Die Wissenschaft ist kein Richter über die Politik; sie ist ihr Diener.

IX. Die Menschen, die auf die Straße gingen

Während die Institutionen versagten, geschah etwas Bemerkenswertes: Hunderttausende Bürger gingen auf die Straße.

In Berlin, Leipzig, München, Kassel, in Hunderten von Städten und Gemeinden formierten sich Demonstrationen gegen die Maßnahmen. Es war die größte Protestbewegung der deutschen Nachkriegsgeschichte – und sie wurde durch die Linse der Freund-Feind-Unterscheidung betrachtet und entsprechend behandelt.

Die Demonstranten wurden nicht als besorgte Bürger wahrgenommen, sondern als „Covidioten", „Schwurbler", „Nazis". Die Medien berichteten nicht über ihre Anliegen, sondern über ihre vermeintliche Gefährlichkeit. Die Polizei löste ihre Versammlungen auf, setzte Wasserwerfer ein, nahm Teilnehmer in Gewahrsam.

Die Versammlungsfreiheit – jenes fundamentale demokratische Recht – galt für sie nicht. Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst, kriminalisiert. Menschen verloren Arbeitsplätze, Freundschaften, Familienbindungen. Sie wurden gesellschaftlich geächtet, weil sie es wagten, öffentlich zu widersprechen.

Schmitt hatte den Feind als jenen beschrieben, dessen Existenz die eigene Identität konstituiert. Die Demonstranten wurden zu diesem Feind gemacht – nicht weil sie eine reale Bedrohung darstellten, sondern weil ihre bloße Existenz die Autorität des Souveräns in Frage stellte.

Ihre Weigerung, sich zu fügen, wurde als Angriff auf die politische Ordnung selbst interpretiert. Sie wurden nicht als Bürger behandelt, die ihre Rechte wahrnehmen, sondern als Feinde, die bekämpft werden müssen.

Epilog: Die Lehre der Krise

Was bleibt als Erkenntnis?

Carl Schmitt war der große Diagnostiker der liberalen Verwundbarkeit. Er zeigte, dass der liberale Verfassungsstaat auf Voraussetzungen beruht, die er selbst nicht garantieren kann. Er zeigte, dass die Grundrechte keine absoluten Schranken sind, sondern Konzessionen des Souveräns. Er zeigte, dass das Parlament zur Fassade verkommen kann. Er zeigte, dass im Ausnahmezustand die wahre Machtstruktur hervortritt.

Die Pandemie hat all dies bestätigt.

Die Bundesrepublik hat die Krise überstanden, ohne formell in eine Diktatur abzugleiten. Aber sie hat enthüllt, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein Schönwetterphänomen ist. Im Sturm zeigte sich, dass unter der Oberfläche des liberalen Deckmantels die Schmitt'sche Logik schlummert – bereit, hervorzubrechen, sobald die Dezision des Souveräns sie ruft.

Die Institutionen haben versagt:

- Das Parlament hat nicht kontrolliert, sondern akklamiert.

- Die Gerichte haben nicht geschützt, sondern legitimiert.

- Die Medien haben nicht informiert, sondern propagiert.

- Die Wissenschaft hat nicht aufgeklärt, sondern gedient.

Die Praktiken, die etabliert wurden – Regieren durch Verordnung, Einschränkung der Grundrechte, Diffamierung der Opposition, Instrumentalisierung der Wissenschaft, Regierungstreue der Medien, Klassifizierung der Bürger nach Loyalität – sind nicht verschwunden. Sie sind institutionalisiert, legitimiert, normalisiert. Sie stehen bereit für die nächste Krise.

Der nächste Ausnahmezustand wird kommen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Und wenn er kommt, werden dieselben Mechanismen aktiviert werden. Die Pfade sind angelegt. Die Präzedenzfälle sind geschaffen. Die Bevölkerung ist konditioniert.

Schmitt schreibt am Ende der Politischen Theologie:

„Alle Tendenzen der modernen rechtsstaatlichen Entwicklung gehen dahin, den Souverän [...] zu beseitigen."

— Schmitt, Politische Theologie, S. 48.

Die Pandemie hat gezeigt, dass diese Beseitigung nicht gelungen ist. Der Souverän war nur verborgen; er ist nicht verschwunden. In der Krise trat er hervor – und er wird wieder hervortreten.

