Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Die Verweigerung der OB-Kandidatur von AfD-Bewerber Joachim Paul nimmt immer groteskere Züge an. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 ist in aller Schärfe zu kritisieren. Er predigt die Beständigkeit von Wahlen, verengt aber den Zugang zum effektiven Rechtsschutz, wenn er am nötigsten ist. Er appelliert an organisatorische Vorsicht, wo die freiheitliche Ordnung nicht Vorsicht, sondern handfeste Sicherung politischer Teilhabe verlangt. Er erklärt die Klärung von Verfassungsfragen zur Sache für später, obwohl sich die entscheidende Weiche gerade jetzt stellt: auf dem Stimmzettel oder eben nicht. Damit wird die Demokratie nicht geschützt, sondern beschädigt! Wer die Prioritäten falsch setzt und so urteilt wie die 3. Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße, zeigt selbst ein mangelhaftes Verständnis von Recht und Demokratie. I. Der Fall, seine Brisanz und die verkannte Weichenstellung Der Wa...
Einleitung: Das System der organisierten Verantwortungslosigkeit Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter der Verfassung, oberster Garant der Grundrechte und letzte Bastion des Rechtsstaats. So die Theorie. Die Praxis offenbart ein System, das in seiner Perfidie kaum zu überbieten ist: Ausgerechnet jene, die vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert werden sollen, nämlich die politischen Parteien, bestimmen, wer sie kontrolliert. Es ist, als würden Angeklagte ihre eigenen Richter ernennen. Diese Paradoxie untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit des höchsten Gerichts, sondern das Fundament des gesamten Rechtsstaats, denn sie verkehrt die Gewaltenteilung in ihr Gegenteil und macht aus Kontrolleuren bloße Erfüllungsgehilfen der Mächtigen. Die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes sowie das Bundesverfassungsgerichtsgesetz schaffen nur die formale Hülle. Die eigentliche Verfassungswirklichkeit hat sich längst zu einem Kartell der Macht entwickelt, in dem Parteien die höchsten Richterämter...