Das Jurastudium ist vorbei! Damit ist aber die Juristische Ausbildung noch längst nicht vollständig beendet. Das Rechtsreferendariat, mit dem 2. Examen als Abschluss, bildet erst das Ende einer langen Reise auf dem Weg zum Volljuristen.
Aus dem badischen Freiburg zog es mich vor einiger Zeit nach Berlin zum Kammergericht. Ich möchte ein paar Geschichten und Artikel rund um das Referendariat in diesem Blog fortführen. Dabei dürfen selbstredend Rezensionen zur Ausbildungsliteratur nicht fehlen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Gepflogenheiten bei den Oberlandesgerichten und den Justizprüfungsämtern ist es nicht einfach alle Besonderheiten im Blick zu behalten, so dass ich hier dem ein oder anderen Leser ein paar wertvolle Einblicke oder Perspektiven mit auf dem Weg geben kann, die sich in erster Linie an den Gegebenheiten in Berlin orientieren.
Dinter/Jakob, Die Staatsanwaltsklausur - Prüfungswissen für das Assessorexamen, 1. Auflage 2013, 18,99 €
Das Strafprozessrecht gehörte zu den Rechtsgebieten, bei denen ich zur Vorbereitung auf das 1. Examen "Mut zur Lücke" bewies. Zum 2. Examen ist eine vertiefte Beschäftigung hiermit aber unerlässlich. Zumal das Strafrecht im Vergleich zum 1. Examen in Baden-Württemberg, wo nur eine Klausur von sechs in jenem Rechtsgebiet gefordert wird, nun in Berlin zum 2. Examen mit zwei von sieben Klausuren ein größeres Gewicht zukommt. Wer möchte kann sogar seine Wahlklausur ebenfalls im Strafrecht schreiben und damit sein Examen mit drei von sieben Klausuren im Strafrecht bestreiten.
In der Arbeitsgemeinschaft (AG) bekamen wir von unserem AG-Leiter ein recht kompaktes Skript mit auf dem Weg, so dass sich zunächst die Frage nach dem Sinn einer zusätzlichen Investition stellt. Der Mehrwert liegt dann auch u.a. in der Prägnanz und der Kompaktheit des heute zu rezensierenden Werkes der beiden niedersächsischen Autoren, welches sich zum schnellen Einarbeiten oder Wiederholen eignet. Durch die Kompaktheit findet aber auch eine Verdichtung des Stoffes statt, so dass man nicht mit der Erwartung an das Werk heran gehen darf, es würde einem ohne Vorkenntnisse das Strafprozessrecht von der Pike auf beibringen. Gewisse Vorkenntnisse werden schon erwartet. Durch den Einführungslehrgang sollte aber zumindest ein erstes Grundgerüst bereits bestehen, auf dass sich aufbauen lässt. Wem das zu wenig ist, greift lieber zunächst zu einem guten Lehrbuch zum Strafprozessrecht. Auch wer mehr Detailwissen sucht, sollte zu einem Lehrbuch oder Kommentar greifen.
Der am Anfang des Referendariats wichtigste Klausurtypus im Strafrecht ist die Staatsanwaltsklausur (später kommt noch die Revisionsklausur hinzu).
Jene besteht aus drei Teilen: 1) Dem materiellen Gutachten (auch A-Gutachten genannt), 2) dem prozessualen Gutachten (auch B-Gutachten genannt) und 3), der praktische Teil, zumeist dem Anfertigen einer Anklageschrift.
Das materielle Gutachten ist ähnlich dem bereits vom 1. Examen her bekannten Gutachten, wenn auch nun ein paar Besonderheiten, wie bspw. die Stellung der Prüfung der Strafanträge und die Beweiswürdigung hinzu kommen. Auch prozessuale Probleme werden beim Tatbestandsmerkmal, das problematisch ist, mit angesprochen.
Neu hingegen sind die beiden anderen Teile. Im prozessualen Gutachten sind weitere prozessrechtliche Erwägungen anzustellen. Die Anklageschrift ist das eigentliche Endprodukt der Klausur, welche dementsprechend sorgfältig formuliert sein sollte.
Wer schon zum 1. Examen aufgrund der Stofffülle in Zeitnöte kam, wird nicht begeistert sein: Denn die beiden letzten Teile fressen ebenfalls Zeit von der Klausurbearbeitung und der Umfang der Klausuren ist zumeist so bemessen, dass man kaum fertig wird.
Ein Pluspunkt des Werkes ist es mit vielen Formulierungsbeispielen das Handwerkszeug zu vermitteln, wie man eine Strafrechtsklausur bewältigt. Insbesondere beim praktischen Teil erhält man damit wertvolle Hinweise an die Hand wie man eine gute Anklageschrift formuliert. Neben strafprozessualem Wissen und den schon erwähnten Formulierungsbeispielen helfen auch grafische Übersichten den abstrakten Stoff besser zu durchdringen.
Die Autoren nehmen auf die regionalen Besonderheiten Rücksicht und sprechen die wichtigsten Unterschiede und Gepflogenheiten an. Insbesondere beim Aufbau, aber auch bei inhaltlichen Fragen, bspw. dem richtigen Ort der Prüfung von § 21 StGB. Dabei bildet die niedersächsische Heimat der Autoren stets die Grundlage, so dass man bei manchem Detail nicht umhin kommt in Erfahrung zu bringen, wie es bei dem eigenen Ausbildungsgericht gehandhabt wird. Diese Lücken halten sich aber in Grenzen, so dass sich das Werk bundesweit gut verwenden lässt.
