Direkt zum Hauptbereich

Posts

Der digitale Leviathan: Wie Brüssel die Meinungsfreiheit administrativ abwickelt

Eine verfassungsrechtliche Analyse des Berichts des US-Justizausschusses zum „Digital Services Act“ Es gibt Momente in der Politik, in denen der Schleier der wohlklingenden Rhetorik zerreißt und die kühle Mechanik der Macht sichtbar wird. Ein solcher Moment ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses vom 3. Februar 2026 mit dem Titel „ The Foreign Censorship Threat, Part II “. Was auf den ersten Blick wie ein transatlantisches Scharmützel um die politische Deutungshoheit wirken mag, entpuppt sich bei genauerer Lektüre der tausenden internen Dokumente, E-Mails und Protokolle als eine bankrotterklärung des liberalen Rechtsstaats europäischer Prägung. Die Dokumente belegen, dass die Europäische Kommission unter dem Deckmantel des Digital Services Act (DSA) ein Regime der globalen Zensur etabliert hat, das sich der demokratischen und gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzieht. Es ist die Chronik einer schleichenden Entmündigung des Souve...
Letzte Posts

Wenn die Mehrheit über die Räume der Minderheit entscheidet: Karlsruhe billigt die Saalvergabe des Ältestenrates

Zu BVerfG, Beschl. v. 27. Januar 2026 – 2 BvE 14/25 I. Der Streit um den Otto-Wels-Saal: Mehr als eine Raumordnungsfrage Der Streit um einen Fraktionssitzungssaal im Reichstagsgebäude mag auf den ersten Blick als parlamentarische Marginalie erscheinen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt in ihm ein verfassungsrechtliches Grundproblem von erheblicher Tragweite: die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die parlamentarische Mehrheit über die Arbeitsbedingungen der Minderheit entscheiden darf. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Frage mit einer bemerkenswert weitgehenden Zurückhaltung beantwortet hat, verdient kritische Aufmerksamkeit. Der sogenannte Otto-Wels-Saal, benannt nach dem sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten, der am 23. März 1933 als einziger Redner dem Ermächtigungsgesetz widersprach, wird seit Bezug des Reichstagsgebäudes von der SPD-Fraktion genutzt. Mit 462 Quadratmetern ist er der zweitgrößte Fraktionssitzungssaal. Nach der Bundestagswahl 2025 stellte die A...

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag im Spannungsfeld völkerrechtlicher Verbindlichkeit und geopolitischer Neuordnung - Eine völkerrechtliche Analyse zur Frage der Kündbarkeit

Einleitung: Ein Vertrag als Schlussstein einer Epoche Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 markiert einen der bedeutendsten völkerrechtlichen Meilensteine des 20. Jahrhunderts. In der diplomatischen Praxis als Zwei-plus-Vier-Vertrag bekannt, beendete er de iure den Nachkriegszustand und die damit verbundenen Vorbehaltsrechte der alliierten Siegermächte, ermöglichte die staatliche Einheit Deutschlands und verankerte das vereinte Deutschland als souveränen Akteur in der europäischen Friedensordnung. Dass die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion erwägt, diesen Vertrag zu kündigen, wirft fundamentale Fragen des Völkerrechts auf, deren Beantwortung weit über den konkreten Fall hinausreicht und das Fundament der europäischen Nachkriegsordnung berührt. Die vorliegende Abhandlung untersucht, ob aus dem Vertrag selbst oder aus den allgemeinen Regeln des Völkervertragsrechts redliche Gründe für eine Kündigung abgeleite...

Corona-Aufarbeitung - Carl Schmitts politische Theologie und der Umgang des Staates mit der Pandemie

Prolog: Die Wiederkehr des Verdrängten Es gehört zu den unheimlichsten Ironien der deutschen Geistesgeschichte, dass die Bundesrepublik – jenes sorgfältig konstruierte Anti-Weimar, jene institutionelle Abschwörung aller despotischer Versuchungen – in ihrer tiefsten Krise seit 1945 zu Instrumenten griff, deren theoretische Architektur jenem Denker verdächtig nahekam, dessen Namen auszusprechen bereits als intellektuelle Kontamination galt: Carl Schmitt. Der „Kronjurist des Dritten Reiches" und umstrittene Staatsrechtler, hatte in den 1920er und 1930er Jahren ein Theoriegebäude errichtet, das die Schwachstellen des liberalen Konstitutionalismus mit chirurgischer Präzision offenlegte. Seine Hauptwerke – Politische Theologie (1922), Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923), Der Begriff des Politischen (1932), Die Diktatur (1921) – bilden ein Korpus, das die Gründerväter des Grundgesetzes zu überwinden trachteten. Sie glaubten, mit der Ewigkeitsklausel, dem s...