Reformdiskussionen kamen und gingen. Im Großen und Ganzen unbescholten größerer Paradigmenwechsel hat das Jurastudium sämtliche Diskussionen unbeschadet überlebt. Wie zuvor unseren Ur-Urgroßvätern (freilich unter anderen Bedingungen), bringt man dem Grunde nach auch heutigen Studenten den Stoff mit Vorlesungen und Fallbesprechungen ("Übungen") näher. Auch das Ausbildungssystem ist je nach Blickwinkel "altbewährt" oder "überholt". Ziel ist der "Volljurist", der in allen Rechtsgebieten einen soliden Überblick besitzt und erst nach dem Überstehen zweier Staatsexamina die "Befähigung zum Richteramt" erhält. Wer die nicht besitzt, geht ohne Abschluss nach fünf plus x-Jahren von der Uni. Auch dass nur ein Bruchteil der späteren Absolventen in den Staatsdienst geht, wird nur am Rande bislang berücksichtigt. Kern dessen, was in den Examina verlangt wird, ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Das muss man sich wie ein starres Korsett vorste...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.