Fritzsche, Fälle zum Schuldrecht I - Vertragliche Schuldverhältnisse, 4. Auflage 2010, 19,90 €
Laut Vorwort soll das Buch den Studenten in den Anfangssemstern beim Einstieg in die Lösung von Fällen aus dem Vertragsrecht helfen. Die Auflage ist auf dem Stand vom Mai 2010 und umfasst 38 Fälle, die vom Schwierigkeitsgrad dem Niveau von Anfängern gerecht wird.
Das Konzept entspricht dem einer klassischen Fallsammlung. Es ergeben sich soweit keine Überraschungen. Nach dem Sachverhalt (1) folgen ein paar Vorüberlegungen (2), die in die Probleme des Falles einführen. Eine knappe Gliederung (3) gibt daraufhin die Prüfungsreihenfolge vor, der die Lösung im Gutachtenstil (4) folgt.
Nach dem Durcharbeiten des Werkes möchte ich zunächst positiv hervorheben, dass die Lösungen wert auf eine ausführliche Darstellung im Gutachtenstil legen, also genau so wie es in den Anfangssemestern auch erwartet wird. Manchmal wird auch aus didaktischen Gründen eine vertiefte Lösung entwickelt, welches der Autor aber auch in den Hinweisen erwähnt. Damit wären wir auch bei einem weiteren Pluspunkt. Die vielen eingestreuten Hinweise, ob als Fußnote oder im Fließtext, haben sich als sehr nützlich bei der Arbeit erwiesen, um dem Anfänger das nachvollziehen der Lösung zu erleichtern.
Zur Stoffabdeckung ist zu bemerken, dass das Gros der Fälle im Kaufrecht samt den sachverwandten Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts spielt. Hier liegt ein deutlicher Schwerpunkt des Buches. Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht wurden auch mit Fällen bedacht, doch sollte man diese wirklich nur als Einstieg verstehen.
Negativ aufgefallen sind mir dagegen einige ärgerliche Detailfehler, die auf eine unsorgfältige Endredaktion schließen lassen. Das betrifft vor allem die Fälle am Anfang des Buches (siehe bspw. aber auch die Berechnung der Summen im Fall 18, "iudex non calculat" bestätigt sich hier). Von einem Werk, das bereits in der 4. Auflage erscheint, erwarte ich jedoch, dass es von solchen "Kinderkrankheiten" geheilt ist. Ein kritisches Hinterfragen der Lösung und das sorgfältige Lesen des Sachverhalts und dem Abgleichen mit der eigenen Lösung ist daher geboten.
Fazit: Wären nicht die ärgerlichen Fehler im Werk enthalten, könnte man das Werk vorbehaltslos zur Vorbereitung auf den kleinen BGB-Schein empfehlen. So, wie es sich nun aber einmal darstellt, kann ich dies nur bedingt tun. Schade.