Heimann/Kirchhof/Waldhoff, Beck'sches Examinatorium - Verfassungsrecht, 2. Aufl. 2010, 24,90 €
Zweiter Herausforderer für die Examensvorbereitung im Staatsrecht ist das nunmehr vorgestellte Werk aus dem "Beck'schen Examinatorium", welches vor ein paar Monaten in aktueller Auflage erschienen ist. Als Referenz steht immer noch der Degenhart im Raum. Ob das Autorentrio da heran kommt?
Aufmerksamen Lesern dürfte die Reihe und deren Konzeption bereits bekannt sein. Für alle anderen sei kurz wiederholt, dass Ziel der Reihe ist das examensrelevante Wissen anhand von anspruchsvollen Fällen abzubilden. Davon finden sich nunmehr 20 im Buch. Vertiefende Hinweise, Anmerkungen und Kommentierungen werden eingestreut, um den Aufbau und die Herangehensweise der Lösung zu verstehen oder relevante Informationen en passent mitzugeben.
Höchst erfreulich ist das von der Reihe bereits gewohnte hohe Niveau der Fälle und dass damit abgedeckte breite Themenspektrum. Es finden sich nicht nur die wichtigsten Standard-Probleme, sondern auch Spezialkonstellationen wieder. Beispielsweise kommen die Bezüge zum Landesverfassungsrecht nicht zu kurz (Fall 18). Auch finden sich Fälle zum Verhältnis Grundgesetz - EU und Völkerrecht (Fall 20, Fall 16, Fall 7) der gar eine Wahlprüfung (Fall 4) in dem Werk wieder. Selbst das Steuerverfassungsrecht ist mit einem Fall bedacht worden (Fall 15).
Aber nicht nur vom Themenspektrum, sondern auch inhaltlich liefert das Werk solide Arbeit, wobei kritisch anzumerken bleibt, dass die Autoren gerne zu dogmatischen Konstruktionen neigen, die vom Bundesverfassungsgericht nicht geteilt werden bzw. in der Lehre nicht ganz so prominent sind. Dies betrifft meist nur Details, die zudem auch von den Autoren angesprochen und erläutert werden. Auch ist die herrschende Position genannt und erläutert worden. In der Tiefe muss man das in einer Examensklausur selbstredend nicht alles bringen. Man darf halt nicht allzu überrascht sein "neues" zu entdecken. Das macht - wie in der Juristerei üblich - auch vor der Terminologie nicht halt. Examenskandidaten sollten sich davon aber nicht mehr durch die Irre bringen lassen. Bei Anfängern, die in dem Werk für eine Hausarbeit stöbern, dürfte dies aber unter Umständen zu Verwirrungen führen.
Im Vergleich zum Degenhart werden leider weniger Übersichten und weitere "Gimmicks" präsentiert. Auch sind die Fälle meist im Fließtext mit wenigen Absätzen gesetzt. Mit Fettdruck wird äußerst sparsam umgegangen und findet sich meist lediglich in den Vertiefungshinweisen. Der Degenhart hatte auch die konventionelleren Falllösungen im Angebot. Dafür deckt er weniger Spezialprobleme ab, die aber mitunter auch im Examen abgeprüft werden.
Fazit: Knapp fällt daher mein Urteil zu Gunsten des Degenharts aus. Beides sind aber solide Werke zur Vorbereitung auf das Staatsrecht und sehr zu empfehlen.