Die Frage, die bleibt, ist nicht, ob die Bundesregierung schmittianisch gehandelt hat. Die Strukturen sind offensichtlich. Die Frage ist, ob wir bereit sind, dies anzuerkennen – und welche Konsequenzen wir daraus ziehen.

Denn eines hat die Pandemie bewiesen: Die Hüter der Freiheit sind nicht die Institutionen. Die Institutionen haben versagt. Die wahren Hüter sind die Bürger, die bereit sind, auch im Sturm aufrecht zu stehen – jene, die die Maßnahmen hinterfragten, als alle Institutionen sie im Stich ließen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, sagt das Grundgesetz. Die Pandemie hat gezeigt, dass dieser Satz nur gilt, wenn Menschen bereit sind, für ihn einzustehen.

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet."

Die Frage für die Zukunft lautet: Wer soll dieser Souverän sein – die Staatsräson oder das Volk?

Dieser Essay ist eine Übung in politischer Theorie. Er soll zum Denken anregen. Die strukturellen Parallelen zwischen Schmitts Analyse des Ausnahmezustands und dem Pandemie-Management der Bundesregierung sind real und dokumentiert.

Schmitt selbst war ein kompromittierter Denker, doch seine analytischen Kategorien behalten ihre diagnostische Kraft – gerade weil sie die Schwachstellen des liberalen Systems schonungslos offenlegen.

Eine Gesellschaft, die ihre Fehler nicht aufarbeitet, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen. Die Aufarbeitung der Corona-Politik verläuft noch sehr langsam und zaghaft, wie die Enquete-Kommission des Bundestages zeigt. Dieser Essay versteht sich als Beitrag zu einer Debatte, die geführt werden muss – für die Freiheit.

Beliebte Posts aus diesem Blog

When Compiler Engineers Act As Judges, What Can Possibly Go Wrong? How LLVM's CoC Committee Violated Its Own Code

Open source thrives on collaboration. Users report bugs, developers investigate, and together, the software ecosystem improves. However, the interactions are not always trouble free. Central to this ecosystem are Codes of Conduct (CoCs), designed to ensure respectful interactions and provide a mechanism for addressing behavior that undermines collaboration. These CoCs and their enforcement are often a hotly disputed topic. Rightfully so! What happens when the CoC process itself appears to fail, seemingly protecting established contributors while penalizing those who report issues? As both a law professional with a rich experience in academia and practice as a legal expert who also contributes to various open source software projects over the past couple of years, I deeply care about what the open source community can learn from the law and its professional interpreters. This story hopefully ignites the urge to come up with better procedures that improve the quality of conflict res...

Open Source Contributions in the Age of AI - A personal story that ended with Trial by Fire in the Digital Town Square

To find yourself at the epicenter of a viral internet debate is a disorienting experience. In the span of a few days, I went from being a passionate observer and bug reporter of the open-source world to the unwitting catalyst for a firestorm that raged across developer forums, social media, and project mailing lists. My name, or at least my handle, ms178, became synonymous with a complex and contentious question facing the entire software development community. The debate that erupted within the Mesa project was about more than just a few lines of AI-generated code; it became a crucible for testing the very social contract of open source, a proxy war over the role of artificial intelligence, and a stark illustration of the immense, often invisible, pressures placed upon the project maintainers who form the backbone of our digital infrastructure. As the author of the " Request for Comments " (RFC) that ignited this conflagration, I feel a responsibility not to simply defend my...

Linux Gaming Tweaks - A small guide to unlock more performance (1)

My personal journey to unlock more performance on Linux - Part 1: Introduction This is the start of a new series dedicated to the Linux Gaming community. This is a bit of an oddball in my blog as most of my other blog posts are written for a German audience and cover my other two passions: politics and the law. Nonetheless, PC gaming is a hobby for me since I was six years old, playing games on a Schneider 386 SX. Wow, times ran fast. As I've learned quite a lot about Linux during the last couple of years, switching between several distributions, learning about compilers and optimizing parts of a Linux distribution for a greater gaming experience, I was asked recently on the Phoronix Forums to share some of my findings publicly, and I am very glad to do so with a global audience. But keep in mind, I am neither a software nor a hardware engineer - I am a law professional who is passionate about computers. I digged deep into the documentation and compiled a lot of code, breaking my s...