Ein Kommentar von Ass. iur. Marcus Seyfarth, LL.M. Die Verweigerung der OB-Kandidatur von AfD-Bewerber Joachim Paul nimmt immer groteskere Züge an. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 ist in aller Schärfe zu kritisieren. Er predigt die Beständigkeit von Wahlen, verengt aber den Zugang zum effektiven Rechtsschutz, wenn er am nötigsten ist. Er appelliert an organisatorische Vorsicht, wo die freiheitliche Ordnung nicht Vorsicht, sondern handfeste Sicherung politischer Teilhabe verlangt. Er erklärt die Klärung von Verfassungsfragen zur Sache für später, obwohl sich die entscheidende Weiche gerade jetzt stellt: auf dem Stimmzettel oder eben nicht. Damit wird die Demokratie nicht geschützt, sondern beschädigt! Wer die Prioritäten falsch setzt und so urteilt wie die 3. Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße, zeigt selbst ein mangelhaftes Verständnis von Recht und Demokratie. I. Der Fall, seine Brisanz und die verkannte Weichenstellung Der Wa...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.