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Es werden Posts vom Februar, 2010 angezeigt.

Sperrbezirk: Köln - Eine Urteilsanmerkung

Pünktlich zur Karnevalszeit gibt es neue Kuriositäten in Sachen von Verbotsverfügungen in deutschen Innenstädten. Dieses Mal trifft es die Hauptstadt des Karnevals (Entschuldigung, Mainz! Sorry, Düsseldorf!) Köln. Auch ging es in der Verbotsverfügung nicht ausschließlich um alkoholische Getränke, wie es noch in Freiburg der Fall war (sog. "Alkoholsperrbezirk"), sondern generell um Getränke in Glasflaschen, (sog. "Glasverbot"). In den vergangenen Jahren gab es durch zerbrochenes Glas nämlich nicht nur allerhand Verletzte, auch führte es zu Beschädigungen an den Einsatzfahrzeugen und deren Reifen. Doch reicht dies für sich genommen aus, um sämtliches Mitsichführen von Glasflaschen in der Karnevalszeit in der Kölner Innenstadt zu verbieten? Dies scheinen die obersten Verwaltungsrichter Nordrhein-Westfalens nun teilweise anders zu sehen. Denn nachdem im letzten Jahr ein vergleichbares Vorhaben der Stadt Freiburg grandios vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Tipps zum Jurastudium #13

Kurz vorgestellt Kindhäuser, Lehr- und Praxiskommentar Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2010, 39 € Der Lehr- und Praxiskommentar von Kindhäuser setzt sich das Ziel wie ein Lehrbuch die Vorschriften des StGB zu erläutern. Für die aktuelle vierte Auflage ist das Werk von der Seitenzahl her kräftig gewachsen (von 1168 auf 1308 Seiten = über 10 %). Neu dabei sind die Delikte der §§ 89 a, b und 91 sowie die neue Kronzeugenregelung des § 46 b. Selbstredend wurden aber auch andere Bereiche des Kommentars überarbeitet und aktualisiert. Auch wenn sich das Werk, das mir der Nomos-Verlag dankenswerterweise als Rezensionsexemplar zur Verfügung stellte, als "Lehrbuch in Kommentarverkleidung" sieht, ist es vom Wesen her den gängigen Kommentaren näher als einem Lehrbuch. Allerdings mit der Maßgabe einer verständlichen Sprache und einer Darstellung der wesentlichen Streitstände des Strafrechts im Hinterkopf, so dass nicht nur Fortgeschrittene vom Kindhäuser profitieren dürften, sondern auch Anfänge