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Tipps zum Jurastudium #17

Kurz vorgestellt

Grigoleit/Auer, Schuldrecht III - Bereicherungsrecht, 2009, 19,90 €

Aus der Reihe "Beck'sches Examinatorium Zivilrecht" möchte ich heute den Band zum Schuldrecht III vorstellen. Auch diesmal erhielt ich ein Rezensionsexemplar vom Beck-Verlag zur Verfügung gestellt.

Zu Layout und Schriftbild gilt das auch für die anderen Werke der Reihe gesagte. Auch wenn das langgestreckte Format etwas ungewohnt unhandlich wirkt, kommt dies dem lockeren Schriftbild zu Gute.

Auch die Konzeption stimmt mit den übrigen Werken aus der Reihe überein. Es finden sich Fälle, Übersichten sowie lehrbuchartige systematische Abhandlungen auf hohem Niveau, die auf die Bedürfnisse von Examenskandidaten zugeschnitten sind. Im Vergleich fiel aber auf, dass die lehrbuchartigen Kapitel diesmal mit 80 Seiten deutlich breiter ausgefallen sind. Damit wird der bereicherungsrechtliche Examensstoff systematisch abstrakt noch einmal aufbereitet.

Im Vorwort heißt es dann auch, dass sich das Werk als kompaktes Lehrbuch für jede Ausbildungsphase eignen möge, da sich der Examensstoff nicht wesentlich von dem Lehrstoff früherer Semester unterscheide, also mithin auch für Anfänger geeignet sei.

Hier muss ich jedoch dem Werk attestieren etwas zu vollmundige Versprechungen zu machen. Durch die kompakte Darstellung fehlt insbesondere die Veranschaulichung der Theorie anhand von knappen Fallbeispielen, wie sie sich bspw. im Schwarz/Wandt häufig finden und das erstmalige Erlernen deutlich erleichtern. Zwar finden sich knappe Anmerkungen zu Beispielen im Fließtext der systematischen Aufbereitungen, doch genügt das zur Verdeutlichung des abstrakten Lehrstoffes nicht ganz so gut.

Alle mit eher rudimentären Vorkenntnissen sollten daher auch den Blick in ein vollwertiges Lehrbuch (wie bspw. den oben genannten Schwarz/Wandt) nicht scheuen.

An sieben umfangreichen Fällen, die durchgehend sehr ausführlich bearbeitet wurden, werden die verschiedenen bereicherungsrechtlichen Themen vertieft abgehandelt. Zu begrüßen ist, dass auch hier die Autoren dem Konzept der Reihe treu blieben zahlreiche Probleme mit zu behandeln, die normalerweise anderern Rechtsbereichen zugeordnet werden (bspw. aus dem Kauf-, Familien-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht). Denn oft werden jene mit bereicherungsrechtlichen Fragen verzahnt, die an einem "großen" Fall, wie sie auch im Examen vorzufinden sind, erst das Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche des Zivilrechts aufzeigen.

Inhaltlich bemerkte ich, dass die Autoren gerne den Ansichten von Larenz/Canaris folgen und oft auf ihn verweisen. Man muss dabei bedenken, dass jene Autoren bspw. bei dem Problem der "aufgedrängten Bereicherung" eine sehr differenzierte Meinung vertreten, was bei Grigoleit/Auer auch nach jener Lehre aufbereitet wird. Zwar werden auch andere Ansätze genannt (und mit guter Begründung verworfen), ein Blick in den Schwarz/Wandt zeigte aber, dass man aus Opportunität in einer Klausur einen der konstruktiv einfacher zu entwickelnden und ebenso vertretbaren Ansicht folgen sollte. Da andere Ansichten aber entweder im Text oder in den Fußnoten Erwähnung finden, ist das jedoch kein allzu großes Problem.

Dafür gefiel mir die nachvollziehbare dogmatische Herleitung an anderen Punkten sehr gut. Nach dem konzentrierten Durcharbeiten der entsprechenden Passagen bereiteten mir bspw. die Saldotheorie und die (mod.) Zweikondiktionenlehre keine Kopfschmerzen mehr.

Fazit: Die Untiefen des Bereicherungsrechts sind bei Examenskandidaten gefürchtet. Je weiter es über die Leistungskondiktion aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB hinaus geht, desto mehr verlässt man bekanntes Terrain und begibt sich in unsicheres Fahrwasser. Grigoleit/Auer verstehen es das notwendige Examenswissen in der gebotenen Tiefe dem Kandidaten näher zu bringen. Wer bislang kaum mit dem Bereicherungsrecht befasst war, sollte aber ein Lehrbuch mit vielen kleinen gelösten Fällen zur Hand nehmen, um sich die theoretischen Grundlagen zu erarbeiten. Die lehrbuchartigen Darstellungen sind bei Grigoleit/Auer dazu zu komprimiert und die Fälle nicht ausreichend, um allein damit sich die Dogmatik zu erschließen. Erfahrenere Kandidaten dürften aber von der Wiederholungsschleife profitieren und wegen der Kompaktheit (wertvolle) Vorbereitungszeit sparen.

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