Mit seinem Urteil VGH O 11/24 vom 2. April 2025 hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Büchse der Pandora geöffnet. Was auf den ersten Blick wie eine gerichtliche Einzelfallentscheidung über die Zulässigkeit von Politikeräußerungen erscheinen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein fundamentaler Angriff auf die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates. Dieses Urteil billigt nichts weniger als den Einsatz staatlicher Machtmittel und Autorität im politischen Meinungskampf gegen eine Oppositionspartei. Es ist ein Offenbarungseid richterlicher Zurückhaltung und ein fatales Signal, das die ohnehin prekäre Balance zwischen Staatsräson und Parteienwettbewerb weiter zugunsten eines übergriffigen, sich selbst erhaltenden Parteienstaates verschiebt. Die vielbeschworene „wehrhafte Demokratie“ dient hier als fadenscheiniger Vorwand für eine Praxis, die dem Wesen eines neutralen, dem Bürger verpflichteten Staates Hohn spricht. Die Neutralitätspflicht – Vom...
Von der Notwendigkeit eins Amtsmissbrauchsstraftatbestandes am Beispiel des Cum-Cum- und Cum-Ex-Skandals
I. Einleitung: Erosion des Vertrauens und der Ruf nach justierter Rechenschaft Die Debatte um die Integrität staatlichen Handelns und den Schutz des Bürgers vor dessen Fehlentwicklungen gewinnt an Dringlichkeit. Die Notwendigkeit effektiver strafrechtlicher Instrumente gegen missbräuchliches oder grob pflichtwidriges Handeln von Amtsträgern ist angesichts der in diesen Tagen wieder geführten Debatte um den Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal evident, der dem deutschen Fiskus einen Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe zufügte und dessen Aufarbeitung schleppend verläuft, wirft ein grelles Schlaglicht auf potenzielle Systemdefizite und die Frage nach der Verantwortlichkeit – nicht nur der Täter im Finanzsektor, sondern auch staatlicher Akteure. Vor diesem Hintergrund wird der bereits bei Seylaw vorgestellte Entwurf eines § 339a StGB (Amtsmissbrauch) erneut zur Diskussion gestellt und unter Einbeziehung der alarmierenden Erkenntnisse aus der Cum-Ex-Aufarbeitung, insbesondere der Einschätzungen...