Walter Zimmermann, ZPO-Fallrepetitorium, 10 Auflage 2015, 31,99 €
Mit 586 Fallnummern, die insgesamt 900 Fällen, Fragen und Problemen des Zivilprozessrechts unter Berührung der relevanten Nebengebiete umfassen, legt der Autor auf 465 Seiten ein recht umfangreiches Werk vor, das der griffigen Erarbeitung des Stoffes dienen soll. Der Autor ist pensionierter Richter und Honorarprofessor und wirkte u.a. am OLG München und am Landgericht Passau. Seit den 70er-Jahren ist er als AG-Leiter in der Referendarsausbildung tätig gewesen.
Der Aufbau gleicht dem des Schwesterwerks zur VwGO von Thorsten Ingo Schmidt, welches ich zuletzt rezensiert habe. Auch hier wird orientiert an kleinen Fällen der in 40 Bereiche unterteilte Stoff der ZPO dargestellt. Orientierung soll auch hier ein Vier-Sternchen-System bieten, ausgehend von den Grundlagen über etwas schwierigere Fälle für Studenten hin zu Fällen für Referendaren mündet die Einteilung bei entlegeneren Problemen. Die zum Schwesterwerk vorgetragene an Kritik an einem solchen Sternchensystem trägt auch hier: Ohne viel didaktischem Verlust ließe sich hierauf weitgehend verzichten.
Inhaltlich findet sich neben der gesamten Bandbreite der ZPO u.a. auch das familiengerichtliche Verfahren wieder, das früher in der ZPO geregelt war, seit 2009 aber im FamFG beheimatet ist. Fluch und Segen ist der Umfang des Werkes zugleich, denn einerseits ist erfreulich, dass u.a. mit dem Zwangsvollstreckungsrecht ein im Zweiten Staatsexamen sehr prüfungsrelevantes Gebiete abgedeckt wird, andererseits ist das gerade erwähnte familiengerichtliche Verfahren wohl eher eine Spezialmaterie für den Schwerpunktbereich. Durch den übersichtlichen Aufbau lässt sich dieser Teil aber problemlos im Werk überspringen. Sowieso wird in der knappen Zeit zur Examensvorbereitung sich eine rein punktuelle Vertiefung anbieten, für die sich das Werk aufgrund des Aufbaus sehr gut eignet. Denn ausgesprochen vorteilhaft ist, dass sehr viele Probleme und Konstellationen angesprochen werden, die sich so oder in abgewandelter Form auch als Baustein einer Klausur wieder finden lassen. Bei all der sonst gebotenen Tiefe habe ich jedoch Ausführungen zur Würdigung von Zeugenaussagen, d.h. deren Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit, vermisst. Auch könnte der Aufbau eines Urteils, einer Klage- und Beklagtenschrift anhand von grafischen Beispielen durchgesprochen werden (so unter anderem zu finden bei Oberheim: Zivilprozessrecht für Referendare).
Wichtig für Referendare zu wissen ist, dass der Autor an passender Stelle auch Tenorierungsvorschläge ausformuliert, diese aber ggfs. verkürzt oder recht knapp ausfallen. Andere Lehrbücher zum Zivilprozessrecht haben dagegen eher den Studenten im Blick und lassen solche vermissen.
Kritik ist allerdings angebracht, was die gelegentliche Erwähnung rechtshistorischer Zustände angeht. Hier sollte bei einer Neuauflage konsequenter "ausgemistet" und ggfs. umformuliert werden. Beispielhaft soll allein auf der ersten Seite erwähnte Gerichtsaufbau "in den alten und neuen Bundesländern" herhalten. Im Jahr 2016 ist eine solche Anspielung auf alte Zeiten verzichtbar. Dies gilt auch für alte Rechtszustände sofern sie für das Verständnis nicht mehr erforderlich sind und durch ihre Beschreibung keinen erhöhten Erkenntniswert mehr beim Leser bieten.
Fazit: Wer sich fall- und problemorientiert den (nicht einfach verdaulichen) Stoff der ZPO aneignen möchte, findet im ZPO-Fallrepetitorium eine umfangreiche Fundgrube, die sich auch sehr gut für eine punktuelle Vertiefung bzw. zur schnellen Auffrischung von Teilgebieten vor dem Examen eignet. Eine Neuauflage sollte konsequenter sich von etwas angestaubte Formulierungen und Beschreibungen alter Rechtslagen trennen, um das Werk aktuell zu halten.
