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Killerspielmythos entzaubert! Bundestag beschließt trotzdem Verschärfung des Jugendschutzgesetzes

Mit Beschluss des Bundestages vom 08.05.2008 wird das Jugendschutzgesetz verschärft.

Heise online berichtet dazu:


Der Bundestag hat wie erwartet den umstrittenen Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit den Stimmen der Mehrheit der großen Koalition abgesegnet. Die Gesetzesnovelle, die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte "Killerspiele" als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen.

[...]

Spiele werden mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.



Die Notwendigkeit einer Änderung des Jugendschutzgesetzes war Gegenstand heftigster Diskussionen - im Bundestag, wie auch in der Öffentlichkeit.

Als Teil der "Generation @", also jenen jungen Erwachsenen, die mit Internet, Computerspielen und Mobiltelefonen groß geworden sind, sehe ich diese Entwicklung äußerst kritisch. Auch bieten die Indizierungskriterien weiten Spielraum für Interpretationen.

An dieser Stelle ist deutlich auf den Unterschied zwischen der Freigabe nur für Erwachsene durch die Unterhaltungssoftwareselbstkontrolle (USK 18) und einer Indizierung nach dem Jugendschutzgesetz aufmerksam zu machen. Indizierte Titel sind ebenfalls nur für Erwachsene zugänglich. Allerdings dürfen sie beispielsweise nicht offen ausgestellt oder beworben werden. Sie sind nur auf ausdrückliche Nachfrage, wenn überhaupt, zu beziehen. Bei Titeln, die zwar eine USK-18-Einstufung bekommen haben, aber nicht indiziert wurden, gelten diese strengen Vertriebs- und Werbeverbote nicht. Sie dürfen lediglich nicht an Jugendliche verkauft werden, werden aber im Regal der Warenhäuser offen angeboten.

Ein bereits von der USK geprüftes Spiel durfte nach bisheriger Rechtlage nicht mehr indiziert werden. Bei einem indizierungsgefährdeten Titel verweigerte die USK die Prüfung und Kennzeichnung, sodass ein Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) durchgeführt werden durfte. Wenn ein Spiel indiziert wurde, landete es fortan auf dem Index, mit den bereits erwähnten Folgen.

Was bedeutet die Neuregelung für die Unterhaltungssoftwareindustrie, den Spielern, sowie dem deutschen Spielesoftwaremarkt?

Die Programmversionen für den deutschen Markt drohen durch die Hersteller deutlich entschärft zu werden, was einen erhöhten Aufwand für die Softwarehäuser bedeutet und der Spielequalität abträglich sein kann. Auch könnte der deutsche Markt an Attraktivität verlieren, wenn die Hersteller immense Umsatzverluste befürchten müssen. Ein indiziertes Spiel verkauft sich erfahrungsgemäß schlechter, als eins, das zwar nur an Erwachsene verkauft werden darf (USK-18), dafür aber deren Bewerbung und Ausstellung in den Regalen der Warenhäuser gestattet ist.

Andere Titel, die sich nicht entschärfen lassen, bleiben unter Umständen dem deutschen Markt sogar ganz vorenthalten. Somit betrifft die Verschärfung indirekt auch erwachsene Spieler, die sich über Importe aus dem Ausland Abhilfe schaffen müssen.

Doch warum verschärft man das Jugendschutzgesetz überhaupt? Hintergrund waren die Amokläufe von Erfurt (2002) und Emsdetten (2006), die eine breite Diskussion über die Gewaltdarstellung in Computerspielen auslösten.

Studien, die einen Kausalzusammenhang zwischen aggressivem Verhalten und Computerspielen annahmen, wurden jüngst von Wissenschaftlern der amerikanischen Universität Harvard in einer neuen, auf aussagekräftigeren Methoden beruhenden Studie, die mit 1,5 Mio $ vom amerikanischen Justizministerium finanziert wurde, widerlegt. Die anderen Studien seien laut der federführenden Wissenschaftlerin Cheryl Olsen aus Harvard schlichtweg Müll und oftmals von Institutionen gesteuert, die bereits ein fertiges Ergebnis im Kopf hatten, wie sie in einem Interview gegenüber Spiegel Online verlautbarte. Ein Kausalzusammenhang zwischen Aggressivität und Computerspielen kann ihrer Meinung nach nicht bewiesen werden.

Damit fällt nun aber die Prämisse der Politiker der Großen Koalition für eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes in sich zusammen. Mit anderen Worten: Eine Gesetzesverschärfung wird uns keinen einzigen möglichen neuen Amoklauf ersparen, da Computerspiele gar nicht jenes Aggressivverhalten beeinflussen, welches in jener schrecklichen Tat gipfelt. Das Gesetz ist für den angestrebten Zweck also schon ungeeignet.

Jugendliche reagieren zudem höchst unterschiedlich auf Computerspiele. Daneben bleiben die Titel auch illegal über das Internet beziehbar, was die Wirksamkeit des Vorhabens zusätzlich konterkariert, würde man einen solchen Kausalzusammenhang annehmen.

Olsen entzaubert den Mythos Killerspiele jedoch, indem sie Computerspielern eine höhere Sozialkompetenz attestiert: "Die Menschen sollten aufhören, sich über Kinder, die viele Games spielen, Sorgen zu machen. Im Gegenteil: Unseren Ergebnissen zufolge besitzen Kinder, die keinen Kontakt zu Videospielen haben, mehr Probleme in der Schule oder im Elternhaus. Nicht dass Games per se glücklich machen - aber da die meisten Titel gemeinsam gespielt werden, ist ein Nichtspielen heutzutage ein Zeichen von fehlender Sozialkompetenz."

Nun muss sich das nur noch zu Politikern von CDU/CSU und SPD herumsprechen, die immer noch befürchten, dass Kindern und Jugendlichen übles droht, vor dem sie bewahrt werden sollten.

Bitte beenden Sie die Diskriminierung und Bevormundung von Millionen von Spielern in Deutschland!

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