Die Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD hat zuletzt zunehmend an Brisanz gewonnen. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen und der Rhetorik der Partei fordern nunmehr fraktionsübergreifend manche Politiker ein Verbot der AfD . Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Hürden eines solchen Verbotsantrags unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Fall der NPD (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13). 1. Das Parteienverbot im Grundgesetz Gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) kann eine Partei dann verboten werden, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Parteienverbot stellt eines der schärfsten Mittel im deutschen Verfassungsrecht dar, um gegen verfassungsfeindliche Parteien vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seiner Rechtsprechung zum
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.