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Warum der AfD-Verbotsantrag eine schlechte Idee ist

Die Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD hat zuletzt zunehmend an Brisanz gewonnen. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklungen und der Rhetorik der Partei fordern nunmehr fraktionsübergreifend manche Politiker ein Verbot der AfD . Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Hürden eines solchen Verbotsantrags unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Fall der NPD (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13). 1. Das Parteienverbot im Grundgesetz Gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) kann eine Partei dann verboten werden, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Parteienverbot stellt eines der schärfsten Mittel im deutschen Verfassungsrecht dar, um gegen verfassungsfeindliche Parteien vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seiner Rechtsprechung zum
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Amtsschimmel - Folge 7: Systemversagen in der Mecklenburger Justiz? Der Fall Richter Figura und Staatsanwalt Henkelmann

Wie unzureichend in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Recht umgegangen wird, zeigt ein weiteres Mal der heutige Fall. Ich habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Staatsanwalt Henkelmann von der Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB gestellt. Staatsanwalt Henkelmann steht im Verdacht, wissentlich und willkürlich Ermittlungen gegen Richter Figura vom Sozialgericht Schwerin verhindert zu haben, obwohl hinreichende Anhaltspunkte für schwere Rechtsverstöße des Richters vorliegen. Und dass  nicht zum ersten Mal . Hintergrund der Vorwürfe gegen Richter Figura: Richter Figura hat in den Verfahren S 11 AS 37/22 und S 11 AS 11/23 des Sozialgerichts Schwerin gleich mehrfach gegen elementare Rechtsgrundsätze verstoßen: Willkürliche Verneinung der Wiederholungsgefahr im Verfahren S 11 AS 37/22 Der Fall spielt während einer Hochphase der Corona-Pandemie. Richter Figura verneinte die Gefahr einer erneuten persönlichen

Kontaktschuld und Cancel-Culture: Der Fall Vosgerau und die Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit

Das Nachrichtenportal NIUS berichtete am 1. Oktober 2024 über eine Kontroverse um den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und den Versuch, ihn aus der „ Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer “ zu drängen. Dies bietet einen tiefen Einblick in die Mechanismen der modernen "Cancel-Culture" und den problematischen Umgang mit dem Konzept der Kontaktschuld. Dieses Vorgehen verdient scharfe Kritik, nicht nur aus Sicht der Wissenschaftsfreiheit, sondern auch im Hinblick auf die verengende Wirkung solcher Denkweisen auf den öffentlichen Diskurs. Der Beitrag knüpft damit nahtlos an den  kritischen Kommentar von Seylaw zum Portal "Verfassungsblog"  an. Denn auch am Fall Vosgerau wird deutlich, wie in Deutschland nunmehr Haltungs-Rechtswissenschaft betrieben wird. Der Antrag der acht Staatsrechtslehrer, angeführt von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz (daneben federführend: Pascale Cancik, Klaus Ferdinand Gärditz, Matthias Jestaedt, Florian Meinel, Chris

Verfassungsblog: Ein Forum für Pluralistische Debatten oder Verbreitung von Haltungs-Rechtswissenschaft?

Der  Verfassungsblog gilt mittlerweile als eine der führenden Plattformen für die Diskussion verfassungsrechtlicher Themen in Deutschland. In meinen Augen ist das höchst problematisch. Der Verfassungsblog beschreibt sich selbst als ein „ offenes Forum für Debatten “ im Bereich des Verfassungsrechts und der Politik, das sowohl akademische als auch journalistische Elemente vereint. Es soll eine Schnittstelle zwischen der wissenschaftlichen Fachwelt und der politischen Öffentlichkeit darstellen, in der unterschiedliche Meinungen und Kontroversen ihren Platz finden. Doch wie offen ist diese Plattform tatsächlich? Ein kritischer Blick zeigt auf, dass das Versprechen eines neutralen und pluralistischen Raumes nur bedingt eingelöst wird. Dies sollten Journalisten und Leser zur Kenntnis nehmen, die sich auf Beiträge aus dem Blog beziehen. 1. Die Autoren – Eine Einseitige Auswahl? Ein Hauptaspekt, der Zweifel an der Neutralität von Verfassungsblog aufkommen lässt, ist die Auswahl der Autoren.

