Im Vorfeld der Bundestagswahl wurde viel über Überhangmandate diskutiert und Schwarz-Gelb hat eine solide Mehrheit im Bundestag gerade auch wegen ihnen erreicht. Wer den kleinen Parteien zugeneigt ist und schlau wählt, betreibt Stimmensplitting. Man wählt also mit der Erststimme einen Kandidaten der großen Parteien und mit der Zweitstimme eine der kleineren Parteien. Im Folgenden möchte ich einmal detaillierter dieses taktische Spielchen darlegen, weil dadurch maßgeblich bei knappen Ergebnissen die Wahl entschieden wird. Doch wollen wir einmal kurz repetieren wie diese Überhangmandate eigentlich enstehen, diese sind nämlich Folge des Stimmensplittings. Der Bürger hat in der Wahlkabine zwei Stimmen. Die Erststimme wählt den Kandidaten aus dem Wahlkreis. Derjenige Kandidat gewinnt, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht. Die Zweitstimme, die sogenannte Kanzlerstimme, geht an die präferierte Partei. Der Bundestag besteht normalerweise aus 598 Sitzen, je zur Hälfte besetzt ...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.