Nun ist es amtlich, der VGH Baden-Württemberg hat am 28.07.2009 der Stadt Freiburg zwei ihrer Polizeiverordnungen um die Ohren gehauen und die Revision zum Bundeverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dankenswerterweise hatte der akj gegen beide geklagt, mit Erfolg. Auch wenn mir bekannte Freiburger Stadträte es gerne anders gesehen hätten, ist auch in diesem Blog schon früh ( hier und hier ) die Meinung geäußert worden, dass die beiden Polizeiverordnungen rechtswidrig seien. Der VGH führt aus: Es müssten hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden. Die Voraussetzungen zum Erlass der Polizeiverordnung seien nicht erfüllt. Auch der sog. Randg...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.