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Es werden Posts vom September, 2025 angezeigt.

Zur OB-Wahl in Ludwigshafen - Karlsruhes kalte Schulter: Wenn das höchste Gericht den Rechtsschutz verweigert

Ein Kommentar zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Die Hoffnung, der Kompass des Rechts möge in den höheren Instanzen neu justiert werden, ist einer bitteren Ernüchterung gewichen. Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt den effektiven Rechtsschutz im Fall des von der OB-Wahl ausgeschlossenen AfD-Bewerbers Joachim Paul mit einem dogmatisch wie rechtsstaatlich fragwürdigen Beschluss verweigerte, richteten sich die Blicke nach Karlsruhe. Doch anstatt die Brandmauer des Rechts zu festigen, die den demokratischen Wettbewerb vor administrativer Vorauswahl schützt, hat das Bundesverfassungsgericht die Tür mit einer prozessualen Geste zugeschlagen. Der  Beschluss vom 16. September 2025 (Az. 2 BvR 1399/25)  ist kein inhaltliches Urteil, sondern eine Nichtannahme. Er ist die ultimative Bestätigung dessen, was der erstinstanzliche Beschluss bereits andeutete: Der Schutz politischer Teilhaberechte droht im Labyrinth prozessualer Hürden zu verenden. I. Der prozessuale K.o.-Schlag: ...

Die DSGVO und die Justiz in MV - Systematische Rechtsverweigerung am OVG Mecklenburg-Vorpommern hält an

I. Prolog: Ein Déjà-vu der Willkür Es gibt Momente im Leben eines Juristen, in denen die Fassade des geordneten Rechtsstaats Risse bekommt und den Blick freigibt auf eine dahinterliegende Realität, die von institutioneller Arroganz und einer erschreckenden Resistenz gegenüber dem Gesetz geprägt ist. Mein erster Bericht über den Kampf um einen simplen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch schloss mit der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht möge die Willkür des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern korrigieren. Da das Bundesverfassungsgericht durch einen unbegründeten Nichtannahmebeschluss sich weigerte, sich der Sache anzunehmen, wurde aber auch daraus nichts (BVerfG, Az. 1 BvR 1175/25). Kein Wunder! Das Bundesverfassungsgericht ist in eigener Sache ebenso betroffen und weigert sich Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO gesetzeskonform zu beantworten (was derzeit vor dem VGH Mannheim, Az. 10 S 876/25, verhandelt wird). Da deckt man also die eigene Justizver...