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Es werden Posts vom Juli, 2006 angezeigt.

Beck vs. Titanic III

Der Streit um die Beurteilung des Rechtsstreites von Kurt Beck gegen das Satiremagazin Titanic erhitzt auch unter angehenden Rechtswissenschaftlern der Universität Freiburg die Gemüter bei Temperaturen jenseits der 35 Grad Celsius, die Freiburg seit mehreren Tagen ertragen darf. "Das Magazincover schon aus dem Schutzbereich der Kunstfreiheit nach Art. 5 III herauszunehmen ist zwar vertretbar, würde ich aber nicht tun. ", hieß es dazu von einem Übungsleiter. "Ob die Satire nun unter die Kunstfreiheit oder die Meinungsfreiheit fällt wäre beides gut vertretbar." Die Frage ob je nachdem, welches Grundrecht man für einschlägig erachtet, verschiedene materielle Maßstäbe gelten, wäre seinerseits zu verneinen. Entweder (bei Art. 5 III 1 GG) man wählt die Lösung über verfassungsimmanente Schranken, hier das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. 1 I GG, oder (bei Art. 5 I 1 GG) man wählt die Lösung über das "Recht der persönlichen Ehre" (nach h.M. woh

Beck vs. Titanic II

Nachschlag zum Fall "Beck vs. Titanic"! Auf die gestrige schriftliche Anfrage nach der Bewertung des Falles "Beck vs. Titanic" bei Herrn Prof. Thomas Würtenberger folgte in der heutigen Vorlesung nun die Stellungnahme unseres Professors für Staatsrecht. Zunächst wäre sich demnach die Frage zu stellen, ob das Titelbild in jener dargestellter Form überhaupt ein Kunstwerk im Sinne des Art. 5 Abs. 3 ist. Sofern eine künstlerische Verfremdung erkennbar wäre, ließe sich jenes unbestreitbar bejahen. In jenem Fall ist jedoch nur ein Foto von Kurt Beck samt der Schriftunterlegung dargestellt und daher der Kunstcharakter zu verneinen. Nach Auffassung des renommierten Freiburger Staatsrechtlers käme lediglich die Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 in betracht, die ihre Schranken gemäß Art. 5 Abs. 2 jedoch in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre aufweisen. Gegen letztere hätte die Titanic mit ihrem Aufruf verstoßen. Des We

Arbeitshilfe auf Freilaw.de erschienen

Mit der Ausgabe II/2006 des Freilaw-Magazins ist eine erstellte Arbeitshilfe zur Vorlesung über "English Legal Terminology" von Dr. Jens Bormann LL.M (Harvard) heute erschienen und kann dort von Interessenten heruntergeladen werden. Das Kurzskript ist stark an der Vorlesung von Dr. Jens Bormann ausgerichtetund für die Prüfung ist es auch ratsam seine Powerpoint-Sammlung aufmerksam zu verfolgen. Im Skript 5, welches einen Überblick über die Bundes- und Staatsgerichte vermittelt sind die Grafiken durch die Umkonvertierung leider kaum noch erkenntlich und entschuldige mich mal für diesen Fauxpas. Auf Nachfrage stelle ich gerne ein höher aufgelöstes Exemplar bereit. Eventuell sind noch ein paar kleinere Fehler enthalten; die gröbsten sollten jedenfalls in der Korrekturphase getilgt worden sein. Weiterhin zu beachten ist, dass der Umfang konsequenterweise stark reduziert wurde, und das Skript keineswegs als Ersatz und mehr als Ergänzung für die Bormannschen Powerpoint-Slides geda

Beck vs. Titanic

Zum Sachverhalt (siehe auch: Netzeitung.de ): Journalisten schreiben vom Teddy-Image des SPD-Chefs und zeichnen das Bild eines lebensfrohen Pfälzers, der sich zur Henkersmahlzeit Sauerbraten und Kartoffelklöße wünscht. "Das runde Gesicht, die prallen Wangen, der graue Backenbart, die stämmige Figur signalisieren Lebensfreude und Bodenständigkeit", schrieb im April die tageszeitung - und zitierte den SPD-Chef Kurt Beck mit der Aussage: "Spott und Ironie ertrage ich gerne." Mit der Überschrift "Problembär außer Rand und Band - Knallt die Bestie ab !" druckte die Satirezeitschrift " Titanic " ein Porträt des deutschen SPD-Chefs auf die Titelseite , das bei Kurt Beck auf Ablehnung stieß. Wenn ein Mensch als Bestie bezeichnet werde, die abgeschossen werde solle, habe dies wenig mit Humor zu tun, sagte Beck. "Wenn Sie immer wieder mit konkreten Morddrohungen im Alltag zu tun haben, dann ist der Humor , der sich dahinter verbergen soll, zumind

Verbindet das Tragen der Nationalfarben?

WM-Euphorie hin oder her, das Tragen von Nationalfarben scheint zur Zeit jedenfalls total "In" zu sein und auch Gefühlserregungen bei den staatlichen Ordnungshütern auszulösen. Wenn einem jedenfalls in der Einkaufspassage selbst Polizeibeamte aus dem Streifenwagen heraus mit hocherfreuten Blicken einen Daumen nach oben zeigen, sofern man mit einem Kugelschreiber in Schwarz-Rot-Gold herumläuft, kann für die Nationlmannschaft bei soviel Mitfiebern heute Abend gar nichts mehr schief gehen.