Gefährderansprache in Ribnitz-Damgarten - Polizei Stralsund will kritische Fragen trotz Rechtsanspruch nicht beantworten
Der Skandal um die Gefährderansprache am Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten erreicht nun auch die Gerichte des Landes! So wird das Verwaltungsgericht Greifswald über einen Eilantrag von seylaw.blogspot.com entscheiden müssen (Az.: 2 B 487/24 HGW), nachdem sich die zuständige Polizeiinspektion Stralsund nunmehr endgültig weigerte, dem Blog gegenüber mehrere übermittelte kritische Fragen zu beantworten. Zur Begründung der Versaungsentscheidung führt die Polizeiinspektion per E-Mail vom 21.3.24 an: "[...] insbesondere auch nach Rücksprache mit dem Dezernat 4 (Justiziariat) des Polizeipräsidiums Neubrandenburg muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie keine weiteren Auskünfte zu Ihrer Anfrage erhalten werden – gemäß Landespressegesetz besteht lediglich gegenüber Vertretern der Presse die Verpflichtung. Diese formellen Voraussetzungen, auch Ihren Blog als Qualifizierung eines Online Journalismus betreffend, sehen wir bei Ihnen als nicht erfüllt. Sie verweisen auf Art. 5 Abs 1 S. 2 GG....