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Es werden Posts vom April, 2025 angezeigt.

Wenn der eigene Finger zum Dietrich der Polizei wird

In den Annalen der Strafrechtspflege gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick technisch wirken, bei genauerer Betrachtung jedoch tief in das Fundament unserer rechtsstaatlichen Prinzipien einschneiden. Ein solcher Fall wurde jüngst vom Oberlandesgericht Bremen verhandelt ( Beschl. v. 08.01.2025 - 1 ORs 26/24 ) und verdient unsere ungeteilte Aufmerksamkeit. Es geht um mehr als nur einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ( § 113 StGB ); es geht um die Frage, wie weit der Staat gehen darf, um an die digitalen Geheimnisse seiner Bürger zu gelangen, und ob er uns zwingen darf, ihm dabei mittels unseres eigenen Körpers behilflich zu sein. Der Sachverhalt: Ein Fingerabdruck unter Zwang Die Szenerie ist schnell skizziert und doch beklemmend: Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften entdecken Polizeibeamte ein klingelndes Smartphone. Der Beschuldigte, der zuvor angab, kein funktionierendes Gerät zu besitzen, weigert si...

Justiz im Elfenbeinturm? Das OLG Karlsruhe und die verweigerten Rechte zur Presseauskunft zur Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten

Liebe Leserinnen und Leser, wer meinen letzten Beitrag zur erschütternden Odyssee durch die Instanzen der deutschen Justiz gelesen hat, erinnert sich an die begründete Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Richter des Verwaltungsgerichts Greifswald, des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern und sogar des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorwurf: Eine systematische Verweigerung meiner Rechte als Bürger und Blogger, insbesondere meines verfassungsmäßigen Auskunftsanspruchs gegenüber der Polizei MV bezüglich der fragwürdigen „Gefährderansprache“ einer Schülerin . Gekrönt wurde diese Kette von Rechtsverstößen durch einen nichtssagenden Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts, der jegliche inhaltliche Auseinandersetzung scheute. Nachdem die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erwartungsgemäß die Einleitung von Ermittlungen gegen die Verfassungsrichter ablehnten und sich dabei keinerlei Mühe gaben – man schützt sich ja gegenseitig im Justizapparat –, bl...

Die Persona Artificialis: Geburt eines neuen Rechtssubjekts im Zeitalter der KI?

Die Persona Artificialis – Eine Jurisprudenz am Scheideweg Unsere bisherigen Erkundungen in die juristische Landschaft, wie sie sich unter dem Einfluss heraufziehender Artificial General Intelligence (AGI) und Artificial Super Intelligence (ASI) darstellt, haben uns an einen kritischen Punkt geführt. Wir haben im Blog bereits einige Konturen der Herausforderungen nachgezeichnet , die von Haftungsfragen bis hin zu ethischen Grundsatzentscheidungen reichen. Doch im Zentrum all dieser Verwerfungen steht eine Frage von fundamentaler Tragweite, eine Frage, die das Fundament unseres Rechtssystems selbst berührt: Welchen Status sollen wir jenen Entitäten zubilligen, die an der Schwelle stehen, menschliche kognitive Fähigkeiten nicht nur zu erreichen, sondern potenziell zu übertreffen? Die tradierte Dichotomie unseres Rechts – hier der Mensch als natürliche Person , Träger unveräußerlicher Würde und Rechte, dort die juristische Person als organisatorisches Konstrukt menschlichen Zwecken diene...

Ein Urteil als Menetekel für den Rechtsstaat - "Wehrhafte Demokratie" als Alibi für staatliche Übergriffe im politischen Meinungswettkampf

Mit seinem Urteil VGH O 11/24 vom 2. April 2025 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Büchse der Pandora geöffnet. Was auf den ersten Blick wie eine gerichtliche Einzelfallentscheidung über die Zulässigkeit von Politikeräußerungen erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein fundamentaler Angriff auf die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates. Dieses Urteil billigt nichts weniger als den Einsatz staatlicher Machtmittel und Autorität im politischen Meinungskampf gegen eine Oppositionspartei. Es ist ein Offenbarungseid richterlicher Zurückhaltung und ein fatales Signal, das die ohnehin prekäre Balance zwischen Staatsräson und Parteienwettbewerb weiter zugunsten eines übergriffigen, sich selbst erhaltenden Parteienstaates verschiebt. Die vielbeschworene „wehrhafte Demokratie“ dient hier als fadenscheiniger Vorwand für eine Praxis, die dem Wesen eines neutralen, dem Bürger verpflichteten Staates Hohn spricht. Die Neutralitätspflicht – Vom...