Pünktlich zur Karnevalszeit gibt es neue Kuriositäten in Sachen von Verbotsverfügungen in deutschen Innenstädten. Dieses Mal trifft es die Hauptstadt des Karnevals (Entschuldigung, Mainz! Sorry, Düsseldorf!) Köln. Auch ging es in der Verbotsverfügung nicht ausschließlich um alkoholische Getränke, wie es noch in Freiburg der Fall war (sog. "Alkoholsperrbezirk"), sondern generell um Getränke in Glasflaschen, (sog. "Glasverbot"). In den vergangenen Jahren gab es durch zerbrochenes Glas nämlich nicht nur allerhand Verletzte, auch führte es zu Beschädigungen an den Einsatzfahrzeugen und deren Reifen. Doch reicht dies für sich genommen aus, um sämtliches Mitsichführen von Glasflaschen in der Karnevalszeit in der Kölner Innenstadt zu verbieten? Dies scheinen die obersten Verwaltungsrichter Nordrhein-Westfalens nun teilweise anders zu sehen. Denn nachdem im letzten Jahr ein vergleichbares Vorhaben der Stadt Freiburg grandios vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg...
Blog von Marcus Seyfarth, LL.M.