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Es werden Posts vom Oktober, 2024 angezeigt.

Warum der AfD-Verbotsantrag eine schlechte Idee ist

Die Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD hat zuletzt zunehmend an Brisanz gewonnen. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen und der Rhetorik der Partei fordern nunmehr fraktionsübergreifend manche Politiker ein Verbot der AfD . Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Hürden eines solchen Verbotsantrags unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Fall der NPD (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13). 1. Das Parteienverbot im Grundgesetz Gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) kann eine Partei dann verboten werden, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Parteienverbot stellt eines der schärfsten Mittel im deutschen Verfassungsrecht dar, um gegen verfassungsfeindliche Parteien vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seiner Rechtsprechung zum

Amtsschimmel - Folge 7: Systemversagen in der Mecklenburger Justiz? Der Fall Richter Figura und Staatsanwalt Henkelmann

Wie unzureichend in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Recht umgegangen wird, zeigt ein weiteres Mal der heutige Fall. Ich habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Staatsanwalt Henkelmann von der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB gestellt. Staatsanwalt Henkelmann steht im Verdacht, wissentlich und willkürlich Ermittlungen gegen Richter Figura vom Sozialgericht Schwerin verhindert zu haben, obwohl hinreichende Anhaltspunkte für schwere Rechtsverstöße des Richters vorliegen. Und dass  nicht zum ersten Mal . Hintergrund der Vorwürfe gegen Richter Figura: Richter Figura hat in den Verfahren S 11 AS 37/22 und S 11 AS 11/23 des Sozialgerichts Schwerin gleich mehrfach gegen elementare Rechtsgrundsätze verstoßen: Willkürliche Verneinung der Wiederholungsgefahr im Verfahren S 11 AS 37/22 Der Fall spielt während einer Hochphase der Corona-Pandemie. Richter Figura verneinte die Gefahr einer erneuten persönlichen

Kontaktschuld und Cancel-Culture: Der Fall Vosgerau und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit

Das Nachrichtenportal NIUS berichtete am 1. Oktober 2024 über eine Kontroverse um den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und den Versuch, ihn aus der „ Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer “ zu drängen. Dies bietet einen tiefen Einblick in die Mechanismen der modernen "Cancel-Culture" und den problematischen Umgang mit dem Konzept der Kontaktschuld. Dieses Vorgehen verdient scharfe Kritik, nicht nur aus Sicht der Wissenschaftsfreiheit, sondern auch im Hinblick auf die verengende Wirkung solcher Denkweisen auf den öffentlichen Diskurs. Der Beitrag knüpft damit nahtlos an den  kritischen Kommentar von Seylaw zum Portal "Verfassungsblog"  an. Denn auch am Fall Vosgerau wird deutlich, wie in Deutschland nunmehr Haltungs-Rechtswissenschaft betrieben wird. Der Antrag der acht Staatsrechtslehrer, angeführt von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz (daneben federführend: Pascale Cancik, Klaus Ferdinand Gärditz, Matthias Jestaedt, Florian Meinel, Chris