E-Government und bessere Gesetze sind seit der Großen Koalition erkennbar eine Priorität der Bundesregierung. Im Deutschland-Bericht der OECD über eine bessere Rechtssetzung (2010) findet sich eine erste Beurteilung der bislang getroffenen Maßnahmen.
In der Zusammenfassung wird bereits deutlich, dass erste Ansätze in die richtige Richtung unternommen wurden, die sich allerdings im traditionellen Rahmen einfügen anstatt die Möglichkeit zu nutzen politische Prozesse zu modernisieren.
Nichtsdestotrotz sollte der Ansatz, über den Bürokratieabbau hinaus, weiter ausgebaut werden. Noch fehle es aber an einer klar nach außen getragenen Strategie.
Doch sind die Bemühungen der Bundesregierung den Kulturwandel der Verwaltung voran zu treiben - trotz einiger Defizite - durchaus ernsthaft. Seit dem letzten OECD-Bericht im Jahr 2004 sei eine Menge passiert: Die Einsetzung des Normenkontrollrates, die Föderalismusreform sowie weitere einzelne Anstrengungen zur Verwaltungsmodernisierung.
Der langfristige Erfolg besserer Rechtsetzung hängt dabei aufgrund des föderalen Systems auch von einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern ab, die u.a. gemeinsame Ziele definieren müssen. Die Qualität der Rechtsvorschriften und die in diesem Regelungsablauf enthaltenen Lasten können daher auch nur durch gemeinsame Bemühungen angegangen werden. Eine verstärkte Präsenz der Länder bei dem Thema sei aber erkennbar.
Laut OECD benötigt es aber generell mehr Durchsetzungskraft für neues Denken. Qualitätskontrolle, Anreizmechanismen und Sanktionen für Nichteinhaltung wären erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Verfahren respektiert und schlechte Gesetzesentwürfe abgelehnt werden. Zweitens müsse die Ausbildung im Bereich bessere Rechtsetzung einen hohen Stellenwert einnehmen.
Letzterer Punkt lässt mich aufhorchen. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über die Reform der Juristenausbildung habe ich mich bereits dafür ausgesprochen auch der Rechtsetzung im Jurastudium zu behandeln und als Prüfungsleistung zu nutzen. Zu sehr fokussiert sich die derzeitige Ausbildung auf den Rechtsanwender. Lehrveranstaltungen zur Rechtsetzung sind mir bislang dagegen nie aufgefallen. Konstruktives Formulieren einer guten Norm ist dabei gar nicht so einfach. Professoren und andere Rechtsanwender beklagen immer wieder gerne die Auswüchse des "modernen Gesetzgebers", aber ob sie selbst bessere Entwürfe verfassen könnten?
Dabei ließe sich gleich ein interdisziplinärer Ansatz zu den Politikwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften spannen. Denn gute Rechtssetzung ist mehr als bloße handwerkliche Qualität des Gesetzes, sondern auch im Kontext des Regelungsinhalts, des institutionellen Prozesses und der erwünschten Ergebnisse zu betrachten.
Alles in allem ist die Lektüre des OECD-Berichtes für Interessenten an einer modernen Rechtssetzung unbedingt zu empfehlen.
In der Zusammenfassung wird bereits deutlich, dass erste Ansätze in die richtige Richtung unternommen wurden, die sich allerdings im traditionellen Rahmen einfügen anstatt die Möglichkeit zu nutzen politische Prozesse zu modernisieren.
Die neuen Instrumente werden eher an den bestehenden
Rahmen angepasst, als dass die Möglichkeit ergriffen wird, sie als Hebel für grundsätzlichere Veränderungen anzuwenden. So hebt sich die Folgenabschätzung beispielsweise nicht klar als eigenständiger Mechanismus im Gesetzgebungsverfahren aus dem Gesamtrahmen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) hervor.
Nichtsdestotrotz sollte der Ansatz, über den Bürokratieabbau hinaus, weiter ausgebaut werden. Noch fehle es aber an einer klar nach außen getragenen Strategie.
Der jüngste Jahresbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau ist die wichtigste allgemein verfügbare Veröffentlichung zu besserer Rechtsetzung. Strategien oder Maßnahmen für bessere Rechtsetzung werden nicht erkennbar kommuniziert, abgesehen von ihrer Erwähnung in den Koalitionsvereinbarungen.
Doch sind die Bemühungen der Bundesregierung den Kulturwandel der Verwaltung voran zu treiben - trotz einiger Defizite - durchaus ernsthaft. Seit dem letzten OECD-Bericht im Jahr 2004 sei eine Menge passiert: Die Einsetzung des Normenkontrollrates, die Föderalismusreform sowie weitere einzelne Anstrengungen zur Verwaltungsmodernisierung.
Der langfristige Erfolg besserer Rechtsetzung hängt dabei aufgrund des föderalen Systems auch von einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Ländern ab, die u.a. gemeinsame Ziele definieren müssen. Die Qualität der Rechtsvorschriften und die in diesem Regelungsablauf enthaltenen Lasten können daher auch nur durch gemeinsame Bemühungen angegangen werden. Eine verstärkte Präsenz der Länder bei dem Thema sei aber erkennbar.
Laut OECD benötigt es aber generell mehr Durchsetzungskraft für neues Denken. Qualitätskontrolle, Anreizmechanismen und Sanktionen für Nichteinhaltung wären erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Verfahren respektiert und schlechte Gesetzesentwürfe abgelehnt werden. Zweitens müsse die Ausbildung im Bereich bessere Rechtsetzung einen hohen Stellenwert einnehmen.
Letzterer Punkt lässt mich aufhorchen. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über die Reform der Juristenausbildung habe ich mich bereits dafür ausgesprochen auch der Rechtsetzung im Jurastudium zu behandeln und als Prüfungsleistung zu nutzen. Zu sehr fokussiert sich die derzeitige Ausbildung auf den Rechtsanwender. Lehrveranstaltungen zur Rechtsetzung sind mir bislang dagegen nie aufgefallen. Konstruktives Formulieren einer guten Norm ist dabei gar nicht so einfach. Professoren und andere Rechtsanwender beklagen immer wieder gerne die Auswüchse des "modernen Gesetzgebers", aber ob sie selbst bessere Entwürfe verfassen könnten?
Dabei ließe sich gleich ein interdisziplinärer Ansatz zu den Politikwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften spannen. Denn gute Rechtssetzung ist mehr als bloße handwerkliche Qualität des Gesetzes, sondern auch im Kontext des Regelungsinhalts, des institutionellen Prozesses und der erwünschten Ergebnisse zu betrachten.
Alles in allem ist die Lektüre des OECD-Berichtes für Interessenten an einer modernen Rechtssetzung unbedingt zu empfehlen.