Marc Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 10. Aufl. 2015, 20,99 €
Das Revisionsrecht gilt bei Referendaren als eher unbeliebte Materie - vermutlich, weil Revisionsrecht in den übrigen Rechtsgebieten keine Rolle spielt und die Herangehensweise zunächst ungewohnt ist. Auch lassen sich im Sachverhalt gut allerlei Probleme verstecken, die man erst einmal erkennen muss.
Auch wenn dieser Aufgabentyp in Berlin recht neu ist (erst seit Dezember 2012), wurde er zuletzt jedoch regelmäßig abgefragt und verdient schon deswegen meine besondere Aufmerksamkeit. Um sich gekonnt durch die Tücken des Revisionsrechts bewegen zu können, greift der Autor auf seine langjährige Erfahrung als OLG-Richter, Repetitor, Examensprüfer und AG-Leiter zurück. Das zuletzt 2015 in der 10. Auflage erschienene Werk gilt auch als Favorit zur Examensvorbereitung und ich wollte einmal - mit Hilfe des vom Verlag zur Verfügung gestellten Rezensionsexemplars - nachprüfen, ob das Werk dem guten Ruf gerecht wird.
Soviel sei verraten, ja - das wird es. Der größte Pluspunkt des Werkes ist die eingearbeitete Auswertung der bisherigen Revisionsklausuren des LJPA Nordrhein-Westfalen. Dazu werden auch die maßgeblichen Passagen der Original-Klausurtexte wiedergegeben. Zu wissen, welche Finten sich die Klausursteller einfallen lassen, um bestimmte Materien abzuprüfen, ist ein unschätzbarer Vorteil. Auch erwähnt der Autor typische Klausurfehler, die man selbst besser nicht begehen sollte und lässt hier seine geschilderte Erfahrung als Repetitor einfließen.
Der Aufbau des Werkes orientiert sich konsequent an der Klausurdarstellung, so dass zunächst die Zulässigkeit, gefolgt von der Begründetheit der Revision vorgestellt wird. Zweckmäßigkeitserwägungen und die Revisionsanträge schließen das Werk ab. Soweit, so unkompliziert.
Die Materie selbst wird recht verdichtet dargestellt, gute Kenntnisse aus der StPO setzt der Autor als gegeben voraus. Einziger kleiner Kritikpunkt wäre hier vielleicht doch die ein oder andere verständlichere oder etwas breiter erläuternde Bemerkung zu Einzelaspekten gewesen. Zur Vertiefung wird ansonsten regelmäßig Bezug auf die auch im Examen zur Verfügung stehenden Kommentare (Fischer bzw. Meyer-Goßner/Schmitt) genommen. Auch erwähnt der Autor an passender Stelle, wenn die dort zu findenden Kommentierungen missverständlich oder etwa nicht ganz auf der empfehlenswerten Linie liegen. Seine Darstellung folgt konsequent der Erwartungshaltung der Prüfungsämter, denn "Examensklausuren sind allein schon im Hinblick auf die begrenzten zeitlichen und sachlichen Ressourcen nicht das Forum für eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der Obergerichte".
Fazit: Die Lektüre der gut 175 Seiten lohnt sich! Die starke Orientierung des Autors an den Bedürfnissen der Prüflinge und der Prüfungspraxis ist äußerst lobenswert und sollte Schule machen. Als Wegweiser durch die komplexe Materie des Revisionsrechts kann "der Russack" daher wärmstens empfohlen werden.
Das Revisionsrecht gilt bei Referendaren als eher unbeliebte Materie - vermutlich, weil Revisionsrecht in den übrigen Rechtsgebieten keine Rolle spielt und die Herangehensweise zunächst ungewohnt ist. Auch lassen sich im Sachverhalt gut allerlei Probleme verstecken, die man erst einmal erkennen muss.
Auch wenn dieser Aufgabentyp in Berlin recht neu ist (erst seit Dezember 2012), wurde er zuletzt jedoch regelmäßig abgefragt und verdient schon deswegen meine besondere Aufmerksamkeit. Um sich gekonnt durch die Tücken des Revisionsrechts bewegen zu können, greift der Autor auf seine langjährige Erfahrung als OLG-Richter, Repetitor, Examensprüfer und AG-Leiter zurück. Das zuletzt 2015 in der 10. Auflage erschienene Werk gilt auch als Favorit zur Examensvorbereitung und ich wollte einmal - mit Hilfe des vom Verlag zur Verfügung gestellten Rezensionsexemplars - nachprüfen, ob das Werk dem guten Ruf gerecht wird.
Soviel sei verraten, ja - das wird es. Der größte Pluspunkt des Werkes ist die eingearbeitete Auswertung der bisherigen Revisionsklausuren des LJPA Nordrhein-Westfalen. Dazu werden auch die maßgeblichen Passagen der Original-Klausurtexte wiedergegeben. Zu wissen, welche Finten sich die Klausursteller einfallen lassen, um bestimmte Materien abzuprüfen, ist ein unschätzbarer Vorteil. Auch erwähnt der Autor typische Klausurfehler, die man selbst besser nicht begehen sollte und lässt hier seine geschilderte Erfahrung als Repetitor einfließen.
Der Aufbau des Werkes orientiert sich konsequent an der Klausurdarstellung, so dass zunächst die Zulässigkeit, gefolgt von der Begründetheit der Revision vorgestellt wird. Zweckmäßigkeitserwägungen und die Revisionsanträge schließen das Werk ab. Soweit, so unkompliziert.
Die Materie selbst wird recht verdichtet dargestellt, gute Kenntnisse aus der StPO setzt der Autor als gegeben voraus. Einziger kleiner Kritikpunkt wäre hier vielleicht doch die ein oder andere verständlichere oder etwas breiter erläuternde Bemerkung zu Einzelaspekten gewesen. Zur Vertiefung wird ansonsten regelmäßig Bezug auf die auch im Examen zur Verfügung stehenden Kommentare (Fischer bzw. Meyer-Goßner/Schmitt) genommen. Auch erwähnt der Autor an passender Stelle, wenn die dort zu findenden Kommentierungen missverständlich oder etwa nicht ganz auf der empfehlenswerten Linie liegen. Seine Darstellung folgt konsequent der Erwartungshaltung der Prüfungsämter, denn "Examensklausuren sind allein schon im Hinblick auf die begrenzten zeitlichen und sachlichen Ressourcen nicht das Forum für eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der Obergerichte".
Fazit: Die Lektüre der gut 175 Seiten lohnt sich! Die starke Orientierung des Autors an den Bedürfnissen der Prüflinge und der Prüfungspraxis ist äußerst lobenswert und sollte Schule machen. Als Wegweiser durch die komplexe Materie des Revisionsrechts kann "der Russack" daher wärmstens empfohlen werden.