Direkt zum Hauptbereich

Tipps zum Jurastudium #29

Abbo Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 10. Auflage 2011, 28 €

Äußerst praxisrelevant, aber eher selten (aber dennoch nicht zu vernachlässigen!) im Examen anzutreffen, ist das Arbeitsrecht. Seit nunmehr 10 Jahren ist der Grundkurs von Abbo Junker auf dem Markt. Grund genug sich das oft empfohlene Referenzwerk einmal näher anzuschauen.

Das Buch behandelt sowohl das Individual-, wie auch das Kollektivarbeitsrecht (letzteres gehört oftmals nicht zum Pflichtfach-Prüfungsstoff im 1. Staatsexamen, findet sich aber in entsprechenden Schwerpunktbereichen). In einem gesonderten Kapitel wird das Verfahrensrecht erläutert.

Die Präsentation des Stoffes ist eher schlicht, aber zweckmäßig gehalten. Genügend Absätze, Fettdruck, und Übersichten lockern das Schriftbild etwas auf.

Das Werk ist, wie der Name "Grundkurs" impliziert, an diejenigen ausgerichtet, die sich erstmalig mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen (müssen). Insbesondere die am Ende von jedem Kapitel vorhandenen zahlreichen (179)* Wiederholungsfragen und (17)* Übungsfälle samt ausformulierten Lösungen sorgen dafür, dass der theoretisch-abstrakte Stoff besser durchdrungen wird. Gerade weil sich das Arbeitsrecht auf viele Einzelgesetze verteilt und auch durch die Rechtsprechung sich viel Fallrecht angesammelt hat, ist es dem Autor weitgehend gelungen einen Überblick über den examensrelevanten Teil des Arbeitsrechts zu vermitteln.

Gelegentlich stört es jedoch den Lesefluss, wenn Junker bis dahin unbekannte Dinge vorgreift und nach hinten im Buch für die nähere Erklärung verweist. Auch wird eine solide Vorkenntnis in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen (bspw. BGB AT, AGB-Kontrolle) vorausgesetzt, die aber auch von Studenten auf dieser Wissensstufe erwartet werden darf.

Für das allgemeine Verständnis wichtig sind die mit "Durchblick" bezeichneten Vertiefungshinweise, in denen Informationen vermittelt werden, die u.a. den nicht-juristischen Kontext ausleuchten oder auf Entwicklungen in der Rechtspraxis hinweisen.

Raum für Verbesserungen besteht allerdings noch: Bei einigen Konstellationen wäre es wünschenswert einen besseren Fallbezug herzustellen (u.a. bei der Verdachtskündigung) und ggfs. auf Besonderheiten bei der gutachterlichen Prüfung hinzuweisen. Das Werk hat trotz der Übungsfälle eben doch den Charakter eines "professoralen" Lehrbuchs. Wem das nicht gefällt, sollte sich einmal den Reichold aus der Reihe "Lernbücher Jura" des gleichen Verlags anschauen.

Fazit: Wer ein Lehrbuch für den Pflichtfachstoff sucht, bekommt beim Junker eigentlich mehr, als er braucht. Schwerpunktstudenten kommen dagegen voll auf ihre Kosten. Dennoch ist auch für Pflichtfachstoffstudenten das Werk empfehlenswert. Der Inhalt ist solide aufbereitet und dank des Übungsfälle samt Lösungen und der Wiederholungsfragen auch mit einem didaktischen Konzept versehen.

* = Die genannten Zahlen beziehen sich alleine auf den Individualarbeitsrechts-Teil

Beliebte Posts aus diesem Blog

When Compiler Engineers Act As Judges, What Can Possibly Go Wrong? How LLVM's CoC Committee Violated Its Own Code

Open source thrives on collaboration. Users report bugs, developers investigate, and together, the software ecosystem improves. However, the interactions are not always trouble free. Central to this ecosystem are Codes of Conduct (CoCs), designed to ensure respectful interactions and provide a mechanism for addressing behavior that undermines collaboration. These CoCs and their enforcement are often a hotly disputed topic. Rightfully so! What happens when the CoC process itself appears to fail, seemingly protecting established contributors while penalizing those who report issues? As both a law professional with a rich experience in academia and practice as a legal expert who also contributes to various open source software projects over the past couple of years, I deeply care about what the open source community can learn from the law and its professional interpreters. This story hopefully ignites the urge to come up with better procedures that improve the quality of conflict res...

Linux Gaming Tweaks - A small guide to unlock more performance (1)

My personal journey to unlock more performance on Linux - Part 1: Introduction This is the start of a new series dedicated to the Linux Gaming community. This is a bit of an oddball in my blog as most of my other blog posts are written for a German audience and cover my other two passions: politics and the law. Nonetheless, PC gaming is a hobby for me since I was six years old, playing games on a Schneider 386 SX. Wow, times ran fast. As I've learned quite a lot about Linux during the last couple of years, switching between several distributions, learning about compilers and optimizing parts of a Linux distribution for a greater gaming experience, I was asked recently on the Phoronix Forums to share some of my findings publicly, and I am very glad to do so with a global audience. But keep in mind, I am neither a software nor a hardware engineer - I am a law professional who is passionate about computers. I digged deep into the documentation and compiled a lot of code, breaking my s...

Amtsschimmel - Folge 4 (Fortsetzung 3) - Die Generalstaatsanwaltschaft steckt den Kopf in den Sand

Wenn es um das Sühnen staatlichen Unrechts geht, ist in der Regel auf eines Verlass: Auf eine groteske Verweigerungshaltung anderer staatlicher Stellen dies anzuerkennen und in der Folge auch zu ahnden. Wer den Ausgangsfall verpasst hat, sollte unbedingt sich zuvor den Beitrag hier noch einmal anschauen. Widmen wir uns heute dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Rostock vom 10. Januar 2024 (Az.: 2 Zs 724/23), der inhaltlich bedauerlicherweise wieder einer Arbeitsverweigerung gleich kommt. Immerhin stellt man sich dabei leicht intelligenter an als  noch die Staatsanwaltschaft Schwerin , wenn auch im Ergebnis ohne Substanz: Lieber Kollege Henkelmann , haben Sie wirklich über die Jahre alles vergessen, was Sie einmal im Staatsrecht gehört haben sollten? So grundlegende Dinge, wie die Bindung aller staatlicher Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)?! Fühlen Sie sich auch noch gut dabei, wenn Sie tatkräftig dabei mithelfen, da...