Markus Kenntner, Öffentliches Recht Baden-Württemberg, 2013, 32 €
Dies macht es für Jurastudenten und den Autoren nicht einfacher ein gut geeignetes Lehrbuch zu finden bzw. zu konzipieren. Im Wesentlichen finden sich drei Konzepte vor: 1) Ein Werk, dass sich bspw. an dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes orientiert, welches 1977 durch die Innenministerkonferenz entworfen und beschlossen wurde und die Grundlage der heutigen Polizeigesetze der Länder bildet bzw. in den anderen Rechtsmaterien versucht die Grundzüge samt Bezugnahme auf die jeweiligen Eigenheiten zwischen den Ländern zu destillieren (Nachteil: Subtile landesrechtliche Besonderheiten bleiben auf der Strecke). 2) Auf das jeweilige Landesrecht abgestimmte Werke je separat zum Polizeirecht, Baurecht und Kommunalrecht (Nachteil: Der Erwerb von drei separaten Werken ist nötig) und 3) Auf das jeweilige Landesrecht abgestimmte Werke, die die examensrelevante Materie in einem Band bündeln (Nachteil: Wenig Auswahl, da es nicht viele davon gibt).
Zu letzterer Kategorie gehört das Werk von Kenntner. Zum Autor ist unbedingt zu erwähnen, dass er seit 1998 ist Verwaltungsrichter ist, seit 2012 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dieses biografische Detail darf nicht übersehen werden, erklärt es doch den markanten Schreibstil, den der Autor verwendet und sich doch von dem der meisten Professoren unterscheidet. Böse Zungen mögen den Stil von Kenntner als stellenweise kantig, sperrig und selbstherrlich verreißen. Denn Gegenauffassungen werden mitunter recht barsch auseinander genommen und mitunter leiden die Formulierungen auch an der verdichteten Technizität des Stoffes. Doch schafft es der Autor ansonsten im Großen und Ganzen durchaus präzise und knapp die jeweiligen Rechtsgedanken aufzubereiten, dass man vor dem Examen die wichtigsten Grundzüge rasch wiederholen kann.
Eine Besonderheit des Werkes stellt es dar, dass es sich nicht nur an Examenskandidaten richtet, die sich auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten, sondern auch Referendare im Auge hat und auf deren Bedürfnisse eingeht (u.a. durch die Fallgestaltungen und Tenorierungsvorschläge). In dem Werk sind des weiteren Fälle samt ausformulierten Lösungen enthalten, die sich sowohl an Referendare als auch Jurastudenten als Adressaten richten und meist auf Examenssachverhalte zurück gehen. Für diejenigen, die sich auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten, sei angemerkt, dass zu sortieren ist, was für sie wichtig ist und was nicht. Tenorierungsvorschläge und allzu vertrackte prozessuale Fragestellungen werden sie erst im Referendariat benötigen. Insofern können sie einige Kapitel bzw. Fälle guten Gewissens überspringen.
Die große Stärke des Werkes ist es dann auch sowohl komprimierte theoretische Abhandlungen zu den jeweiligen Rechtsgebieten mit den Fällen in einem Buch zu verbinden. Den Fällen hätte allerdings das Spendieren der ein oder anderen zusätzlichen Zwischenüberschrift dem Verständnis gut getan.
Zu letzterer Kategorie gehört das Werk von Kenntner. Zum Autor ist unbedingt zu erwähnen, dass er seit 1998 ist Verwaltungsrichter ist, seit 2012 Richter am Bundesverwaltungsgericht. Dieses biografische Detail darf nicht übersehen werden, erklärt es doch den markanten Schreibstil, den der Autor verwendet und sich doch von dem der meisten Professoren unterscheidet. Böse Zungen mögen den Stil von Kenntner als stellenweise kantig, sperrig und selbstherrlich verreißen. Denn Gegenauffassungen werden mitunter recht barsch auseinander genommen und mitunter leiden die Formulierungen auch an der verdichteten Technizität des Stoffes. Doch schafft es der Autor ansonsten im Großen und Ganzen durchaus präzise und knapp die jeweiligen Rechtsgedanken aufzubereiten, dass man vor dem Examen die wichtigsten Grundzüge rasch wiederholen kann.
Eine Besonderheit des Werkes stellt es dar, dass es sich nicht nur an Examenskandidaten richtet, die sich auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten, sondern auch Referendare im Auge hat und auf deren Bedürfnisse eingeht (u.a. durch die Fallgestaltungen und Tenorierungsvorschläge). In dem Werk sind des weiteren Fälle samt ausformulierten Lösungen enthalten, die sich sowohl an Referendare als auch Jurastudenten als Adressaten richten und meist auf Examenssachverhalte zurück gehen. Für diejenigen, die sich auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten, sei angemerkt, dass zu sortieren ist, was für sie wichtig ist und was nicht. Tenorierungsvorschläge und allzu vertrackte prozessuale Fragestellungen werden sie erst im Referendariat benötigen. Insofern können sie einige Kapitel bzw. Fälle guten Gewissens überspringen.
Die große Stärke des Werkes ist es dann auch sowohl komprimierte theoretische Abhandlungen zu den jeweiligen Rechtsgebieten mit den Fällen in einem Buch zu verbinden. Den Fällen hätte allerdings das Spendieren der ein oder anderen zusätzlichen Zwischenüberschrift dem Verständnis gut getan.
In der Vielfalt liegt zugleich aber auch die größte Schwäche, wenn man von dem knappen und gewöhnungsbedürftigen Stil des Autors einmal absieht. Denn man hätte auch klarer die Grenzen zwischen dem Stoff, der sich explizit an Referendare richtet und dem, der sich an Jurastudenten wendet, vornehmen können. Das Werk untergliedert sich aber nach den Rechtsgebieten (mit den Fällen am Ende) bzw. separaten Kapiteln. Es mag zwar vieles für beide Adressatengruppen gleichermaßen geeignet sein, doch könnte der Autor stärker zwischen den Anforderungen der Adressaten differenzieren und dies auch entsprechend kenntlich machen.
Fazit: Wer sich zügig vor dem Examen nochmal in das Besondere Verwaltungsrecht von Baden-Württemberg einarbeiten möchte, kann sich "den Kenntner" einmal anschauen. Das Werk liefert stark komprimiert die wichtigsten Grundzüge des Stoffes der jeweiligen Rechtsgebiete und verbindet dabei theoretisches Wissen mit ausformulierten Lösungen. Auch wer plant, das Referendariat in Baden-Württemberg zu absolvieren, findet ein Werk, welches ihm dafür eine Hilfe sein kann.