Helle Aufregung geistert unter den Jurastudenten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg seit kurzem umher. Zunächst einmal ist es allerdings erforderlich zwecks besseren Verständnisses die technischen Hintergründe zu erläutern. Sämtlichen Studenten wird mit der Immatrikulation eine eigene Online-Kennung zugewiesen. Über die Einwahl mit eben jener Online-Kennung - weiterhin benötigt man lediglich einen Internetzugang, die Adresse des Proxys der Universität und einen speziellen VPN-Client auf dem Heimrechner - stand uns bislang die Arbeit mit den verschiedensten juristischen Datenbanken offen.
Die Heimnutzung gestattete es bislang schnell von Zuhause aus auf aktuelle Fachzeitschriften und Standardkommentare zuzugreifen, Querverweisen nachzugehen und dabei ungestört von der Verfügbarkeit und den Öffnungszeiten der juristischen Bibliothek zu sein. Seit Mitte Januar 2007 ist der Heimnutzung jedoch ein Riegel vorgeschoben worden und fortan nicht mehr möglich.
Dazu folgende Stellungnahme der für die Onlinedatenbanken zuständigen Stelle innerhalb der Universitätsbibliothek (UB) Freiburg:
"Eine Nutzung von Beck Online, Lexis Nexis und Juris von außerhalb des Campus ist leider nicht zulässig, dies ist in den Lizenzverträgen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anbieter bestehen darauf, wir haben nur die Wahl, dies zu akzeptieren oder die Datenbanken gar nicht zu lizenzieren. Dass bisher bei Beck Online und Lexis Nexis bei Einwahl per VPN und Verwendung des Proxy trotzdem ein Zugriff möglich war, lag daran, dass es beim alten Proxy technisch nicht möglich war, diesen Zugangsweg zu sperren. Mit dem neuen Proxy, der seit einigen Tagen in Betrieb ist, ist dies nun möglich, und das Rechenzentrum hat auf unsere Anforderung hin diese Sperre implementiert."
Die daraufhin eingeschaltete Fachschaft Jura erkundigte sich bei der UB, um die genaueren Umstände zu erfahren:
"Wir haben uns wegen der Lizenzen für die Datenbanken erkundigt und wurden vom Seminar zur UB weiterverwiesen...
Inzwischen wissen wir jedoch Bescheid: Ein grundsätzliches Interesse von zuständiger Stelle der UB besteht. Allerdings bestehen keine Aussichten, diese Lizenzen zu erwerben, da die Verlage fürchten, dass dadurch Anwälte oder Unbefugte Zugriff auf die Datenbanken erhalten. Dem CIP-Pool wird ein gewisses "überwacht sein" zugeschrieben. Die Begründung ist zwar fragwürdig, aber wohl leider bis auf Weiteres unumstößlich. […]“
Auswirkungen auf die Betroffenen:
Die Auswirkungen auf das juristische Seminar sind in ihrer Dimension verheerend und verschlimmern die Arbeitsbedingungen Freiburger Jurastudenten erheblich. Vollere Zeitschriftenzimmer, ständig vergriffene Standardkommentare und ein hektischerer Betrieb durch die stärkere Frequentierung sind leider zu befürchten.
Statt mit dem Fortschritt der technischen Entwicklung voran zu schreiten und dem technisch versierten Jurastudenten eine wesentliche Erleichterung seiner Arbeit zu gestatten, wird nun der entgegengesetzte Weg eingeschlagen. In Zeiten in denen viele Studenten über eigene Computer und DSL-Flatrates verfügen und rund um die Uhr von ihrem heimischen Schreibtisch aus auf die für ihre Arbeit notwendige Literatur zugreifen könnten, wirkt jenes protektionistisch-restriktive Verhalten nicht nur antiquiert, sondern erschwert über das notwendige hinaus die Vorteile des Internets voll zu nutzen.
Durch die sehr rigide Auslegung des Wörtchen "Campus" in den Lizenzvereinbarungen durch die Datenbankanbieter, ist der bisherigen Praxis nun auch von Seiten der UB ein Riegel vorgeschoben worden, wenn auch die apodiktische Begründung gleich aus mehreren Gründen nicht sehr stichhaltig ist.
