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Ansehen von Bloggern in der Rechtsliteratur wächst

In den USA haben sich Blogger bereits Sitze in den Gerichtsräumen gesichert, wie die Washington Post berichtete.

"But for the first time in a federal court, two of these seats will be reserved for bloggers. After two years of negotiations with judicial officials across the country, the Media Bloggers Association, a nonpartisan group with about 1,000 members working to extend the powers of the press to bloggers, has won credentials to rotate among his members."

Die Durchmischung der Frontlinien zwischen traditionellen Journalisten und Bloggern schreitet dadurch weiter voran. Nicht immer wird dies als positives Zeichen gesehen, unterliegen Journalisten doch strengeren Kontrollen des Inhalts. Sei es durch "Peer-Review", also das gegenseitige Durchsehen der geschriebenen Artikel, oder der hinter dem Journalisten stehenden Kontrollinstanzen des Editors, Ressortleiters, etc.

Wollen Blogger jedoch überhaupt unter dem Deckmantel des klassischen Journalismus gestellt werden?! Diese Frage lässt sich schon daher nicht einheitlich beantworten, da eine Vielzahl von Individuen, die "bloggen", jenes unterschiedlich beurteilen werden. Jeder interpretiert seine eigene Rolle dabei in Nuancen, oder fundamental anders.

Ganz ungeachtet dessen, wurde nun auch ein im juristischen Bereich tätiger Blogger vom Bundesverfassungsgericht zitiert. In jenem Urteil ging es um Fragen des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Gericht zitiert migrationsrecht.net und das von Ekrem Senol geschriebene JurBlog, die sich beide in fundierten Artikeln mit der Doppelstaatsbürgerschaft bei türkischstämmigen Deutschen beschäftigten.

Warum auch sollte auf eine im Internet geäußerte Expertise verzichtet werden? Meiner Meinung nach qualifizieren sich Texte nicht nach dem Ort der Veröffentlichung, sondern nach dem Inhalt des Geschriebenen. Insofern ist es nicht weiter verwunderlich, dass selbst das BVerfG nun auf Beiträge von Bloggern zurückgreift, sofern sie auf einen sachlich fundierten und gut recherchierten Artikel im Internet zurückgreifen können.

An die einfache Verfügbarkeit sei an dieser Stelle ebenfalls erinnert. Man braucht sich nicht durch juristische Datenbanken oder Zeitschriften zu hangeln, wenn sich im Internet ebenfalls die nötigen einschlägigen Artikel relativ schnell mit überschaubarem Aufwand beschaffen lassen. Ein Fortschritt, nicht nur für Gerichte allein, sondern für die gesamte Jurisprudenz!

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