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Zuständigkeits-Labyrinth statt Transparenz: Zur systematischen Erschwerung informationsrechtlicher Verfahren gegen das Paul-Ehrlich-Institut

I. Vorbemerkung Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats, dass der Bürger gegen die öffentliche Gewalt den Rechtsweg beschreiten kann. Art. 19 Abs. 4 GG formuliert diese Garantie in lapidarer Klarheit: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Der schlichte Wortlaut täuscht über den revolutionären Gehalt dieser Norm hinweg. Sie ist, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont, nicht bloß Verheißung, sondern Verpflichtung – nicht nur zur formalen Eröffnung des Rechtswegs, sondern zu dessen effektiver Gewährleistung. Was aber, wenn der Rechtsweg zwar formal offensteht, faktisch jedoch ins Leere führt? Wenn Gerichte Klagen entgegennehmen, sie aber über Jahre nicht terminieren? Wenn die nächste Instanz einen Eilantrag nicht etwa in der Sache bescheidet, sondern ihn an einer Formalfrage scheitern lässt, die sie selbst nicht abschließend klärt? Und wenn die Behörde, gegen deren Infor...
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The Stagnation of the Priesthood: Why "Preemptive Bans" Are the Last Refuge of the Gatekeepers

It is a curious phenomenon in the sociology of the digital sphere: those who shout loudest about "community safety" and "inclusivity" are often the first to reach for the most authoritarian tool in the box—the preemptive ban. Recently, David Gerard —a well-known commentator on the failures of blockchain and a self-appointed high priest of "Old School" tech skepticism— publicly stated regarding my analysis of Open Source governance: "If I had an open source project, this post is evidence that I would probably want to preemptively ban github and gitlab user ms178 from any interaction with it." Yes, this is me who he is talking about. And thankfully, no one has followed his advise yet. Let us deconstruct this statement. It is not merely an insult; it is a confession. It reveals the epistemological crisis of a tech elite that has stopped building and started policing. The Sysadmin’s Fallacy David Gerard operates from the mindset of the System Admin...

Washingtons Weckruf für die Freiheit: Warum der amerikanische Schlag gegen das europäische Kontrollregime notwendig war

Ein Plädoyer für das „First Amendment“ im digitalen Raum – und gegen die moralische Anmaßung des deutschen Tugendstaates Einleitung: Das Ende der atlantischen Höflichkeit Es entbehrt nicht einer gewissen historischen Ironie, dass ausgerechnet am Weihnachtsabend des Jahres 2025 eine diplomatische Note aus Washington die politische Besinnlichkeit in Berlin und Brüssel so empfindlich stört. Die Empörung ist groß, die Rhetorik schrill. Wenn der Außenpolitiker der Christdemokraten, Johann Wadephul, und die sozialdemokratische Justizministerin Stefanie Hubig die „digitale Souveränität“ beschwören, weil die Vereinigten Staaten Einreiseverbote gegen die Führungsebene der Organisation HateAid und den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton verhängt haben, dann zeugt dies von einem bemerkenswerten Mangel an Selbstreflexion. Was hier von der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Kommission als ein Angriff auf die europäische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerahmt wird, ist bei lichter...

Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates im Ausbildungsmonopol: Eine kritische Analyse des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungstreue im Referendariat

I. Einleitung: Der Rechtsstaat in der Defensive Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 26. November 2025 (VerfGH 9/25) markiert eine Zäsur in der deutschen Staatsrechtsdiskussion, die weit über die Landesgrenzen des Freistaats hinausreicht. In einer Zeit, in der die Polarisierung der Gesellschaft zunehmend die Institutionen der dritten Gewalt erreicht, sah sich das Gericht mit einer fundamentalen Frage konfrontiert: Wie viel Verfassungsfeindschaft muss der Staat bei jenen dulden, die er selbst zwangsweise ausbildet, um ihnen den Zugang zu den juristischen Kernberufen zu ermöglichen? Das Urteil, welches den § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) für verfassungsgemäß erklärte, ist ein juristisches Dokument der Selbstbehauptung. Es ist der Versuch, die liberale Offenheit des Berufszugangs mit der Notwendigkeit einer „wehrhaften Demokratie“ in Einklang zu bringen. Dabei wandelt der Gerichtshof auf einem schmalen Grat. Er muss einerseits da...

Versammlungsfreiheit gegen Versammlungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht und die Grenzen der störenden Gegendemonstration

Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2025 (1 BvR 2428/20) In den Annalen des Bundesverfassungsgerichts finden sich Entscheidungen, die über den juristischen Tag hinausweisen und zu Marksteinen des demokratischen Selbstverständnisses werden. Sie loten die Grenzen der Freiheit aus, justieren die Balance der Gewalten und definieren die Spielregeln des öffentlichen Meinungskampfes. Der Beschluss des Ersten Senats zur Strafbarkeit einer „störenden Gegendemonstration“ dürfte zu einer solchen wegweisenden Entscheidungen gehören. Vordergründig befasst er sich mit der Auslegung des § 21 des Versammlungsgesetzes und dessen Vereinbarkeit mit der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes. Doch im Kern verhandelt das Gericht eine der fundamentalsten Fragen des freiheitlichen Verfassungsstaates: Wie schützt die Rechtsordnung den Raum des Sagbaren, wenn Meinungen nicht nur argumentativ, sondern physisch aufeinanderprallen? Wo verläuft die feine Linie zwischen legit...

Wenn der Staat sich selbst schützt: Steinmeiers Rede zum 9. November 2025

Die selektive Wehrhaftigkeit: Wie der Staat die Demokratie aushöhlt, um sich selbst zu schützen I. Der nackte Kaiser: Eine Rede als Offenbarung Am 9. November 2025 beschwört der Bundespräsident die „wehrhafte Demokratie“. Seine Rede ist ein rhetorisches Kunststück, das die Schicksalstage der deutschen Geschichte – 1918, 1938, 1989 – zu einem eindringlichen Appell verwebt: Wehret den Anfängen, schützt die Verfassung. Doch hinter der Fassade historischer Mahnung verbirgt sich ein politisches Manifest. Hier wird nicht die Demokratie verteidigt, sondern ein Machtnarrativ zementiert. Hier wird der Rechtsstaat nicht geschützt, sondern als Waffe gegen politische Konkurrenz instrumentalisiert. Die Rede ist ein Lehrstück jener Doppelmoral, die das Vertrauen in staatliche Institutionen nachhaltiger zerstört als jede Opposition. Sie markiert Millionen Bürger als Verfassungsfeinde, während sie die eigenen Skandale, die eigenen Grundrechtsverletzungen und das eigene systemische Versagen mit keinem ...