I. Einleitung: Der Rechtsstaat in der Defensive Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 26. November 2025 (VerfGH 9/25) markiert eine Zäsur in der deutschen Staatsrechtsdiskussion, die weit über die Landesgrenzen des Freistaats hinausreicht. In einer Zeit, in der die Polarisierung der Gesellschaft zunehmend die Institutionen der dritten Gewalt erreicht, sah sich das Gericht mit einer fundamentalen Frage konfrontiert: Wie viel Verfassungsfeindschaft muss der Staat bei jenen dulden, die er selbst zwangsweise ausbildet, um ihnen den Zugang zu den juristischen Kernberufen zu ermöglichen? Das Urteil, welches den § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) für verfassungsgemäß erklärte, ist ein juristisches Dokument der Selbstbehauptung. Es ist der Versuch, die liberale Offenheit des Berufszugangs mit der Notwendigkeit einer „wehrhaften Demokratie“ in Einklang zu bringen. Dabei wandelt der Gerichtshof auf einem schmalen Grat. Er muss einerseits da...
Versammlungsfreiheit gegen Versammlungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht und die Grenzen der störenden Gegendemonstration
Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2025 (1 BvR 2428/20) In den Annalen des Bundesverfassungsgerichts finden sich Entscheidungen, die über den juristischen Tag hinausweisen und zu Marksteinen des demokratischen Selbstverständnisses werden. Sie loten die Grenzen der Freiheit aus, justieren die Balance der Gewalten und definieren die Spielregeln des öffentlichen Meinungskampfes. Der Beschluss des Ersten Senats zur Strafbarkeit einer „störenden Gegendemonstration“ dürfte zu einer solchen wegweisenden Entscheidungen gehören. Vordergründig befasst er sich mit der Auslegung des § 21 des Versammlungsgesetzes und dessen Vereinbarkeit mit der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes. Doch im Kern verhandelt das Gericht eine der fundamentalsten Fragen des freiheitlichen Verfassungsstaates: Wie schützt die Rechtsordnung den Raum des Sagbaren, wenn Meinungen nicht nur argumentativ, sondern physisch aufeinanderprallen? Wo verläuft die feine Linie zwischen legit...