Zur OB-Wahl in Ludwigshafen - Karlsruhes kalte Schulter: Wenn das höchste Gericht den Rechtsschutz verweigert
Ein Kommentar zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Die Hoffnung, der Kompass des Rechts möge in den höheren Instanzen neu justiert werden, ist einer bitteren Ernüchterung gewichen. Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt den effektiven Rechtsschutz im Fall des von der OB-Wahl ausgeschlossenen AfD-Bewerbers Joachim Paul mit einem dogmatisch wie rechtsstaatlich fragwürdigen Beschluss verweigerte, richteten sich die Blicke nach Karlsruhe. Doch anstatt die Brandmauer des Rechts zu festigen, die den demokratischen Wettbewerb vor administrativer Vorauswahl schützt, hat das Bundesverfassungsgericht die Tür mit einer prozessualen Geste zugeschlagen. Der Beschluss vom 16. September 2025 (Az. 2 BvR 1399/25) ist kein inhaltliches Urteil, sondern eine Nichtannahme. Er ist die ultimative Bestätigung dessen, was der erstinstanzliche Beschluss bereits andeutete: Der Schutz politischer Teilhaberechte droht im Labyrinth prozessualer Hürden zu verenden. I. Der prozessuale K.o.-Schlag: ...