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Die schlaue Art zu wählen: Stimmensplitting

Im Vorfeld der Bundestagswahl wurde viel über Überhangmandate diskutiert und Schwarz-Gelb hat eine solide Mehrheit im Bundestag gerade auch wegen ihnen erreicht.

Wer den kleinen Parteien zugeneigt ist und schlau wählt, betreibt Stimmensplitting. Man wählt also mit der Erststimme einen Kandidaten der großen Parteien und mit der Zweitstimme eine der kleineren Parteien.

Im Folgenden möchte ich einmal detaillierter dieses taktische Spielchen darlegen, weil dadurch maßgeblich bei knappen Ergebnissen die Wahl entschieden wird.

Doch wollen wir einmal kurz repetieren wie diese Überhangmandate eigentlich enstehen, diese sind nämlich Folge des Stimmensplittings.

Der Bürger hat in der Wahlkabine zwei Stimmen. Die Erststimme wählt den Kandidaten aus dem Wahlkreis. Derjenige Kandidat gewinnt, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht. Die Zweitstimme, die sogenannte Kanzlerstimme, geht an die präferierte Partei. Der Bundestag besteht normalerweise aus 598 Sitzen, je zur Hälfte besetzt aus den direkt gewählten 299 Wahlkreiskandidaten und der 299 Abgeordneten, welche über die Landeslisten eingezogen sind.
Nach dem Ergebnis der Zweitstimmen berechnet sich die Anzahl der Sitze, die der Parteilisten zustehen. Mal angenommen, die CDU erreicht 33,2 % der Zweitstimmen, aber holt sechs von sieben Direktmandaten des Bundeslandes, also über die Erststimme. Dann gibt es insgesamt 14 Sitze zu verteilen, von denen die CDU 6 Sitze über die Direktmandate sicher bekommt und die restlichen acht auf die anderen Parteien verteilt werden, die es über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben. Rein rechnerisch stehen der CDU allerdings nur 33% der 14 Sitze zu, also 4,67. Sie hat damit einen mehr erreicht, als ihr nach der Zweitstimme zu stünde. Dieses Mandat muss natürlich nicht zurückgegeben werden, da der Direktkandidat in jedem Fall in den Bundestag einzieht. Dieses Mandat "zuviel" wird als Überhangmandat bezeichnet. Damit erhöht sich allerdings die Zahl der Sitze des Bundestages.

Wähler, die in einem eng umkämpften Wahlkreis wohnen, sollten also taktisch klug vorgehen und daher Stimmensplitting betreiben, wenn sie mit der Zweitstimme eine kleinere Partei wählen möchten. Denn in der Regel sind die Koalitionsabsichten vorher bekannt, sofern davon ausgegangen werden kann, dass das Wort auch gehalten wird.

Nun war aber deutlich in einigen Wahlkreisen festzustellen, dass trotzdem die kleinen Parteien ihren Zweitstimmenanteil auch bei der Erststimme annähernd halten konnten. Insbesondere bei den Grünen in Freiburg und tendenziell auch im Bund war dies festzustellen. Falls nun die Erststimme ebenfalls stark ist, ist das ein deutliches Zeichen, dass deren Wähler keine der großen Parteien unterstützen wollen. Entweder weil ihm die Kandidaten der großen Parteien nicht genehm sind, oder aus anderen Gründen

In eng umkämpften Wahlkreisen ist es somit die Kunst nicht nur die eigenen Parteisympathisanten zu gewinnen, sondern auch die aus dem befreundeten politischen Lager.

Mir unverständlich ist es insofern, dass bspw. im Wahlkreis Bonn die FDP-Wähler allesamt den prominenten Direktkandidaten Guido Westerwelle gewählt haben, der allerdings mit 18 % keine Chance hatte das Direktmandat zu gewinnen. Dem CDU-Mitbewerber fehlten nicht einmal zwei Prozentpunkte, um den Wahlkreis zu holen.

In anderen Wahlkreisen funktionierte das Stimmensplitting aber vorbildlich, so dass die Union insgesamt kräftig von den Überhangmandaten profitiert hat. Der ein oder andere Wahlkreis wäre aber noch zu holen gewesen, hätten mehr FDP-Wähler dem Unionskandidaten ihre Erststimme gegeben. Hier im Vorfeld etwas Aufklärungsarbeit zu leisten wäre förderlich gewesen.

Update vom 16.1.2014: Mittlerweile haben wir ein neues Wahlrecht, welches u.a. zum Ziel hatte das entstehende Übergewicht durch die Überhangmandate zu minimieren. Einen tollen Beitrag zum Thema findet ihr hier bei der Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/163311/das-neue-wahlrecht?p=all

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