Mit 586 Fallnummern, die insgesamt 900 Fällen, Fragen und Problemen des Zivilprozessrechts unter Berührung der relevanten Nebengebiete umfassen, legt der Autor auf 465 Seiten ein recht umfangreiches Werk vor, das der griffigen Erarbeitung des Stoffes dienen soll. Der Autor ist pensionierter Richter und Honorarprofessor und wirkte u.a. am OLG München und am Landgericht Passau. Seit den 70er-Jahren ist er als AG-Leiter in der Referendarsausbildung tätig gewesen.
Der Aufbau gleicht dem des Schwesterwerks zur VwGO von Thorsten Ingo Schmidt, welches ich zuletzt rezensiert habe. Auch hier wird orientiert an kleinen Fällen der in 40 Bereiche unterteilte Stoff der ZPO dargestellt. Orientierung soll auch hier ein Vier-Sternchen-System bieten, ausgehend von den Grundlagen über etwas schwierigere Fälle für Studenten hin zu Fällen für Referendaren mündet die Einteilung bei entlegeneren Problemen. Die zum Schwesterwerk vorgetragene an Kritik an einem solchen Sternchensystem trägt auch hier: Ohne viel didaktischem Verlust ließe sich hierauf weitgehend verzichten.
Inhaltlich findet sich neben der gesamten Bandbreite der ZPO u.a. auch das familiengerichtliche Verfahren wieder, das früher in der ZPO geregelt war, seit 2009 aber im FamFG beheimatet ist. Fluch und Segen ist der Umfang des Werkes zugleich, denn einerseits ist erfreulich, dass u.a. mit dem Zwangsvollstreckungsrecht ein im Zweiten Staatsexamen sehr prüfungsrelevantes Gebiete abgedeckt wird, andererseits ist das gerade erwähnte familiengerichtliche Verfahren wohl eher eine Spezialmaterie für den Schwerpunktbereich. Durch den übersichtlichen Aufbau lässt sich dieser Teil aber problemlos im Werk überspringen. Sowieso wird in der knappen Zeit zur Examensvorbereitung sich eine rein punktuelle Vertiefung anbieten, für die sich das Werk aufgrund des Aufbaus sehr gut eignet. Denn ausgesprochen vorteilhaft ist, dass sehr viele Probleme und Konstellationen angesprochen werden, die sich so oder in abgewandelter Form auch als Baustein einer Klausur wieder finden lassen. Bei all der sonst gebotenen Tiefe habe ich jedoch Ausführungen zur Würdigung von Zeugenaussagen, d.h. deren Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit, vermisst. Auch könnte der Aufbau eines Urteils, einer Klage- und Beklagtenschrift anhand von grafischen Beispielen durchgesprochen werden (so unter anderem zu finden bei Oberheim: Zivilprozessrecht für Referendare).
Wichtig für Referendare zu wissen ist, dass der Autor an passender Stelle auch Tenorierungsvorschläge ausformuliert, diese aber ggfs. verkürzt oder recht knapp ausfallen. Andere Lehrbücher zum Zivilprozessrecht haben dagegen eher den Studenten im Blick und lassen solche vermissen.
Kritik ist allerdings angebracht, was die gelegentliche Erwähnung rechtshistorischer Zustände angeht. Hier sollte bei einer Neuauflage konsequenter "ausgemistet" und ggfs. umformuliert werden. Beispielhaft soll allein auf der ersten Seite erwähnte Gerichtsaufbau "in den alten und neuen Bundesländern" herhalten. Im Jahr 2016 ist eine solche Anspielung auf alte Zeiten verzichtbar. Dies gilt auch für alte Rechtszustände sofern sie für das Verständnis nicht mehr erforderlich sind und durch ihre Beschreibung keinen erhöhten Erkenntniswert mehr beim Leser bieten.
Fazit: Wer sich fall- und problemorientiert den (nicht einfach verdaulichen) Stoff der ZPO aneignen möchte, findet im ZPO-Fallrepetitorium eine umfangreiche Fundgrube, die sich auch sehr gut für eine punktuelle Vertiefung bzw. zur schnellen Auffrischung von Teilgebieten vor dem Examen eignet. Eine Neuauflage sollte konsequenter sich von etwas angestaubte Formulierungen und Beschreibungen alter Rechtslagen trennen, um das Werk aktuell zu halten.