Zur Reformdebatte des Verfahrens der Richterwahl an Landesverfassungsgerichten - Erwiderung auf die Vorschläge von Juliana Talg und Fabian Wittreck

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin im Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs - Juliana Talg - hat in einem Beitrag "Physiotherapie für die Richterwahl - Wie sich Blockaden lösen lassen"  zusammen mit Prof. Fabian Wittreck mehrere Ansätze zur Reform des Verfahrens der Richterwahl an Landesverfassungsgerichten vorgeschlagen, um Blockaden durch extremistische Parteien zu verhindern und gleichzeitig die demokratische Legitimation der Gerichte zu wahren. Obwohl die Vorschläge interessante Ansätze bieten, gibt es einige Schwachstellen, die ich im Folgenden Schritt-für-Schritt darlegen möchte. * 1. Pluralismusschutz und Sperrminorität    - Schwachstelle: Der Beitrag erkennt die Gefahr, dass eine autoritär-populistische Partei mit einer Sperrminorität die Richterwahl blockieren könnte. Er schlägt vor, das Blockaderisiko durch ein abgesenktes Mehrheitserfordernis zu verringern. Allerdings vernachlässigt er die langfristigen Auswirkungen auf den Pluralismusschutz. Eine Absenkung des M

Cum-Cum-Skandal: Ein Staatsversagen auf ganzer Linie

Mit den Cum-Cum-Geschäften raubten Banken und Investoren bis zu 28,5 Milliarden Euro aus der deutschen Staatskasse – und der Staat lässt es zu. Während die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals bereits mühsam in Gang gekommen ist, steckt die juristische Aufarbeitung der Cum-Cum-Deals noch in den Kinderschuhen. Noch gravierender: Anstatt den Aufklärungsprozess zu unterstützen, scheint die Politik den Tätern jetzt sogar zu helfen, ihre Spuren zu verwischen. Die geplante Vernichtung von Beweismaterial Am 26. September 2024 hat der Bundestag das sogenannte 4. Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Vorstoß zur Reduzierung von Bürokratie wirkt, birgt eine dramatische Gefahr für die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der deutschen Geschichte. Ein unscheinbarer Passus im Gesetzentwurf sieht vor, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Was wie eine Erleichterung für Unternehmen erscheinen mag, könnte in Wahrheit

Es geht auch anders: Triumph der Vernunft und des Rechtsstaats – zum Vorlagebeschluss des VG Osnabrück wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht

Zuletzt habe ich wegen allerlei erlebter Widersinnigkeiten durch furchtbare Juristen gegenüber der Justiz viel Kritik ausgeteilt, da möchte ich heute zur Abwechslung auch einmal eine Entscheidung lobend herausheben, die den dort kritisierten Kollegen aufzeigt, wie Rechtsfindung mit etwas Courage aussehen sollte. In einem bemerkenswerten Akt juristischer Selbstbehauptung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück nämlich den Mut bewiesen, die längst überfällige Frage aufzuwerfen: War die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie sie in § 20a des Infektionsschutzgesetzes festgelegt wurde, jemals verfassungsgemäß? Oder hat sich der deutsche Gesetzgeber durch politische Einflussnahme auf das Robert-Koch-Institut (RKI) selbst in die Irre geführt oder wurde der Gesetzgeber sogar mangels rechtzeitiger Information getäuscht? Eine Frage, die mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden ist – für unser Rechtssystem, für die Betroffenen, und für die Glaubwürdigkeit des Staates. Dass nun das Bundesverfassungs