Zunächst beschränkt sich "Campus" im Verständnis der Datenbankanbieter anscheinend nur auf die von der Universität gestellten Computer selbst und berücksichtigt nicht die vorwiegende Nutzung durch Studenten. Dass eine Fokussierung auf universitätseigene Computer vollkommen unzeitgemäß ist, liegt auf der Hand. Letztlich wäre der Student dadurch genötigt wieder auf begrenzte Ressourcen zurückzugreifen. So entsteht die paradoxe Situation, dass wir Studenten zwar offiziell in den Genuss der Datenbanken kommen dürften, da die Universität Lizenzgebühren für deren Nutzung entrichtet. Um diese Datenbanken aber tatsächlich zu nutzen, wären wir aber dennoch auf den Weg ins Seminar und einem freien Computerarbeitsplatz angewiesen.
Effektive Strategien für die Onlinenutzung sehen definitiv anders aus. Der bisher funktionierende, jedoch sich in der rechtlichen Grauzone befindende Weg, zeigt auf, dass es keineswegs technische Gründe sind, die einer moderneren Praxis entgegenstehen.
Auf jeden Fall halte ich die Argumentation in der Begründung nicht für stichhaltig. Das Missbrauchsargument darf nicht als Vorwand genutzt werden, sämtliche Studenten unter Generalverdacht zu stellen, Erfüllungsgehilfen gerissener Anwälte zu sein. Als Maßnahme sämtliche Studenten auszusperren ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch nicht erforderlich.
Den VPN-Zugriff aller Studenten zu begrenzen, schießt somit weit über das erforderliche Maß hinaus. Studenten dürfen nicht in Kollektivhaftung für die Missbrauchshandlungen von Anwälten genommen werden.
Wenn der Missbrauch ausgeschlossen werden soll, sollte rigoroser in den Lizenzbestimungen darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt sei und bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Gegenforderungen drohen.
Ein weiteres starkes Argument steht nunmehr auf unserer Seite: Schließlich zahlen wir nun für unser Studium Studiengebühren! Anstatt vereinzelt Bücher nachzukaufen, liegt es doch ebenfalls im Interesse der Universität das ihr zur Verfügung stehende Geld effektiv und effizient einzusetzen.
Meiner Meinung nach wäre dies ein Grund in Einvernehmen mit allen beteiligten Parteien sich für eine Änderung der Lizenzbestimmungen stark zu machen und eine Lösung zu finden, die sowohl für die Anbieter als auch die Studenten als zufriedenstellend gelten.
Die bisherige Entscheidung über den Köpfen der Studenten hinweg ist indessen nicht nur in ihren Auswirkungen, sondern auch in ihrer Form inakzeptabel. Weder wurden wir im Vorfeld informiert, noch wurden sich Gedanken um eine kooperativere Lösung im Einvernehmen mit den Beteiligten gemacht. Daher sehen wir zurzeit keine Alternative als auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf eine Änderung der bestehenden Positionen hinzuwirken.
Die Heimnutzung gestattete es bislang schnell von Zuhause aus auf aktuelle Fachzeitschriften und Standardkommentare zuzugreifen, Querverweisen nachzugehen und dabei ungestört von der Verfügbarkeit und den Öffnungszeiten der juristischen Bibliothek zu sein. Seit Mitte Januar 2007 ist der Heimnutzung jedoch ein Riegel vorgeschoben worden und fortan nicht mehr möglich.
Dazu folgende Stellungnahme der für die Onlinedatenbanken zuständigen Stelle innerhalb der Universitätsbibliothek (UB) Freiburg:
"Eine Nutzung von Beck Online, Lexis Nexis und Juris von außerhalb des Campus ist leider nicht zulässig, dies ist in den Lizenzverträgen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anbieter bestehen darauf, wir haben nur die Wahl, dies zu akzeptieren oder die Datenbanken gar nicht zu lizenzieren. Dass bisher bei Beck Online und Lexis Nexis bei Einwahl per VPN und Verwendung des Proxy trotzdem ein Zugriff möglich war, lag daran, dass es beim alten Proxy technisch nicht möglich war, diesen Zugangsweg zu sperren. Mit dem neuen Proxy, der seit einigen Tagen in Betrieb ist, ist dies nun möglich, und das Rechenzentrum hat auf unsere Anforderung hin diese Sperre implementiert."
Die daraufhin eingeschaltete Fachschaft Jura erkundigte sich bei der UB, um die genaueren Umstände zu erfahren:
"Wir haben uns wegen der Lizenzen für die Datenbanken erkundigt und wurden vom Seminar zur UB weiterverwiesen...
