Jetzt liegt der konkrete Verbotsantrag dem Bundestag vor! In einem vorherigen Beitrag wurden bereits einige grundsätzliche Aspekte im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die gegen ein AfD-Verbotsverfahren sprechen, erläutert. In diesem Teil wird der nunmehr im Bundestag eingebrachte Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens näher analysiert. Der Antrag zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD, eingebracht von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien, ist ein politisch umstrittenes Dokument, das vorgeblich eine Vielzahl an Vorwürfen und Belegen gegen die Partei vorbringt. Dieser wirft jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht schwerwiegende Fragen auf, die einer näheren Betrachtung bedürfen. 1. Die Gefahr einer politisch motivierten Instrumentalisierung des Verbotsrechts Ein Parteienverbot ist das schärfste Schwert der Demokratieabwehr. Art. 21 Abs. 2 GG sieht eine klare Trennung zwischen politischen und juristischen Entscheidungen vor. Der Antrag b
Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Ampel-Koalition steht Deutschland vor einer Staatskrise. Die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen verfügt nur noch über 324 von 733 Bundestagsmandaten - weit entfernt von der erforderlichen Kanzlermehrheit von 369 Stimmen. Während Bundeskanzler Olaf Scholz auf Zeit spielt und erst Mitte Januar die Vertrauensfrage stellen will, bietet das Grundgesetz einen schnelleren Weg zu Neuwahlen: das konstruktive Misstrauensvotum. Die verfassungsrechtlichen Optionen Grundsätzlich kennt das Grundgesetz zwei Wege zu vorgezogenen Neuwahlen: Die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nach Art. 68 GG und das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67 GG. Während die Vertrauensfrage das flexiblere Instrument zu sein scheint, bietet das konstruktive Misstrauensvotum in der aktuellen Situation entscheidende strategische Vorteile. Der Scholz-Plan und seine Schwächen Der von Bundeskanzler Scholz favorisierte Weg über die Vertrauensfrage würde mindestens bis Mitte Januar