Neuigkeiten im Fall Hefendehl. Wie die Kollegen von Fudder.de berichteten, bleiben disziplinarrechtliche Konsequenzen durch das Tragen einer DDR-Sportjacke in einer Strafrechtsvorlesung Herrn Prof. Hefendehl erspart.
Eine Sprecherin des Rektorats betonte jedoch, dass weiterhin davon ausgegangen werde, dass das Tragen jener Jacke künftig unterbleibt.
Interessant zu sehen, dass Blogger und Kommentatoren links der Mitte gerne diese Angelegenheit auf eine Publicity-Kritik des RCDS beschränken und darüber hinaus u.a. Eingriffe in die Meinungs- und Lehrfreiheit Hefendehls festgestellt werden und dessen Lehrmethodik gelobt wird.
Was die Menschen dazu brachte seine Lehrmethodik in jenem Kontext zu loben, ist mir total schleierhaft! Einen Bezug auf die konkreten Lehrinhalte vermochten jene Kommentare freilich nicht herzustellen. Kein Wunder: Mit keinem Wort kam in der Vorlesung das DDR-Unrecht zur Sprache. Konkrete Bezüge zur Jacke fehlten somit gänzlich. Aber wie auch immer die Realität sei: Ein dreifaches "Hurra!" auf die Lehrmethodik!
Was mich verwundert ist, dass der historische Kontexte kaum problematisiert wurde. Auch beschränkte sich die Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit und dem Unrechtsstaat zuweilen auf Trivialitäten, wie bspw. den korrekten Insignien des DDR-Wappens.
Für das Einschreiten der staatlichen Sicherheitsorgane gibt es in der BRD klare Rechtsgrundlagen. Wenn diese sich nicht ans Recht halten, steht auch der Weg vor die Verwaltungsgerichte für die Betroffenen offen.
Ich brauche nicht zu erwähnen, dass es eine voll entwickelte Verwaltungsgerichtsbarkeit in der DDR nicht gab. Ganz am Anfang und am Ende ihrer Existenz wurden kleinere Zugeständnisse gemacht. Letztlich ist das aber überhaupt nicht vergleichbar mit den Möglichkeiten, die jedem Deutschen heute offen stehen. Schon allein deshalb ist es ungehörig, dass Prof. Hefendehl hier ein Auferstehen der DDR erkennen möchte. Indem er mit einer Vergangenheit kokettierte, die um einiges schlimmer war, als was er nun mit ihr symbolhaft anzuprangern versuchte, empfand ich dies auch als verletzend. Ich kenne eben Leute in meinem familiären Umfeld, die aufgrund eines gestellten Ausreiseantrages als Staatsfeinde galten. Wie mit diesen Menschen in der DDR umgegangen wurde, kann man durch den Film "Das Leben der Anderen" ja deutlich erahnen.
Die Forderung an Prof. Hefendehl besteht lediglich darin fortan ein wenig mehr historisches Feingefühl bei der Wahl seiner Kleidung an den Tag zu legen. Darin vermag ich keinen Eingriff in den Schutzbereich seiner Grundrechte zu erkennen. Zumal sich die Empfehlung allein auf seine Lehrveranstaltungen beschränkt. Rektor Schiewer scheint die Brisanz der misslungenen historischen Anspielung ähnlich zu sehen, ansonsten hätte er nicht mehrfach öffentlich deutlich gemacht, dass fortan das Tragen jener Jacke unterbleiben soll.
Hierin eine Kleiderordnung oder ein Trageverbot zu erblicken geht in meinen Augen allerdings zu weit. Ein Professor sollte jedoch wissen, was sich gehört und Handlungen unterlassen, die das Anstandsgefühl anderer über Gebühr strapaziert. Provokation hin oder her.