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Es werden Posts vom September, 2024 angezeigt.

Verfassungsblog: Ein Forum für Pluralistische Debatten oder Verbreitung von Haltungs-Rechtswissenschaft?

Der  Verfassungsblog gilt mittlerweile als eine der führenden Plattformen für die Diskussion verfassungsrechtlicher Themen in Deutschland. In meinen Augen ist das höchst problematisch. Der Verfassungsblog beschreibt sich selbst als ein „ offenes Forum für Debatten “ im Bereich des Verfassungsrechts und der Politik, das sowohl akademische als auch journalistische Elemente vereint. Es soll eine Schnittstelle zwischen der wissenschaftlichen Fachwelt und der politischen Öffentlichkeit darstellen, in der unterschiedliche Meinungen und Kontroversen ihren Platz finden. Doch wie offen ist diese Plattform tatsächlich? Ein kritischer Blick zeigt auf, dass das Versprechen eines neutralen und pluralistischen Raumes nur bedingt eingelöst wird. Dies sollten Journalisten und Leser zur Kenntnis nehmen, die sich auf Beiträge aus dem Blog beziehen. 1. Die Autoren – Eine Einseitige Auswahl? Ein Hauptaspekt, der Zweifel an der Neutralität von Verfassungsblog aufkommen lässt, ist die Auswahl der Autoren.

Zur Reformdebatte des Verfahrens der Richterwahl an Landesverfassungsgerichten - Erwiderung auf die Vorschläge von Juliana Talg und Fabian Wittreck

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin im Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs - Juliana Talg - hat in einem Beitrag "Physiotherapie für die Richterwahl - Wie sich Blockaden lösen lassen"  zusammen mit Prof. Fabian Wittreck mehrere Ansätze zur Reform des Verfahrens der Richterwahl an Landesverfassungsgerichten vorgeschlagen, um Blockaden durch extremistische Parteien zu verhindern und gleichzeitig die demokratische Legitimation der Gerichte zu wahren. Obwohl die Vorschläge interessante Ansätze bieten, gibt es einige Schwachstellen, die ich im Folgenden Schritt-für-Schritt darlegen möchte. * 1. Pluralismusschutz und Sperrminorität    - Schwachstelle: Der Beitrag erkennt die Gefahr, dass eine autoritär-populistische Partei mit einer Sperrminorität die Richterwahl blockieren könnte. Er schlägt vor, das Blockaderisiko durch ein abgesenktes Mehrheitserfordernis zu verringern. Allerdings vernachlässigt er die langfristigen Auswirkungen auf den Pluralismusschutz. Eine Absenkung des M

Cum-Cum-Skandal: Ein Staatsversagen auf ganzer Linie

Mit den Cum-Cum-Geschäften raubten Banken und Investoren bis zu 28,5 Milliarden Euro aus der deutschen Staatskasse – und der Staat lässt es zu. Während die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals bereits mühsam in Gang gekommen ist, steckt die juristische Aufarbeitung der Cum-Cum-Deals noch in den Kinderschuhen. Noch gravierender: Anstatt den Aufklärungsprozess zu unterstützen, scheint die Politik den Tätern jetzt sogar zu helfen, ihre Spuren zu verwischen. Die geplante Vernichtung von Beweismaterial Am 26. September 2024 hat der Bundestag das sogenannte 4. Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Vorstoß zur Reduzierung von Bürokratie wirkt, birgt eine dramatische Gefahr für die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der deutschen Geschichte. Ein unscheinbarer Passus im Gesetzentwurf sieht vor, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Was wie eine Erleichterung für Unternehmen erscheinen mag, könnte in Wahrheit

Es geht auch anders: Triumph der Vernunft und des Rechtsstaats – zum Vorlagebeschluss des VG Osnabrück wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht

Zuletzt habe ich wegen allerlei erlebter Widersinnigkeiten durch furchtbare Juristen gegenüber der Justiz viel Kritik ausgeteilt, da möchte ich heute zur Abwechslung auch einmal eine Entscheidung lobend herausheben, die den dort kritisierten Kollegen aufzeigt, wie Rechtsfindung mit etwas Courage aussehen sollte. In einem bemerkenswerten Akt juristischer Selbstbehauptung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück nämlich den Mut bewiesen, die längst überfällige Frage aufzuwerfen: War die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie in § 20a des Infektionsschutzgesetzes festgelegt wurde, jemals verfassungsgemäß? Oder hat sich der deutsche Gesetzgeber durch politische Einflussnahme auf das Robert-Koch-Institut (RKI) selbst in die Irre geführt oder wurde der Gesetzgeber sogar mangels rechtzeitiger Information getäuscht? Eine Frage, die mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden ist – für unser Rechtssystem, für die Betroffenen, und für die Glaubwürdigkeit des Staates. Dass nun das Bundesverfassungs

Justizskandal weitet sich aus: Seylaw verliert vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Presseauskunft zu Ribnitz-Damgarten

Gestern erschien nicht ohne Grund ein kritischer Beitrag über die fragwürdige Praxis des Bundesverfassungsgerichts, einen Großteil von Verfassungsbeschwerden durch unbegründete Nichtannahmebeschlüsse abzulehnen. Auch Seylaw scheiterte gestern in Karlsruhe an genau einem solchen nichtssagenden Beschluss, als er versuchte, eine Presseauskunft der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns zu erstreiten. Damit bleibt das Handeln der Polizei im Fall der Gefährderansprache gegenüber einer Schülerin des Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten vorerst unaufgeklärt. In diesem Fall musste ich mit großem Bedauern persönlich erfahren, wie die Achtung von Recht und Gesetz auf der Strecke bleibt, sobald staatliche Akteure ein bestimmtes Verfahrensziel verfolgen. Es scheint offensichtlich, dass in diesem Fall keine Aufklärung durch einen kritischen Bürger mit fundierten Rechtskenntnissen erwünscht ist. Diese Entwicklung erfüllt mich mit großer Sorge über den Zustand unseres sogenannten Rechtsstaates. Wie in

Das Bundesverfassungsgericht: Hüter der Verfassung oder Hüter des Status Quo?

Jährlich werden über 5000 Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht mit einem kurzen Nichtannahmebeschluss abgewiesen – ohne Begründung. Ein solcher ist der stille Tod für die Hoffnungen und den Glauben an den Rechtsstaat Tausender Bürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Ist diese hohe Zahl noch Ausdruck von Gerechtigkeit oder bereits Teil einer systematischen Aushöhlung des Grundrechtsschutzes? Diese Praktik möchte ich im heutigen Beitrag einmal kritisch besprechen. Das Schweigen von Karlsruhe –  Wie Transparenz und Rechtsstaat am höchsten deutschen Gericht unter die Räder kommen. Das Bundesverfassungsgericht, Hüter der Verfassung, hüllt sich in Schweigen. Wo eine Begründung und Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten erwartet werden, legt sich über die Gründe für die Nichtannahme im Nichtannahmebeschluss oft ein undurchdringlicher juristischer Schleier. Seit 2012 bewegte sich laut LTO die Anzahl der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerden zwisc