Herabwürdigende und ehrverletztenden Äußerungen gehören leider zum juristischen Alltag. Jüngst durfte ich mir von der Stadt Parchim eine solche anhören (Spoiler: Die Stadt Parchim ist für eine künftige Folge bereits fest eingeplant.). Womöglich, weil deren Rechtsvertreter durch eine breitbeinige Provokation seinen Mangel an juristischen Argumenten überspielen wollte - ansonsten könnte man sich mit meinem Vortrag ja auch sachlich auseinandersetzen. Nun bedeutet die weite Verbreitung hearbwürdigender Äußerungen nicht auch, dass man sich mit allen von ihnen abfinden müsste. Die Staatsanwaltschaft ist hierbei die wichtigste berufene Institution, um solcherlei Verstöße einer Ahndung zuzuführen. So sähe es zumindest in einem funktionierendem Rechtsstaat aus. Was war geschehen? Mit der Stadt Parchim streite ich mich in einem noch andauerndem Verwaltungsverfahren. In dem Verfahren vertrete ich mich selbst, da ich als Verwaltungsrechtsexperte hierfür hinreichend qualifiziert bin. Der Recht...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.