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Alkoholsperrbezirk in Freiburg

Löbliche und ehrbare Ziele verfolgt die Stadtverwaltung Freiburg. Im Innenstadtbereich ist die Zahl der Körperverletzungsdelikte im Jahr 2006 auf einen Höchststand mit 2 425 Vorgängen gestiegen. Im Jahr 2001 waren es noch 1 374 und im Jahr 1996 gar nur 1 002 Vorfälle.

OB Dieter Salomon und Polizeichef Amann möchten wieder ein "entspannteres und friedlicheres Nachtleben in der Altstadt erreichen".

Wie wird nun konkret gehandelt, wie sehen die Maßnahmenpläne aus, um was gegen die sprunghaft gestiegene Gewaltkriminalität zu tun? Wird die Stadtverwaltung gar zusätzliche Beamte einstellen, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen?

Keineswegs! Nun soll zu gewissen Zeiten und in gewissen Bereichen der öffentliche Konsum von Alkohol verboten werden. Ein Zusammenhang zwischen Gewalttaten und unkontrolliertem Alkonsum bestehe laut Stadt und Polizei eindeutig. Freitag bis Sonntag, von 22 bis 6 Uhr morgens sowie die Nächte vor Feiertagen darf es demnach keine Konsumenten von Alkohol in der Innenstadt mehr geben. Das soll eine befristete Polizeiverordnung bis zum 31. Juli 2008 festschreiben, die in einer Sitzung dem Gemeinderat am 20. November 2007 vorgelegt werden wird.

Sieht so das Gesamtkonzept von Stadt und Polizei aus? Eine einzige Maßnahme, um die sprunghaft gestiegene Zahl der Gewaltdelikte im Innenstadtbereich zu stoppen?

Hier wird ein Papiertiger sondersgleichen auf die Freiburger losgelassen, dessen Pranken stumpf und weich sind!

Es schleicht sich der Verdacht ein, man möchte mit allen Kräften die Statistik schönen, anstatt sich dem eigentlichen Problem zu widmen. Eine rein symbolische Maßnahme wird hier ergriffen, die allenfalls die Trinkgelage verlagert auf andere, weniger beachtete Schauplätze und den Stadtoberen dabei gute Publicity zukommen lässt sowie deren Tatkraft suggeriert. Gut gebrüllt, meine Damen und Herren!

Doch wie steht es eigentlich mit der Geeignetheit und der Angemessenheit des Verbots? Eine Frage, die die Gerichte aufgreifen und beantworten müssen. Aber schauen wir uns doch an, was in Hamburg mit massiven Sicherheitsanstrengungen herausgekommen ist, um die Szene am Hauptbahnhof zu bekämpfen. Um den Hauptbahnhof ging die Kriminalität tatsächlich sprunghaft zurück, doch nahm sie in den weniger beachtenswerten Außenbezirken zu.

Wieso sollte es beim Komasaufen anders sein? Statt sich in oder vor der Disco zu betrinken, wird eben daheim mächtig "vorgeglüht". Dass sich angetrunkene Jugendliche in der Innenstadt prügeln, lässt sich eben nicht mit einem Alkoholsperrbezirk verhindern. Die Maßnahme ist daher für den angestrebten Zweck schon ungeeignet.

Aber wäre sie auch angemessen? Eingeschränkt wird nichts Geringeres als die Handlungsfreiheit eines jeden Menschen. Die Regelung verbietet nicht nur Jugendlichen den öffentlichen Alkoholgenuss in der Innenstadt, sondern jedermann, also auch Erwachsenen. Hier wird genauso jedem unterstellt ein potenzieller Gewalttäter zu sein, nur weil er mit einem offenen Bier in der Hand durch die Stadt geht. Dass sich Jugendliche manchmal nicht zusammenreißen können, mag ja noch nachvollziehbar sein. Doch wird hier Erwachsenen geistige Unreife unterstellt und in Form einer Rechtsvorschrift gegossen. Der Einstieg in die Bevormundung durch die Stadt wäre eröffnet. Bevor mir Lokalpolitiker aufzwingen wollen, was gut für mich sei, treffe ich die Entscheidung doch lieber selbst und möchte nicht als vermeintlicher Problemjugendlicher mit den wirklichen Chaoten über einen Kamm geschoren werden.

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