Fazit: Knapp, knackig, gut. Das Werk ist eine wertvolle Hilfe für die Bewältigung der Staatsanwaltsklausur.
Aus dem badischen Freiburg zog es mich vor einiger Zeit nach Berlin zum Kammergericht. Ich möchte ein paar Geschichten und Artikel rund um das Referendariat in diesem Blog fortführen. Dabei dürfen selbstredend Rezensionen zur Ausbildungsliteratur nicht fehlen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Gepflogenheiten bei den Oberlandesgerichten und den Justizprüfungsämtern ist es nicht einfach alle Besonderheiten im Blick zu behalten, so dass ich hier dem ein oder anderen Leser ein paar wertvolle Einblicke oder Perspektiven mit auf dem Weg geben kann, die sich in erster Linie an den Gegebenheiten in Berlin orientieren.
Dinter/Jakob, Die Staatsanwaltsklausur - Prüfungswissen für das Assessorexamen, 1. Auflage 2013, 18,99 €
Das Strafprozessrecht gehörte zu den Rechtsgebieten, bei denen ich zur Vorbereitung auf das 1. Examen "Mut zur Lücke" bewies. Zum 2. Examen ist eine vertiefte Beschäftigung hiermit aber unerlässlich. Zumal das Strafrecht im Vergleich zum 1. Examen in Baden-Württemberg, wo nur eine Klausur von sechs in jenem Rechtsgebiet gefordert wird, nun in Berlin zum 2. Examen mit zwei von sieben Klausuren ein größeres Gewicht zukommt. Wer möchte kann sogar seine Wahlklausur ebenfalls im Strafrecht schreiben und damit sein Examen mit drei von sieben Klausuren im Strafrecht bestreiten.
In der Arbeitsgemeinschaft (AG) bekamen wir von unserem AG-Leiter ein recht kompaktes Skript mit auf dem Weg, so dass sich zunächst die Frage nach dem Sinn einer zusätzlichen Investition stellt. Der Mehrwert liegt dann auch u.a. in der Prägnanz und der Kompaktheit des heute zu rezensierenden Werkes der beiden niedersächsischen Autoren, welches sich zum schnellen Einarbeiten oder Wiederholen eignet. Durch die Kompaktheit findet aber auch eine Verdichtung des Stoffes statt, so dass man nicht mit der Erwartung an das Werk heran gehen darf, es würde einem ohne Vorkenntnisse das Strafprozessrecht von der Pike auf beibringen. Gewisse Vorkenntnisse werden schon erwartet. Durch den Einführungslehrgang sollte aber zumindest ein erstes Grundgerüst bereits bestehen, auf dass sich aufbauen lässt. Wem das zu wenig ist, greift lieber zunächst zu einem guten Lehrbuch zum Strafprozessrecht. Auch wer mehr Detailwissen sucht, sollte zu einem Lehrbuch oder Kommentar greifen.
Der am Anfang des Referendariats wichtigste Klausurtypus im Strafrecht ist die Staatsanwaltsklausur (später kommt noch die Revisionsklausur hinzu).
Jene besteht aus drei Teilen: 1) Dem materiellen Gutachten (auch A-Gutachten genannt), 2) dem prozessualen Gutachten (auch B-Gutachten genannt) und 3), der praktische Teil, zumeist dem Anfertigen einer Anklageschrift.
Das materielle Gutachten ist ähnlich dem bereits vom 1. Examen her bekannten Gutachten, wenn auch nun ein paar Besonderheiten, wie bspw. die Stellung der Prüfung der Strafanträge und die Beweiswürdigung hinzu kommen. Auch prozessuale Probleme werden beim Tatbestandsmerkmal, das problematisch ist, mit angesprochen.
Neu hingegen sind die beiden anderen Teile. Im prozessualen Gutachten sind weitere prozessrechtliche Erwägungen anzustellen. Die Anklageschrift ist das eigentliche Endprodukt der Klausur, welche dementsprechend sorgfältig formuliert sein sollte.
Wer schon zum 1. Examen aufgrund der Stofffülle in Zeitnöte kam, wird nicht begeistert sein: Denn die beiden letzten Teile fressen ebenfalls Zeit von der Klausurbearbeitung und der Umfang der Klausuren ist zumeist so bemessen, dass man kaum fertig wird.
Ein Pluspunkt des Werkes ist es mit vielen Formulierungsbeispielen das Handwerkszeug zu vermitteln, wie man eine Strafrechtsklausur bewältigt. Insbesondere beim praktischen Teil erhält man damit wertvolle Hinweise an die Hand wie man eine gute Anklageschrift formuliert. Neben strafprozessualem Wissen und den schon erwähnten Formulierungsbeispielen helfen auch grafische Übersichten den abstrakten Stoff besser zu durchdringen.
Die Autoren nehmen auf die regionalen Besonderheiten Rücksicht und sprechen die wichtigsten Unterschiede und Gepflogenheiten an. Insbesondere beim Aufbau, aber auch bei inhaltlichen Fragen, bspw. dem richtigen Ort der Prüfung von § 21 StGB. Dabei bildet die niedersächsische Heimat der Autoren stets die Grundlage, so dass man bei manchem Detail nicht umhin kommt in Erfahrung zu bringen, wie es bei dem eigenen Ausbildungsgericht gehandhabt wird. Diese Lücken halten sich aber in Grenzen, so dass sich das Werk bundesweit gut verwenden lässt.
Fazit: Knapp, knackig, gut. Das Werk ist eine wertvolle Hilfe für die Bewältigung der Staatsanwaltsklausur.