Rezensionen zum Referendariat - Thorsten Ingo Schmidt: Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit VwGO
Thorsten Ingo Schmidt, Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit VwGO, 2. Auflage 2014, 35,99 €
Etwas ungewohnt, nämlich in mehr als 750 kleinen Fällen und Fragen, präsentiert Schmidt die in beiden Examina abgefragten Kerngebiete des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Ab der 2. Auflage umfasst das Werk auch das Verwaltungsverfahrensrecht.
Wer mehr zu den Inhalten lesen möchte, dem rate ich zunächst einen Blick auf die Rezension von den Kollegen Traub/Fischer-Uebler in der ZJS. Denn gerne möchte ich mich auf ein paar Punkte beschränken, die mir beim Durcharbeiten des Werkes positiv wie negativ aufgefallen sind, anstatt den Aufbau des Buches zu beschreiben.
Positiv hervorzuheben ist, dass wenn man sich an die ungewöhnliche Präsentation des Stoffes gewöhnt hat, ein sehr praxisrelevantes Werk in die Hand bekommt. Praxisrelevante Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts sind gleich mit verwoben worden, so dass auch u.a. das Beamten-, Gaststätten- oder Asylrecht angesprochen werden. Man merkt, dass der Autor drei Jahre lang Verwaltungsrichter am VG Hannover gewesen ist, bevor es ihn in die Wissenschaft auf einen Lehrstuhl nach Potsdam zog. So habe ich das Werk gut parallel zu meiner Verwaltungsrechts-AG nutzen können. Die fall- bzw, frageorientierte Darstellung habe ich zu schätzen gelernt, da sie didaktisch sehr ansprechend ist: Der Autor regt hierdurch zum vorherigen Mitdenken an und erlebt so manches mal sein blaues Wunder, wenn man mit seinem Judiz falsch liegt.
Theoretische Meinungsstreitigkeiten werden zumeist eher kursorisch behandelt, was allerdings nur für Studenten und deren Hausarbeiten den Wert des Buches etwas mindert. Für Klausuren reicht die Darstellung jedoch allemal. Referendare dürfen hingegen sowieso Kommentare in den Klausuren nutzen, so dass die Meinungsstreitigkeiten etwas an Bedeutung verlieren. Es könnte für meinen Geschmack trotzdem die eine oder andere Kommentarfundstelle, oder das ein oder andere Argument zu den Streitigkeiten mehr geben (vgl. exemplarisch die ansonsten gelungene Darstellung zum Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen, Fall 155). Auch würde es m.E. die Lesbarkeit erhöhen die Fundstellen nicht innerhalb des Fließtextes darzustellen, sondern in Fußnoten auszulagern. Alles in allem ist dies aber schon Kritik auf hohem Niveau.
Als Pluspunkt sind wiederum die vorhandenen Übersichten (Tabellen, Schemata und Grafiken) auf der Habenseite zu verbuchen, von dem sich viele juristische Werke eine Scheibe abschneiden könnten.
Das auch von den o.g. Kollegen gerügte Sterne-System als Kategorisierung der Fälle nach deren Schwierigkeitsgrad (von * bis ***) ist in der Tat nicht gelungen. Ein Wegfall ließe sich ohne großen didaktischen Verlust verschmerzen. Sicher ist es vom Autor als erste Orientierung gut gemeint gewesen, doch ist häufig eine trennscharfe Zuordnung nicht vornehmbar und bietet letztlich keine Hilfe.
Fazit: Trotz der angesprochenen kleinen Kritik habe ich den Schmidt gerne zu Rate gezogen. Die Übersichten und der didaktische Aufbau haben mir hervorragend gefallen und es ließ sich gut mit ihm arbeiten, so dass ihn als gelungene Stütze für das Referendariat bezeichnen kann.
Etwas ungewohnt, nämlich in mehr als 750 kleinen Fällen und Fragen, präsentiert Schmidt die in beiden Examina abgefragten Kerngebiete des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Ab der 2. Auflage umfasst das Werk auch das Verwaltungsverfahrensrecht.
Wer mehr zu den Inhalten lesen möchte, dem rate ich zunächst einen Blick auf die Rezension von den Kollegen Traub/Fischer-Uebler in der ZJS. Denn gerne möchte ich mich auf ein paar Punkte beschränken, die mir beim Durcharbeiten des Werkes positiv wie negativ aufgefallen sind, anstatt den Aufbau des Buches zu beschreiben.
Positiv hervorzuheben ist, dass wenn man sich an die ungewöhnliche Präsentation des Stoffes gewöhnt hat, ein sehr praxisrelevantes Werk in die Hand bekommt. Praxisrelevante Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts sind gleich mit verwoben worden, so dass auch u.a. das Beamten-, Gaststätten- oder Asylrecht angesprochen werden. Man merkt, dass der Autor drei Jahre lang Verwaltungsrichter am VG Hannover gewesen ist, bevor es ihn in die Wissenschaft auf einen Lehrstuhl nach Potsdam zog. So habe ich das Werk gut parallel zu meiner Verwaltungsrechts-AG nutzen können. Die fall- bzw, frageorientierte Darstellung habe ich zu schätzen gelernt, da sie didaktisch sehr ansprechend ist: Der Autor regt hierdurch zum vorherigen Mitdenken an und erlebt so manches mal sein blaues Wunder, wenn man mit seinem Judiz falsch liegt.
Theoretische Meinungsstreitigkeiten werden zumeist eher kursorisch behandelt, was allerdings nur für Studenten und deren Hausarbeiten den Wert des Buches etwas mindert. Für Klausuren reicht die Darstellung jedoch allemal. Referendare dürfen hingegen sowieso Kommentare in den Klausuren nutzen, so dass die Meinungsstreitigkeiten etwas an Bedeutung verlieren. Es könnte für meinen Geschmack trotzdem die eine oder andere Kommentarfundstelle, oder das ein oder andere Argument zu den Streitigkeiten mehr geben (vgl. exemplarisch die ansonsten gelungene Darstellung zum Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen, Fall 155). Auch würde es m.E. die Lesbarkeit erhöhen die Fundstellen nicht innerhalb des Fließtextes darzustellen, sondern in Fußnoten auszulagern. Alles in allem ist dies aber schon Kritik auf hohem Niveau.
Als Pluspunkt sind wiederum die vorhandenen Übersichten (Tabellen, Schemata und Grafiken) auf der Habenseite zu verbuchen, von dem sich viele juristische Werke eine Scheibe abschneiden könnten.
Das auch von den o.g. Kollegen gerügte Sterne-System als Kategorisierung der Fälle nach deren Schwierigkeitsgrad (von * bis ***) ist in der Tat nicht gelungen. Ein Wegfall ließe sich ohne großen didaktischen Verlust verschmerzen. Sicher ist es vom Autor als erste Orientierung gut gemeint gewesen, doch ist häufig eine trennscharfe Zuordnung nicht vornehmbar und bietet letztlich keine Hilfe.
Fazit: Trotz der angesprochenen kleinen Kritik habe ich den Schmidt gerne zu Rate gezogen. Die Übersichten und der didaktische Aufbau haben mir hervorragend gefallen und es ließ sich gut mit ihm arbeiten, so dass ihn als gelungene Stütze für das Referendariat bezeichnen kann.