Inzwischen wissen wir jedoch Bescheid: Ein grundsätzliches Interesse von zuständiger Stelle der UB besteht. Allerdings bestehen keine Aussichten, diese Lizenzen zu erwerben, da die Verlage fürchten, dass dadurch Anwälte oder Unbefugte Zugriff auf die Datenbanken erhalten. Dem CIP-Pool wird ein gewisses "überwacht sein" zugeschrieben. Die Begründung ist zwar fragwürdig, aber wohl leider bis auf Weiteres unumstößlich. […]“
Auswirkungen auf die Betroffenen:
Die Auswirkungen auf das juristische Seminar sind in ihrer Dimension verheerend und verschlimmern die Arbeitsbedingungen Freiburger Jurastudenten erheblich. Vollere Zeitschriftenzimmer, ständig vergriffene Standardkommentare und ein hektischerer Betrieb durch die stärkere Frequentierung sind leider zu befürchten.
Statt mit dem Fortschritt der technischen Entwicklung voran zu schreiten und dem technisch versierten Jurastudenten eine wesentliche Erleichterung seiner Arbeit zu gestatten, wird nun der entgegengesetzte Weg eingeschlagen. In Zeiten in denen viele Studenten über eigene Computer und DSL-Flatrates verfügen und rund um die Uhr von ihrem heimischen Schreibtisch aus auf die für ihre Arbeit notwendige Literatur zugreifen könnten, wirkt jenes protektionistisch-restriktive Verhalten nicht nur antiquiert, sondern erschwert über das notwendige hinaus die Vorteile des Internets voll zu nutzen.
Durch die sehr rigide Auslegung des Wörtchen "Campus" in den Lizenzvereinbarungen durch die Datenbankanbieter, ist der bisherigen Praxis nun auch von Seiten der UB ein Riegel vorgeschoben worden, wenn auch die apodiktische Begründung gleich aus mehreren Gründen nicht sehr stichhaltig ist.
Zunächst beschränkt sich "Campus" im Verständnis der Datenbankanbieter anscheinend nur auf die von der Universität gestellten Computer selbst und berücksichtigt nicht die vorwiegende Nutzung durch Studenten. Dass eine Fokussierung auf universitätseigene Computer vollkommen unzeitgemäß ist, liegt auf der Hand. Letztlich wäre der Student dadurch genötigt wieder auf begrenzte Ressourcen zurückzugreifen. So entsteht die paradoxe Situation, dass wir Studenten zwar offiziell in den Genuss der Datenbanken kommen dürften, da die Universität Lizenzgebühren für deren Nutzung entrichtet. Um diese Datenbanken aber tatsächlich zu nutzen, wären wir aber dennoch auf den Weg ins Seminar und einem freien Computerarbeitsplatz angewiesen.
Effektive Strategien für die Onlinenutzung sehen definitiv anders aus. Der bisher funktionierende, jedoch sich in der rechtlichen Grauzone befindende Weg, zeigt auf, dass es keineswegs technische Gründe sind, die einer moderneren Praxis entgegenstehen.
Auf jeden Fall halte ich die Argumentation in der Begründung nicht für stichhaltig. Das Missbrauchsargument darf nicht als Vorwand genutzt werden, sämtliche Studenten unter Generalverdacht zu stellen, Erfüllungsgehilfen gerissener Anwälte zu sein. Als Maßnahme sämtliche Studenten auszusperren ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch nicht erforderlich.
Den VPN-Zugriff aller Studenten zu begrenzen, schießt somit weit über das erforderliche Maß hinaus. Studenten dürfen nicht in Kollektivhaftung für die Missbrauchshandlungen von Anwälten genommen werden.
Wenn der Missbrauch ausgeschlossen werden soll, sollte rigoroser in den Lizenzbestimungen darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt sei und bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Gegenforderungen drohen.
Ein weiteres starkes Argument steht nunmehr auf unserer Seite: Schließlich zahlen wir nun für unser Studium Studiengebühren! Anstatt vereinzelt Bücher nachzukaufen, liegt es doch ebenfalls im Interesse der Universität das ihr zur Verfügung stehende Geld effektiv und effizient einzusetzen.
Meiner Meinung nach wäre dies ein Grund in Einvernehmen mit allen beteiligten Parteien sich für eine Änderung der Lizenzbestimmungen stark zu machen und eine Lösung zu finden, die sowohl für die Anbieter als auch die Studenten als zufriedenstellend gelten.
Die bisherige Entscheidung über den Köpfen der Studenten hinweg ist indessen nicht nur in ihren Auswirkungen, sondern auch in ihrer Form inakzeptabel. Weder wurden wir im Vorfeld informiert, noch wurden sich Gedanken um eine kooperativere Lösung im Einvernehmen mit den Beteiligten gemacht. Daher sehen wir zurzeit keine Alternative als auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf eine Änderung der bestehenden Positionen hinzuwirken.