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Tipps zum Jurastudium #15

Kurz vorgestellt

Gröpl, Staatsrecht I, 2. Aufl. 2010, 19,50 €

Nachdem ich bereits einige Werke rezensiert habe, die sich mit dem Staatsrecht befassen, u.a. ein JURIQ-Skript und ein Kompendium zum Öffentlichen Recht von Detterbeck, möchte ich mich nun einem Buch widmen, dass sich voll und ganz an junge Juristen wendet. Natürlich könnten aber auch Interessierte aus anderen Fachrichtungen, spätere Semester oder gar juristische Laien sich mit dem Werk anfreunden.

Das nun besprochene Werk von Christoph Gröpl erscheint in der dafür konzipierten Buchreihe "Lernbücher Jura" des C.H. Beck-Verlages (der mir auch diesmal ein Exemplar zur Verfügung stellte) gar besonders geeignet. Denn konsequent nimmt der Autor die Position eines erklärenden Erzählers ein, der so klar wie deutlich versucht die pathos-geladenen Bandwurmsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Lehre zu entwirren, um sie Einsteigern näher zu bringen. Im Gegensatz zu anderen Büchern, die teils juristische Fachtermini nutzen, ohne ein Wort darüber zu verlieren, was sie eigentlich bedeuten, legt Gröpl wert auf Verständlichkeit und benutzt hierfür eine vergleichsweise lockere Sprache. Auch erklärt er kurz die in der Juristensprache (sowie unter Staatsrechtlern) gängigen Formulierungen.

Gegenstand des Gröpl ist allerdings lediglich ein Teil des Staatsrechts und zwar das Staatsorganisationsrecht. Für die Grundrechte braucht es ein anderes Werk, etwa den Epping.

Zu begrüßen ist -wie auch bei den anderen Lehrbüchern dieser besagten Bücherreihe -, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Der Student steht mit seinen Bedürfnissen an einer gut verständlichen ersten Einarbeitung im Mittelpunkt; nicht das Verbreiten einer Lehrmeinung. Leider ist das am Markt der juristischen Lehrbücher ansonsten kaum der Fall.

Gröpl mag daher bereits auf den ersten Seiten sehr zu gefallen, kann ich mich doch noch gut an mein erstes (gequältes) Durcharbeiten des Zippelius/Würtenberger erinnern, der - Prof. Würtenberger möge es mir verzeihen - wegen der besseren Alternativen keinesfalls empfohlen sei zur Erarbeitung des Staatsrechts in die Hand genommen zu werden. Aber nur soviel am Rande zu meinen qualvollen Erfahrungen...

Die leserfreundliche Aufmachung des Schriftbildes und des Layouts tragen zu einem entspannten Arbeiten mit dem Buch bei.

Zu Beginn findet sich auch eine lesenswerte Einführung und kurze Methodenlehre in das juristische Lernen mit besonderen Bezügen zum Öffentlichen Recht. Auch Ausführung zu Lernstrategien und allgemeine Tipps finden sich.

In inhaltlicher Hinsicht gibt es kaum etwas auszusetzen. Die europarechtlichen Bezüge sind bereits auf den neuesten Stand nach dem Vertrag von Lissabon gebracht worden. Auch auf die diesbezüglichen Fragen der Verwerfungskompetenz und der Nichtanwendung (EU-) rechtswidriger Normen wird eingegangen. Ferner finden sich auch Ausführungen (Rn. 260a; Rn. 370 ff.) zur Erläuterung des grundrechtsähnlichen Charakters von Art. 38 I S. 1 GG, der laut der Lissabon-Entscheidung des BVerfG (NJW 2009, 2267, 2268) mit der Verfassungsbeschwerde gem. Art. 93 I Nr. 4a GG gerügt werden kann und eben nicht ausschließlich objektives Verfassungsrecht darstellt.

Einziges (größeres) Manko wäre meines Erachtens, dass sich Gröpl eher dem Andeuten als der Darstellung von Meinungsstreitigkeiten konzentriert hat. Er zeigt zwar auf, wo es Streitigkeiten gibt, geht aber nicht tiefer ins Detail. Er stellt die herrschende Meinung (kurz) dar, ohne Argumente oder Gegenmeinungen zu liefern. Auch finden sich generell im Werk wenige Literaturhinweise (mit Ausnahme der wichtigsten BVerfG-Entscheidungen, die stets mit Name und Fundstelle genannt werden). Dies schlägt sich an dieser Stelle besonders unpraktisch durch.

Ein überbordender Fußnotenapperat wäre zwar für ein Anfängerwerk meiner Meinung nach eigentlich auch eher negativ zu werten, da es den Lesefluss stören würde und auch sonst eher der Beeindruckung der Professorenkollegen dient. Anfängern sollte aber bewusst sein, dass man in einer Hausarbeit mit dem Gröpl leider nicht weit kommt und somit zwecks Aufbereitung der Meinungsstreitigkeiten auf andere Werke angewiesen ist. Dies mindert daher leider etwas den guten Gesamteindruck.

An anderen Büchern kommt man damit leider nicht vorbei.

Gut dagegen ist die Methode, immer wieder kleine Fälle einzustreuen, die am Ende einer Sacheinheit gelöst werden und die abstrakte Theorie einmal veranschaulichen. Für Klausuren oder Hausarbeiten sei aber trotzdem die Lektüre von Fallbüchern oder Fällen aus dem Internet ergänzend dringend angeraten.

Fazit: Habt ihr einen langweiligen oder didaktisch unfähigen Professor im Staatsorganisationsrecht? Habt ihr den Eindruck ihr versteht nichts von dem, was "der da vorne" euch versucht umständlich zu erklären? Dann ist der Gröpl der ideale Ersatz für die Vorlesung. Die Zeit ist besser aufgehoben jenes Werk gründlich zu lesen, als in der Vorlesung unproduktiv Zeit ab zu sitzen. Für die theoretischen Grundlagen ist er aufgrund seines didaktischen Konzepts gut gelungen. Leider fehlt ihm für Hausarbeiten und z.T. für Klausuren die nötige Tiefe bei der Darstellung von Meinungsstreitigkeiten, so dass andere Werke konsultiert werden müssen (insbesondere aktuelle Fälle bzw. Fallbücher!).

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