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Es werden Posts vom Juni, 2015 angezeigt.

Benötigt die Gerichtsöffentlichkeit im Medienzeitalter eine Revision?

Laut einem Beschluss der Justizministerkonferenz sollen Urteilsverkündungen von allen Bundesgerichten bald öffentlich übertragen werden dürfen. Bislang steht dem § 169 S. 2 GVG entgegen. Wie weit die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren gehen darf, wird seit langer Zeit gestritten. Ob im Medienzeitalter die bisherige restriktive Regelung noch zeitgemäß ist, war Thema eines Aufsatzwettbewerbes im Jahr 2013, an dem ich mich mit einem Beitrag beteiligt habe. Mein Fazit: [D]ie Frage, ob die Gerichtsöffentlichkeit im Medienzeitalter eine Revision benötigt [...] wird ausdrücklich bejaht. [...] Hierbei wird für eine behutsame Öffnung für audio-visuelle Übertragungen plädiert und sich für einen nach Verfahrensarten und –abschnitten differenzierenden Ansatz ausgesprochen. Dieser kann über verschiedene Wege implementiert werden. Für persönlichkeitsrechtsintensive Verfahrensarten bietet sich eine Orientierung an § 17a BVerfGG an. Bei Verfahrensarten, in denen Persönlichkeitsrechte oder s

Rezension - Kube/Mellinghoff/Morgenthaler/Palm/Puhl/Seiler (Hrsg.): Leitgedanken des Rechts zu Staat und Verfassung

Kube/Mellinghoff/Morgenthaler/Palm/Puhl/Seiler (Hrsg.): Leitgedanken des Rechts zu Staat und Verfassung, Studienausgabe, 1. Auflage 2015, 24,99 € Eine Rezension zu einer Festschrift ist ein Novum in diesem Blog. Doch als mir der C.F. Müller-Verlag anbot die Studienausgabe der "Leitgedanken des Rechts zu Staat und Verfassung" zu rezensieren, nahm ich dies dankend an. Während des Studiums kommt man kaum mit dieser literarischen Gattung in Berührung. Aus feierlichem Anlass widmen zumeist Schüler oder Fakultätskollegen dem Jubilar ein wissenschaftliches Denkmal, in dem sich eine Heerschar an Professorenkollegen versuchen mit dem Lebenswerk des Jubilars auseinander zu setzen und mehr oder weniger grundlegende oder originelle Gedanken zu Papier zu bringen. Es finden sich durchaus auch sehr persönliche, geistreiche oder humoristische Beiträge [1], mitunter werden auch wissenschaftliche Dispute in ihr ausgetragen. Aber natürlich sind auch "technische" Artikel dabei, die

Kommt die Ehe für alle? – Eine verfassungsrechtliche Betrachtung

„Die Ehe ist die rechtlich geordnete Form einer auf Dauer angelegten Verbindung von Mann und Frau, deren Eingehung auf der Willensübereinstimmung der Ehegatten beruht und des Ordnungselements der staatlichen Mitwirkung durch den Standesbeamten bedarf (§§ 1310 ff. BGB).“ Nachdem die Iren in einem Referendum mit 62 Prozent sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner aussprachen wird auch in Deutschland leidenschaftlich darüber diskutiert, ob das Institut der Ehe in ihrem klassischen Verständnis aufrecht erhalten bleiben soll. Die Befürworter der „Homo-Ehe“ erkennen durchaus den symbolischen Gehalt der ehelichen Bindung an. Sie sei ein Ideal. Die Bindungsfähigkeit im familiären Mikrokosmos zeuge von Stabilität und Reife im gesellschaftlichen Makrokosmos. Überreif sei die Einbeziehung der Homosexuellen in diese Wechselbeziehung. [1] Die Gegner verweisen hingegen auf das bereits bestehende Institut der Lebenspartnerschaft, das für homosexuelle Partnerschaften geschaf